03.01.2022 •

Blackout – Kraftstoffversorgungskonzept des Hochtaunuskreises

Wolfgang Reuber

Pixabay/IADE Michoko

Als Ursachen für einen langandauernden und regional übergreifenden Stromausfall kommen u. a. technisches und menschliches Versagen, kriminelle oder terroristische Aktionen, Epidemien, Pandemien oder Extremwetterereignisse infrage. Bisherige Stromausfälle in Europa dauerten höchstens einige Tage. Aufgrund der Erfahrungen mit bisherigen nationalen und internationalen Stromausfällen sind erhebliche Schäden zu erwarten. Und wenngleich die Wahrscheinlichkeit eines langandauernden flächendeckenden Stromausfalls nicht überwiegend wahrscheinlich ist, so sollten doch vor diesem Hintergrund die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um die schädigenden Wirkungen so gering wie möglich zu halten.

Solch eine Schadenslage hat zeitlich gestaffelt einen erheblichen Einfluss auf die gesamte Bevölkerung. Davon betroffen sind alle Versorgungsbereiche, wie z. B. die Notrufmöglichkeiten, die Krankenversorgung, die Alten- und Pflegeheime, die häusliche Pflege, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und vieles mehr. Wo Vorsorge durch Netzersatzanlagen getroffen worden ist, lässt sich das Ausmaß eines solchen Ereignisses abmildern. Jedoch alle Netzersatzanlagen benötigen in der Regel Kraftstoff (Diesel, Heizöl und Ottokraftstoff). Hinzu kommt noch der Kraftstoffbedarf für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, der Polizei, sowie der Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk.

Kraftstoffvesorgungskette

Photo: Blackout – Kraftstoffversorgungskonzept des Hochtaunuskreises Photo: Blackout – Kraftstoffversorgungskonzept des Hochtaunuskreises Photo: Blackout – Kraftstoffversorgungskonzept des Hochtaunuskreises Photo: Blackout – Kraftstoffversorgungskonzept des Hochtaunuskreises

Im Hochtaunuskreis wurden mit Stand Oktober 2020 insgesamt 173 Schutzziele bisher identifiziert, die im Falle eines Blackouts mit Strom versorgt werden müssen. Die Schutzziele sind in 5 Prioritätsgruppen eingeteilt:

  • Prio 1 Feuerwehrgerätehäuser und -wachen, Kliniken, Rettungswachen
  • Prio 2 Alten- und Pflegeheime, häusliche Pflege, Funktechnik
  • Prio 3 Wasserwerke, Kläranlagen, Tierhaltungsbetriebe
  • Prio 4 Einrichtungen mit Notstromversorgung (Kraftstoffnachschub)
  • Prio 5 Rathäuser

Von den 173 Schutzzielen der Prioritätsstufe 1 - 3 und 5 sind 84 Objekte mit einer Netzersatzanlage ausgerüstet bzw. versorgt. Von den 89 verbleibenden Objekten müssen mindestens 36 Objekte mit einer Netzersatzanlage, die von außen herangeführt werden muss, versorgt werden. Daraus ergibt sich derzeit ein täglicher Gesamtkraftstoffbedarf von ca. 93.000 Liter Heizöl bzw. Dieselkraftstoff. Hinzu kommen noch ca. 6.000 Liter Diesel für die Einsatzfahrzeuge. Ottokraftstoff wird nur im geringen Umfang benötigt, da nur 5 % der Einsatzfahrzeuge damit betrieben werden. Allerdings sind noch die motorbetriebenen Geräte, wie Kleinstromerzeuger, Motorsägen, etc. zu berücksichtigen.

Für die Schutzziele, die mit einer Netzersatzanlage ausgerüstet sind, wurde ein Betankungsplan erstellt, sodass der S4 (KatS-Stab) zeitgerecht die Nachbetankung organisieren kann. Die generelle Nachschubfrage zum Thema Kraftstoff ist derzeit für einen Zeitraum von ca. 72 Stunden weitgehend gesichert. Das Versorgungskonzept ist in vier Stufen aufgeteilt.

In der Kraftstoffversorgung der Stufe I werden wir im Endausbauzustand über sechs (derzeit erst fünf) ortsfeste Tankstellen (zwei öffentliche und vier Betriebstankstellen) mit unterschiedlicher Lagerkapazität verfügen. Der Tageslagerbestand beim Eintritt eines Stromausfalles ist natürlich abweichend von der maximalen Lagerkapazität.

In einem frühen Statium (X plus 4 Stunden) werden die mobilen Kraftstofftransportbehälter zentral befüllt und dezentral verteilt, damit eine erste Grundversorgung (5.820 Liter Dieselkraftstoff und 1.680 Liter Ottokraftstoff) im gesamten Kreisgebiet für die Einsatzfahrzeuge vorhanden sind.

Für die weitere Versorgung in der Stufe II haben wir ein Unternehmen im Kreisgebiet, welches über mehrere Tankfahrzeuge mit einem Fassungsvermögen von ca. 100.000 Liter verfügt. Die Belieferung erfolgt nach einer entsprechenden kreisweiten Vorplanung. Weitere Tankwagen von drei Mineralölhändlern im Kreisgebiet werden ebenfalls für die Versorgung der ortsfesten und mobilen Netzersatzanlagen eingesetzt.

Die Kraftstoffversorgungsstufe III bezieht vier Tanklager mit ein, die jedoch noch nicht alle mit einer Netzersatzanlage ausgerüstet sind. Allerdings hat das erwähnte Unternehmen der Versorgungsstufe II in allen Tanklagern einen Ladestammsatz (Zugangs- und Auslagerungsberechtigung).

In der Versorgungsstufe IV (> 72 Stunden) kann dann, bei entsprechender Freigabe durch die zuständige Behörde, auf die Erdölbevorratungsreserve zurückgegriffen werden. Diese Maßnahme läuft ausschließlich über den Krisenstab des Landes Hessen. Nach einer entsprechenden Vorplanung erfolgt dann die Belieferung mit Kraftstoff. Nach dem aktuellen Planungsstand kann somit weitgehend gewährleistet werden, dass die Kraftstoffversorgung der Objekte und Einsatzfahrzeuge (> 72 Stunden) gesichert ist.

Im Zuge der weiteren Planungsmaßnahmen wurde ein System, das das Land Sachsen entwickelt hat, für den Hochtaunuskreis adaptiert. Mit diesem System wird der Kraftstoffumschlag von Fahrzeugen mit nur Falldruckentleerung (Speditionsfahrzeuge, die zur Belieferung von Tankstellen vorgesehen sind) auf andere Tankwagen möglich. Dieses System findet in der Regel in der Versorgungsstufe IV Anwendung. Über das Konzept wurde in der Ausgabe 3-2020, Seite 20-23 berichtet.

Da der Kraftstoff für die einzelnen Empfänger nicht kostenfrei ist und mit den entsprechenden Abgabestellen verrechnet werden muss, wurden vier denkbare Abrechnungsvarianten entwickelt.

Gemäß der Kraftstoffversorgungstufe I sind vier der sechs Tankstellen auf einem abgeschlossenen Gelände, sodass nur bei zwei Tankstellen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen müssen. Aus Sicherheitsgründen sind die Maßnahmen nicht näher beschrieben.

Zusammenfassung der Kraftstoff­versorgungskette „letzte Meile“

Bei einem Stromausfall, der sich über das ganze Kreisgebiet und darüber hinaus erstreckt und es nicht zu erwarten ist, dass die Versorgung mit Netzstrom innerhalb der nächsten Stunden (4 - 6 Stunden) wieder hergestellt ist, muss das Treibstofflogistikkonzept in Kraft gesetzt werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Transport der 13 mobilen Tankstellen und der sechs Kanisterpaletten zu einem ausgewählten Standort der Versorgungsstufe I
  • zur Betankung.
  • Verteilung der mobilen Tankstellen und der Kanisterpaletten mit GW-L (Fahrzeuge mit Ladebordwand), an vorgeplante Punkte (Leuchttürme) im Kreisgebiet.
  • Die 13 Leuchttürme, sofern Objekte im Zuständigkeitsbereich vorhanden sind, ermitteln die tatsächlichen Triebstoffbestände der Objekte der Prioritätsstufe 4, gemäß Abfrageliste der Lagerbestände des Treibstoffes für die jeweilige Netzersatzanlage. Diese Maßnahme muss durch abfahren der Objekte erfolgen, da keine bzw. nur eine eingeschränkte Kommunikation möglich sein wird.
  • Umgehende Rückmeldung der Bestände an den S 4 im KatS-Stab
  • (Digitalfunk oder SAT-Netz)
  • Der S 4 führt eine Treibstoffbedarfsanalyse durch und meldet den Bedarf (Menge und Auslagerungsort) an den Treibstoffversorger der Stufe II und III.
  • Der Treibstoffversorger der Stufe II fährt ein entsprechendes Tanklager an, lagert die Treibstoffmenge aus, fährt die einzelnen Objekte gemäß Logistikplan an und lagert den Treibstoff aus.
  • Die ausgelagerten Mengen werden dem S 4 im KatS-Stab ge­meldet.
  • Der S 4 führt eine kontinuierliche Treibstoffplanung durch und steuert den Nachschub unter der zeitlichen Berücksichtigung der Wiederverfügbarkeit des Stromnetzes.
  • Bei der Planung ist auch der Nachschub für die Kraftfahrzeugtankstellen der Versorgungsstufe II mit einzuplanen. Die mobilen Tankstellen können dann dort ggf. nachbetankt werden.
  • Auch sind die möglichen zusätzlichen mobilen Netzersatz­anlagen, die zum Einsatz kommen können (=> 36), dann im Logistikplan mit zu berücksichtigen.

In einem nächsten Schritt soll nun das Konzept in der Praxis erprobt werden, um die theoretische Planung zu überprüfen.


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