Feuerlöschsprays haben Vorteile

DFV/vfdb: Empfehlungen zu Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2.

DFV

© Bildagentur PantherMedia / ksena32

Berlin – Feuerlöschsprays entsprechen nach den Erfahrungen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) dem Stand der Technik und wurden über viele Jahre erfolgreich in der Praxis erprobt.

Der DFV als Dachverband der Freiwilligen-, Berufs- und Werkfeuerwehren und die vfdb als Expertennetzwerk für Schutz, Rettung und Sicherheit empfehlen deshalb in einem jetzt herausgegebenen Positionspapier ihren Einsatz bei normaler Brandgefährdung in verschiedenen Bereichen. Voraussetzung ist eine Löschleistung von mindestens zwei Löschmitteleinheiten. Außerdem müssen die weiteren betrieblichen Maßnahmen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2. gegeben sein.

Die beiden Verbände betonen, dass Löschsprays schnell verfügbar, sofort einsetzbar und leicht und intuitiv bedienbar sind. Bei normaler Brandgefährdung gemäß der ASR A2.2. werde damit die in den Betrieben notwendige Brandsicherheit geboten. Auch können sie einen Beitrag zur Kostenreduzierung liefern. 

Ein weiterer Vorteil: Auch ungeübte Personen haben bei der Erstbrandbekämpfung erfahrungsgemäß keine Hemmungen oder Schwierigkeiten beim Einsatz der Sprays. Die Bedienungseinrichtung sei ihnen durch täglichen Gebrauch anderer Spraydosen bekannt.

Hervorgehoben wird in dem Positionspapier auch die Reduzierung der Eingreifzeit. Die Bereitstellung von zertifizierten Feuerlöschsprays mit einem geeigneten Löschmittel und mindestens zwei Löschmitteleinheiten könne in zahlreichen Örtlichkeiten mit normaler Brandgefährdung zu einer sinnvollen Verbesserung des Brandschutzes und einer Anrechnung auf die nach der ASR A2.2. erforderliche Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen führen. 

Dabei handelt es sich um Büro- und Verwaltungsräume, Verkaufsräume, Eingangs- und Empfangshallen, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Spielhallen, Schulen und Hochschulen, Kindertageseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung, Arztpraxen, Tageskliniken und bestimmte Bereiche von Krankenhäusern wie zum Beispiel Intensivstationen und OP-Bereiche.


Alle DFV-Presseinformationen finden Sie unter www.feuerwehrverband.de/presse.

Verwandte Artikel

Sicherheit und Taktik im Waldbrandeinsatz Teil 2

Sicherheit und Taktik im Waldbrandeinsatz Teil 2

Bei der Bekämpfung von Vegetationsbränden ist grundsätzlich der Sicherheit der Einsatzkräfte die höchste Priorität bei der Einsatzplanung einzuräumen. Das heißt, bei allen Maßnahmen muss die Gefährdung der Einsatzkräfte äußerst gering...

Brandschutzerziehung, Bevölkerungsschutz und Vereinsrecht

Brandschutzerziehung, Bevölkerungsschutz und Vereinsrecht

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) bietet aktuell mehrere Fortbildungen im Online-Format an: Die Themen reichen von unterschiedlichen Aspekten der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung über den Bevölkerungsschutz bis hin zu rechtlichen...

24. Sitzung des Fachausschusses „Sozialwesen“

24. Sitzung des Fachausschusses „Sozialwesen“

DFV-Fachausschussleiter Thomas Wittschurky berichtet von der 24. Sitzung des Fachausschusses „Sozialwesen“: Diese fand – wie sollte es in diesen Corona-Zeiten anders sein – als virtuelle Sitzung im Rahmen einer Videokonferenz statt.

: