12.02.2024 •

    Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland

    Albrecht Broemme

    Bundeskanzleramt, Berlin
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    Innerhalb von einem Jahr hat sich die Bundesregierung gleich zweimal mit Strategien zur Inneren Sicherheit befasst. Das Kabinett hat hierzu folgende Dokumente veröffentlicht:  

    • die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen („Sendai-Papier“) vom 13. Juli 2022, die unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erarbeitet wurde (Teil 1, veröffentlicht in Crisis Prevention 3/2023) und  
    • die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland vom 14. Juni 2023, erarbeitet unter Federführung des Auswärtigen Amtes (AA) (Teil 2). 

    Beide Papiere betreffen alle Ressorts und wurden mit diesen abgestimmt. Eine Abstimmung mit Ländern, Kommunen sowie staatlichen und nicht staatlichen Akteuren gab es bisher nicht.  

    Das „Sendai-Papier“ beschreibt die nationale Umsetzung des internationalen Sendai-Abkommens. Insofern stellt sich nicht die Frage, ob diese Punkte umgesetzt werden, sondern wie sie bis 2030 erledigt werden. Seit der Veröffentlichung ist bereits über ein Jahr verstrichen, ohne dass der „große Ruck“ zu erkennen wäre.  

    Was verstehen wir unter Resilienz? Das lateinische Wort „RESILIRE“ bedeutet „abprallen“ oder (in die ursprüngliche Form) „zurückspringen“. Der Begriff wurde schon länger in der Werkstoffkunde benutzt, im Katastrophenschutz kommt er im Deutschen erst seit etwa 20 Jahren vor.  

    Resilienz beschreibt die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft, sich rechtzeitig und effizient den Auswirkungen einer Gefährdung widersetzen, diese absorbieren, sich an sie anpassen, sie umwandeln und sich von ihnen erholen zu können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer wesentlichen Grundstrukturen und Funktionen durch Risikomanagement." (Definition der Vereinten Nationen)  

    Eine erfolgreiche Resilienz ist gekennzeichnet durch Optimismus, Akzeptanz, Lösungsorientierung, das Verlassen der Opferrolle, ein Erfolgsnetzwerk, positive Zukunftsplanung und Selbstreflexion. 

    Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sich mit der Sicherheitslage im internationalen Kontext.  

    „Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes haben wir eine Nationale Sicherheitsstrategie für die Bundesrepublik Deutschland erarbeitet“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. Gemeinsam mit Außenministerin Annalena Baerbock, Bundesfinanzminister Christian Lindner, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verteidigungsminister Boris Pistorius stellte der Kanzler nach der Kabinettssitzung die nun beschlossene Strategie vor.“ Sie umfasst insgesamt 76 Seiten.  

    Anmerkung: Das „Weißbuch der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ aus dem Jahre 1979 hatte ebenfalls Ressort- und Ebenen übergreifende Ziele, allerdings mit dem Schwerpunkt der Bundeswehr.  

    Unter federführender Verfassung des Auswärtigen Amtes wurde 2022/2023 ein strategisches Grundsatzpapier zur Inneren Sicherheit verfasst. Außer den Aspekten der Außen- und der Verteidigungspolitik wird auch die Innere Sicherheit behandelt. Das Motto lautet – im Stil der Bundeswehr.

    Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig.

    „Wir benötigen eine umfassend angelegte Herangehensweise, um dem Spektrum an Herausforderungen und Bedrohungen zu begegnen. Sicherheitspolitik ist mehr als die Summe aus Diplomatie und Militär; sie muss alle Stränge unserer Politik zusammenführen. Die Bundesregierung wird deshalb eine Politik der Integrierten Sicherheit verfolgen.  

    Wir wollen Sicherheitspolitik umfassend definieren und auf den einzelnen Menschen ausrichten. Wo die Sicherheit jedes einzelnen Menschen wächst, und demokratische Rechte und Freiheiten gewährleistet sind, wächst auch die Stabilität von Gesellschaft und Staat. Im Einklang mit einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik setzen wir uns für die Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen ein.  

    Wir werden die in dieser Sicherheitsstrategie beschriebenen Vorhaben, sofern sie nicht bereits mit entsprechenden Haushaltsmitteln unterlegt sind, in die jeweiligen Einzelpläne des Bundeshaushalts im Wege der Priorisierung einfügen. Angesichts der erheblichen aktuellen Anforderungen an unsere öffentlichen Haushalte streben wir an, die Aufgaben dieser Strategie ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts insgesamt zu bewältigen.  

    Soweit in dieser Sicherheitsstrategie Zuständigkeiten der Länder berührt werden, wahrt die Bundesregierung bei der Umsetzung die bestehenden Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.  

    Bei der Verteidigung unserer Werte und Durchsetzung unserer Interessen müssen wir uns Zielkonflikten stellen, die politische Abwägungen und Entscheidungen erfordern. Maßgabe für die Bundesregierung ist, diese offen anzugehen und transparent zu erörtern.“  

    Die Kompetenzen des Bundes sind hinsichtlich der Verteidigungspolitik eindeutig, ebenso gilt dies für die Zivilverteidigung bzw. den Zivilschutz.

    Integrierte Sicherheit für Deutschland

    Integrierte Sicherheit bedeutet, alle Themen und Instrumente zusammenzubringen, die für unsere Sicherheit vor Bedrohungen von außen relevant sind.  

    Sicherheit ist in diesem Sinn Bestandteil aller Politikbereiche und beschreibt ein ihnen gemeinsames Ziel. Jeder Politikbereich ist von einer verschlechterten Sicherheitslage betroffen, jeder kann zur Verbesserung der Sicherheit unseres Landes beitragen. Integrierte Sicherheit geht damit über Abstimmung, Koordinierung und Vernetzung hinaus. Sie formuliert durch die gezielte und tiefe Verschränkung unterschiedlicher Politikfelder Antworten auf komplexe Bedrohungen und identifiziert die jeweils passenden Instrumente.  

    Integrierte Sicherheit muss nach innen wie nach außen wirken. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen innerer und äußerer Sicherheit können wir uns nach außen nur schützen, wenn wir auch im Inneren gefestigt und abwehrfähig sind. Deshalb sind die Stärkung der Resilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von zentraler Bedeutung.  

    Integrierte Sicherheit führt vorbeugendes, eingreifendes und nachsorgendes Handeln zusammen. Dabei richtet sie sich schon heute auch auf mittel- bis langfristige Herausforderungen.  

    Mit der Politik der Integrierten Sicherheit wollen wir mit unseren Nachbarn, Partnern und Verbündeten noch mehr als bisher zur Sicherheit in Europa und der Welt beitragen. Gemeinsam mit ihnen wollen wir unsere Zukunft aktiv gestalten.  

    Zivile Verteidigung, Zivil- und Katastrophenschutz

    Aufgrund der starken Wechselwirkungen zwischen äußerer und innerer Sicherheit hängt die Handlungsfähigkeit Deutschlands nach außen zunehmend auch von seiner Resilienz im Inneren ab. Diese liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Um die Sicherheit der Menschen unseres Landes vor Katastrophen und Krisen umfassend zu stärken, bedarf es eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes. Die Bundesregierung, die Länder, die Kommunen, die Wirtschaft, zivilgesellschaftliche Organisationen – aber auch jede und jeder Einzelne – können und sollen hierzu beitragen.  

    Um die nötige Widerstandskraft für einen Konfliktfall zu entwickeln, wird die zivile Verteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung grundlegend überprüft und gestärkt. Mit der Stärkung der Zivilverteidigung wird die Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, den Schutz und die Versorgung der Bevölkerung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen sowie die zivile, auch logistische, Unterstützung für die Streitkräfte sichern.  

    Deutschland wird damit seine Bündnisverpflichtung der nachhaltigen Steigerung seiner Resilienz aus Artikel 3 des Nordatlantikvertrags erfüllen.  

    Im Verteidigungsfall handeln die „Hauptverwaltungsbeamten“ (also Leitungen der Kreise und der kreisfreien Städte) unmittelbar auf Weisung des Bundes. Der Verfasser merkt an, dass es hierzu aktuell keine konkreten Planungen gibt, wie dies tatsächlich praktiziert werden soll. Folgende Fragen müssen geklärt werden:  

    • Welche Rolle haben dann die Länder?  
    • Wie sind die Befehls- und Berichtswege geregelt?  
    • Welches unterwiesene Personal wird hierzu eingesetzt?  
    • Wie funktioniert der Host Nation Support, also die (logistische) Unterstützung ausländischer Einheiten?  

    „Unverzichtbare Grundlage unserer Wehrhaftigkeit sind die Menschen, die bereit sind, ihren Beitrag hierzu zu leisten. Hierzu müssen wir auf ein belastbares Netz von Akteuren und Ressourcen zurückgreifen können, darunter gut ausgebildete Sicherheitsbehörden, Organisationen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, starke ehrenamtliche Strukturen, ein breites Engagement von Freiwilligen sowie eine starke Wirtschaft und Sicherheitsforschung. Es gilt, die Regelungen zur Freistellung von Menschen, die im Ehrenamt tätig sind, sowie Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu vereinheitlichen und es stärker zu würdigen. Nachbarschaften und solidarische Gemeinschaften leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Schutz unseres Gemeinwesens.  

    Angesichts eines immer komplexeren und breiteren Bedrohungsspektrums hat der Bevölkerungsschutz grundlegende Bedeutung für die menschliche Sicherheit und für die Resilienz unseres Gemeinwesens. Die Bundesregierung wird den Bevölkerungsschutz umfassend stärken. Dies tun wir im Wege des kooperativen Föderalismus. Insbesondere bei besonders schwerwiegenden oder länderübergreifenden Gefahrenlagen soll durch effiziente Zusammenarbeit von Bund und Ländern eine verbesserte Unterstützung betroffener Länder und Regionen, auch in der akuten Gefahrenabwehr, gewährleistet werden. Mit dem neu geschaffenen Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Vorbereitung und Reaktion auf Krisen qualitativ gestärkt. Das Kompetenzzentrum berät und begleitet das Krisenmanagement in Bund und Ländern; es wird zudem ein übergreifendes Ressourcenmanagement aufbauen und ein gemeinsames Lagebild Bevölkerungsschutz zur Verfügung stellen.  

    Der Schutz der Kritischen Infrastrukturen einschließlich systemrelevanter Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit unseres Lebens und unserer Freiheit. Auch Redundanzen in Form zusätzlicher Systeme spielen hierbei eine wichtige Rolle. Insgesamt bedarf der Schutz Kritischer Infrastrukturen einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung.  

    Die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Katastrophenschutz ist Ausdruck europäischer Solidarität und eine Investition in Wirksamkeit und Effizienz.  Die Bundesregierung will unter Beachtung der Prinzipien von Subsidiarität und Proportionalität die Widerstandsfähigkeit der Länder gegenüber Krisen und Katastrophen stärken, damit diese die Resilienz von Städten und Gemeinden stärken können. Dies betrifft auch Innenstädte, Wohnquartiere und Infrastrukturen gemäß dem Leitbild der Neuen Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt.“ 

    Die Bundesregierung wird ihre „Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“ konsequent umsetzen, damit die Menschen und ihre Existenzgrundlagen gegenüber Katastrophen besser geschützt werden. Deswegen werden wir den strukturierten Resilienz-Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen unter Einbindung privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure ausbauen.  

    Die Bundesregierung wird die Bevölkerung und die Wirtschaft aktiv in die Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz gegenüber Katastrophen und Krisenlagen einbinden und die dahingehenden Bemühungen stärker miteinander verschränken. Sie wird die Aufmerksamkeit und Sensibilität für Resilienz erhöhen und praktische Präventions- und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. 

    Die Bundesregierung strebt an, die länder- und ressortübergreifenden Übungen zum Krisenmanagement (LÜKEX) konzeptionell weiterzuentwickeln.  Die Bundesregierung wird die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung neu fassen, auch um die Mindestanforderungen der NATO für die nationale Widerstandsfähigkeit umzusetzen.  

    Die Bundesregierung wird zudem die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze überprüfen und, sofern erforderlich, Novellierungen oder Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen.

    Durch die Schaffung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes wird die Bundesregierung insbesondere die effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen für das Personal für Gesundheitskrisen sicherstellen.  

    Für den Erhalt der Einsatzfähigkeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr muss die Beschaffung von geeigneten Ausstattungen sichergestellt werden.  

    Die nationalen Reserven für Nahrung, den Gesundheitssektor und zur Betreuung von Menschen werden überprüft und bei Bedarf weiter ausgebaut, um in Notsituationen besser reagieren zu können. Die Erfordernisse für eine vorsorgeorientierte und sichere Energieversorgung werden weiterhin regelmäßig überprüft und an die aktuellen Bedarfe angepasst.  

    Um auf chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren (CBRN) besser vorbereitet zu sein, wird die Bundesregierung Fähigkeiten zum CBRN-Schutz ausbauen, Notfallpläne aufstellen und Notfallübungen durchführen.  

    Die Bundesregierung strebt mit einem Dachgesetz zur Kritischen Infrastruktur einen übergeordneten gesetzlichen Rahmen an, der die Resilienz Kritischer Infrastrukturen stärkt und die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesebene sowie mit der Wirtschaft verbessert. Eine spezifische Bewertung der Sicherheitsrisiken für Deutschland durch die Klimakrise wird dabei einbezogen.  

    Anmerkung: das „KRITIS-Dach-Gesetz“ ist im 2. Quartal 2023 noch im Entwurfsstadion und wird mit Spannung erwartet. Der Werdegang des Entwurfs entbehrt der Transparenz, denn es sind sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure betroffen.  

    Die Bundesregierung wird die Forschung für die zivile Sicherheit weiter vorantreiben, die dazu beiträgt, Krisen erfolgreich vorzubeugen, auf sie reagieren und sie bewältigen zu können.  

    Die Bundesregierung wird sich im europäischen Rahmen für eine Weiterentwicklung des europäischen Katastrophenschutzmechanismus und der europäischen Reserve rescEU einsetzen. Wir werden auf den Ausbau länderübergreifender Übungen hinwirken, ebenso auf die Entwicklung europäischer Standards für den EU-weiten Informationsaustausch vor, während und nach Krisenfällen und für die Ausbildung zivilen Personals. Darüber hinaus werden wir Fragen der grenzüberschreitenden Vernetzung mit den Kritischen Infrastrukturen unserer europäischen Nachbarn stärker berücksichtigen.  

    Anmerkung: rescEU wurde von früher von Vielen als irrelevant für Deutschland betrachtet. Hingegen ist rescEU ein sehr gutes Beispiel für die gegenseitige Unterstützung „in der Not“, also ein Vorzeigeprojekt der Europäischen Union.  

    „Die Bundesregierung wird ihr Engagement in einem integrierten Ansatz der internationalen Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung, humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit weiter verstärken. Dabei wird sie ihre Maßnahmen klimasensibel ausrichten und den Schutz des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wir werden – im Einklang mit unserer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik – die Interessen von Frauen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen in der Konzeption von Maßnahmen des integrierten Friedensengagements besonders berücksichtigen.  

    Die Bundesregierung setzt sich für eine verstärkte Nutzung wissenschaftsbasierter Ansätze für Krisenfrüherkennung, strategische Vorausschau, Krisenprävention, Stabilisierung und Friedenssicherung ein.  

    Um Hungerkrisen langfristig vorzubeugen und diese abzufedern, unterstützt die Bundesregierung eine nachhaltige Transformation der Ernährungssysteme – gemeinsam mit den Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisationen der Vereinten Nationen in Rom (FAO, WFP, IFAD und CFS) und unter Einbindung aller relevanten Akteure im Ernährungsbereich.  

    Die Bundesregierung wird das Technische Hilfswerk weiter stärken, um es weltweit bei der Bekämpfung von Katastrophen sowie beim Auf- und Ausbau des Zivil- und Katastrophenschutzes einsetzen zu können. Dabei soll es in die Hilfeleistungsmechanismen von EU und VN konsequent eingebunden werden.  

    Anmerkung: die Stärkung setzt u.a. einen Zuwachs der Haushaltsmittel voraus. Eine weitere Voraussetzung sind genügend viele Ehrenamtliche, die in ihrem Engagement von ihren Angehörigen im beruflichen, wie im privaten Umfeld gut unterstützt werden müssen.  

    Die Bundesregierung wird zudem den Ausbau gezielter Migrationspartnerschaften und -kooperationen der EU mit globalen Partnern unterstützen. Mit ihnen zusammen wollen wir Möglichkeiten zur geregelten Migration verbessern und Integration von Schutzsuchenden vor Ort fördern und zugleich irregulären Flucht- und Migrationsbewegungen vorbeugen. Hierfür strebt die Bundesregierung den Abschluss bilateraler Migrations- und Rückführungsvereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern an.  

    Die Bundesregierung wird ihre globalen Partnerschaften gezielt ausbauen, um bessere und nachhaltige Angebote machen zu können. Hierbei strebt sie faire, respektvolle und langfristige Zusammenarbeit unter souveränen und gleichberechtigten Partnern an. Sie bringt dies auch systematisch in die Beratungen in der Europäischen Union und in den G7 ein.  

    Die Bundesregierung will ihre Partner mit zivilen wie militärischen Programmen, auch durch die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, besser in die Lage versetzen, ihre eigenen zivilen Instrumente und militärischen Fähigkeiten zur Konfliktbeilegung auszubauen.  

    Um auch den wichtigen polizeilichen Beitrag im internationalen Einsatz für zivile Krisenprävention und im zivilen Krisenmanagement noch weiter zu stärken, bauen wir unser Engagement mit speziell für Auslandseinsätze qualifizierten Polizistinnen und Polizisten weiter aus. Wir wollen mehr qualifiziertes Personal bereithalten und zusätzliche Anreize schaffen, um unsere Beteiligung an internationalen Einsätzen weiter steigern zu können.“  

    Fazit:

    Die Nationale Sicherheitsstrategie stellt, nicht nur vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, die erforderlichen nationalen und internationalen strategischen Überlegungen zusammen.  

    Die „Nationale Sicherheitsstrategie“ ist im Vergleich zum „Sendai-Papier“ weniger konkret.  

    Sowohl das „Sendai-Papier“ als auch die „Nationale Sicherheitsstrategie“ sind hervorragende Grundlagen, um den Zivil- und den Katastrophenschutz in Deutschland fit für die Zukunft zu machen.  

    Voraussetzungen sind eine auskömmliche Finanzierung und hinreichend viele Mitwirkende.  


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    Definition KRITIS

    Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende…