BKA: Europaweiter Aktionstag gegen Hasspostings

Seit den frühen Morgenstunden des 03. November 2020 sind europaweit Polizistinnen und Polizisten im Rahmen eines Aktionstages gegen Hass und Hetze im Internet im Einsatz. Allein in Deutschland werden in elf Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) derzeit 83 Wohnungen und andere Objekte durchsucht, um unter anderem Tatmittel wie Smartphones und Laptops sicherzustellen. 96 Beschuldigte werden zu ihren im Internet veröffentlichten Hasskommentaren vernommen.

An diesem mittlerweile sechsten Aktionstag nehmen auf Initiative des Bundeskriminalamtes erstmals auch 6 weitere europäische Staaten teil. Die Maßnahmen werden von Europol koordiniert.

Hass, Ausgrenzung und der Aufruf zu Gewalt muss auch im Internet mit den gleichen rechtsstaatlichen Mitteln begegnet werden können wie in der analogen Welt. Deshalb wird im Bundeskriminalamt eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet aufgebaut. Ausgehend von der geplanten Meldepflicht für Telemediendienstanbietern sollen dort die eingehenden Hinweise zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft werden, bevor die Urheber strafbarer Inhalte ermittelt und mit aller Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden sollen.

Die Bekämpfung von Hass und Hetze ist aber nicht nur Aufgabe der Polizei. Auch Sie können einen Beitrag dazu leisten:

   -    Anzeige erstatten: Wer auf Hasspostings im Netz stößt oder selbst Opfer wird, sollte dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder solche Straftaten auch anonym anzeigen kann. Einen Überblick über diese Onlinewachen sind zu finden unter: 

www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Strafanzeigen/strafanzeigen_node.html oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de.

   -    Hasspostings melden: Anbieter von sozialen Netzwerken sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen. Daher sollten Hassposting gemeldet werden. 

Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen in den am Aktionstag beteiligten Bundesländern erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.

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