03.02.2022 •

Kritische Gasversorgungslage von Deutschland

Stehen wir vor einem baldigen „Gasversorgungs-Blackout“?

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Das Institut für Wirtschafts- und Sicherheitsstudien FIRMITAS, nunmehr im 20. Jahr seit seiner Gründung (2002) im Forschungs- und Entwicklungszentrum der Universität Witten/Herdecke ansässig, vertreten durch seinen Direktor Dr. Hans-Walter Borries, sieht mit großer Sorge die derzeitige Gasspeicherlage von Deutschland und warnt vor einem „Gas-Blackout“ in wenigen Wochen.

In aktuellen Veröffentlichungen mit Stand 01.02.2022, z. B. dem Handelsblatt (s. Sparte Politik, Seite 6) mehren sich die Warnungen vor dem was passiert, „wenn Putin das Gas abdreht“ (Zitat vom Aufmachertitel aus dem Handelsblatt Seite 6).

Hintergrund ist, dass die Vorratsplanung an Gas nicht der erhöhten Nachfrage entspricht und die Erdgasspeicher von Deutschland derzeit sich „rasend schnell leeren“, die Füllstände liegen für Stand 31.01.2022 bei (nur noch) 37,0 Prozent.

Ein bedenklich niedriger Wert bedenkt man, dass bereits am 16.12.2021, vor rund sechs Wochen, das Nachrichtenmagazin ntv unter der Rubrik „Der Börsen-Tag“, darauf hinwies, dass der Füllstand der Gasspeicher von Deutschland nach Angaben von Experten die 60-Prozent – Marke unterschritten habe. Im Vergleich zu den Vorjahren sah man den Füllstand auf einem „historisch niedrigen Stand“. Laut einer Übersicht des Branchenverbandes Gas Infrastructure Europa lagen die Werte in den Jahren 2019 noch bei 97% und 2020 bei 79 % Befüllungsrate, im Vergleich zu Mitte Dezember 2021 bei nur 58%. Ein gefährlicher erkennbarer Trend in der Vorsorge, der sich jetzt umso mehr in der Phase eines sich anbahnenden Konfliktes mit dem Hauptexporteur Russland umso stärker auswirken könnte.

 Nunmehr rund sechs Wochen später und bei einem noch recht milden Winterverlauf 2022, bei dem extreme Tiefsttemperaturen kaum vorlagen, scheint ein Befüllungsstand von nur noch 37 Prozent recht bedrohlich, zumal noch über zwei Monate Winter vor uns stehen.

Schwieriger gestaltet sich die geopolitische Lage mit der „latenten Kriegsbedrohung“ im Russland und Ukraine-Konflikt, dass russisches Erdgas dann auch bei erhöhter Winternachfrage nicht mehr ausreichend fließen könnte. 

Laut Handelsblatt (01.02.2022 Seite 6) wird von einer „schwierigen Gasversorgung“ selbst aus Sicht des Bundeswirtschaftsministers gesprochen, und der Minister wird dahingehend zitiert, dass er letzte Woche im Bundestag offen aussprach „Deutschland dürfe nicht noch einmal in so eine Situation reinlaufen“ (Anm. vom Verfasser: gemeint sind hier die o. g. niedrigen Füllstände!). Der Minister bewertet dies wie folgt, „Das wäre wirklich fahrlässig“ (Zitat im o. g. Handelsblatt).

Laut dem Geschäftsführer der Initiative Energien Speichern (Ines), einem Zusammenschluss von Betreibern von Gasspeichern, ist die Speicherfüllung „historisch tief“. Die Indikatoren stehen auf „Rot“ so die Bewertung im Handelsblatt. Die Zielspeicherstände um relevante Risikoszenarien abzudecken, sind bereits letzte Woche unterschritten worden. Wenn eine Extremkältephase von rund 30 Tagen ins Land ziehen könnte, würden die Speicherfüllstände nicht mehr ausreichen. 

Schlimmer noch ist die Einschätzung, dass im Falle eines politischen Konfliktes ein mehrmonatiger Ausfall der Gasversorgung aus dem Osten stattfinden könnte. Zum Abfangen dieser Situation wären Füllstände von 60% und mehr eigentlich erforderlich, die aber nicht mehr gegeben sind. 

Was bedeutet dies für das vorausschauende Krisenmanagement einer Regierung und entsprechender Kontrolleinrichtungen bzw. Gremien?

Das Krisenmanagement ist jetzt mehr als gefordert eine Ausgleichssituation für einen mittelfristigen Verlauf zu finden. Die vorausschauende Prävention zur Sicherung ausreichender Gasmengen mit entsprechenden Füllstände ist nicht mehr gegeben, jetzt muss aus Sicht des Verfassers ein Notfallmanagement anlaufen, um den möglichen „Worst Case Fall“ auszuschließen oder gar noch zu mildern.

Das Thema „Kritische Infrastrukturen“ (KRITIS) und ein Ausfall dieses wichtigen Versorgungsbereiches kommt wieder in Erinnerung und sollte stärker beachtet werden.

Im Unterschied zu den zahlreichen und in den letzten Monaten geäußerten Warnhinweisen für einen „Strom-Blackout“ wurde das Thema „Gasmangellage und dadurch bedingter Gasversorgungs-Blackout“ bislang kaum beachtet.

Ein Hauptproblem vieler Studien war die mangelnde Praxiserfahrung für solche einen flächendeckenden und langanhaltenden Schadensfall.

Es gibt kaum Erfahrungen mit langanhaltenden flächendeckenden Gasausfällen (in Kombination mit langanhaltenden Stromausfällen) und deren Wechselwirkungen untereinander!

Selbst die Analyse der Bundestagsdrucksache „Nationale Strategie zum Schutz KRITISCHER Infrastrukturen, BMI 17.06.2009“ und der TAB Endbericht zum TA-Projekt 11/2010 zur Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen Ausfalls der Stromversorgung“ einschließlich der Drucksache vom Deutschen Bundestag 17/5672 vom 27.04.2011, nebst dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung … zum TA-Projekt (einschließlich der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht BT-Drucksache 17/5672 (vom 24.04.2012) sehen eine sichere Gasversorgung vor, auch wenn z. B. der Strom ausfallen würde.

Bis zum Jahr 2018, als sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit der Bundes-Katastrophenschutzübung „LÜKEX 2018“ weitsichtig und richtig den Auswirkungen einer Gasmangellage im kalten Winter annahm (4 Tagungsbände zur Vorbereitung der LÜKEX 2018, einer Auswertungsbericht LÜKE 18), gab es kaum Erfahrungen und eine kritische Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema, es fehlten auch   entsprechende Übungen und Ausbildungen zum Umgang mit solchen möglichen Katastrophenlagen. Wenn überhaupt war der Focus einer „KRITIS-Schadenslage“ auf den Stromausfall gelegt worden.

Ein Monitoring-Bericht (nach § 51 EnWG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema „“Versorgungssicherheit bei Erdgas) aus Juli 2015 wies darauf hin, dass die maximale Speicherkapazität gegenwärtig im Durchschnitt für 80 Tage reicht. Die tatsächliche Reichweite der Speicher dagegen von einer Vielzahl verschiedener Bedingungen abhängig ist, insbesondere vom Speicherfüllstand und dem tatsächlich zu deckenden Bedarf. Konkreter hinsichtlich einer Gefährdung der Versorgungslage wurde dagegen der „Schlussbericht von Becker, Büttner und Held zum Thema „Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge durch Regelung der Speicher (strategische Speicherverpflichtungen), einschließlich der Kosten sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Markt“, einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 15. Juni 2015. Auf Seite 17 der Studie kamen sie zu der Einschätzung wie folgt: „Sollten die Speicher nicht hinreichend gefüllt sein, könnten sich schon bei ungewöhnlichen intensiven Winterphasen und bei zusätzlichen technischen Problemen konkrete Versorgungslücken ergeben, die auch bei Erhöhung der Importflüsse nach Deutschland nicht ohne weiteres umgehend behoben werden könnten.“ (Zitat Ende)

Deutliche Worte und eine Mahnung, die zugleich einem Speicherneubau in Höhe von 75 TWh AGV (entspricht knapp 7 Mrd. Kubikmeter) notwendig erscheinen lassen. Dazu scheint es nicht im vollen Umfang leider gekommen zu sein.

Die Bewertung vom Institut FIRMITAS bis 2019 stellte sich wie folgt dar:

  • Das Thema wird bis 2018 nicht ausführlich in der Literatur behandelt, im Gegensatz zu Stromausfall „Blackout-Szenarien“
  • Die Sicherheit der Gasversorgung in der EU wird als stabil angesehen
  • Wenn ein „Restrisiko besteht, so wird dies bei „Lieferengpässen mit Russland angesehen
  • Zur Eignung von Gasversorgungseinrichtungen (Druckgasregulations-stationen, Messstationen, Speicher und Leitungen) für Terroranschläge sind keine Beiträge offen zu finden
  • Ein Zusammenhang zwischen Ausfall von Gaskraftwerken und der Stabilität der Stromversorgung wird oftmals nur angedeutet

Dabei gab es schon bei näherer Betrachtung Hinweise auf mögliche Katastrophenoptionen aus Gasmangellagen früherer Jahre, in denen die Gasversorgung kurz vor einem Kollaps stand:

  • Januar 2009 (05.01. bis 21.01.2009)
  • Februar 2012
  • März/April 2014

Hintergrund all dieser Lagen waren folgende Ereignisse:

  • Extreme Kältewelle in Europa (- 15 Grad C), stark betroffen war Süd-Deutschland mit rund um die Uhr laufenden Gasheizungen (= erhöhter Bedarf an Gas und an Strom)
  • Aufgrund einer hohen Gasnachfrage im eigenen Land kann der Versorger GAZPROM seine zugesagten Liefermengen für Europa nicht halten (- 15% weniger)
  • Gasimport am Grenzübergang Tschechien und Bayern – 30% unter Nachfrage
  • Frankreich und Italien fragten auch mehr Gas ab
  • Prognoseinstrumente für Süd-Deutschland hatten versagt, es gab keine Warnungen vor einem Gasengpass
  • Leitungsengpässe von Nord nach Süden in Deutschland

Zum Glück für das damalige Krisenmanagement wurden Auswirkungen z. B. auf die Stromerzeugung (mit Gaskraftwerken) nur vermieden, weil zum besagten Zeitpunkt durch eine glückliche Hochdruckwetterlage mit extrem viel Sonnenstunden die Spitzenlast zur Mittagszeit verringern!

Positiv wirkte sich auf das Krisenmanagement aus, dass zeitgleich auf einer Tagung die verantwortlichen Versorger zufällig beisammen waren und kurzfristig die richtigen Kompensationsmaßnahmen beschlossen haben.

Allen verantwortlichen Krisenmanagern war seit 2015, spätestens seit der LÜKEX 2018/19 klar, dass wenn mehrere Probleme zeitgleich auftreten sollten (sogenannte „kaskadierende Ereignisse“), wie z. B. 

  • extrem kalter und langanhaltender Winter
  • niedrige Speicherstände
  • technische Probleme (z. B. im GÜP Greifswald)

sowie

  • ein größerer „Politischer Konflikt“ (Lieferengpässe aufgrund Extremkälte im Lieferland u. dortiger hoher Eigenbedarf, Importstopp z. B. mit Russland)
  • Gefahrenlage im Monat Februar (extrem kalter „Frostwinter)

Dann könnte es zu einer gefährlichen „Gasmangellage“ kommen. 

Mit der wichtigen LÜKEX 2018, eine Übung über 2 Tage laufend (und einer Vorbereitungsphase von fast zwei Jahren), bei dem der Verfasser als Übungsbeobachter anwesend war, kamen wichtige Erkenntnisse zur Gefahrenlage einer solchen Gasmangelsituation im kalten Winter zu Tage.

Im Detail waren dies (verkürzt und in Auswahl):

  • „Geschützte Kunden“ als Begriffsdefinition wurde von fast allen Übungsbeteiligten (Ländern) als unzureichend angesehen!
  • Die wichtige Versorgung von Krankenhäusern, Altenheime, Pflegeeinrichtungen müsse neu aufgenommen werden.
  • Haftungsregelungen (Ausschlüsse von Sachschäden und Vermögensschäden wie z. B. Produktionsausfall, entgangene Erlöse im Rahmen des Sachfolgeschadens sind defizitär.
  • Die Handlungsfähigkeit der Fernnetzbetreiber (FNP) sind eingeschränkt.
  • Die Rolle der Gasspeicherbetreiber in Richtung „Eigentümer des gespeicherten Gases“ ist in Sachen Umgang mit Schadensersatzansprüchen neu zu überdenken.
  • Seitens der FNP Unklarheiten bzgl. Der Durchsetzbarkeit von Maßnahmen nach § 16 Abs. 2 EnWG (hier: Anweisungen wurde nicht Folge geleistet)
  • Informationspflichten nach § 16 Abs. 4 EnWG der Netzbetreiber, Problem der Meldewege und der Informationsprozesse bei einem Versorgungsengpass, muss geklärt werden.

Zugleich gab es wichtige Erkenntnisse in dem Bereich Krisen- und Notfallmanagement nach EnSIG

  • EnSIG aus 1975 bzw. GasSV von 1982 nicht ausreichend fortgeführt.
  • Probleme bei
  • Feststellung Notfallstufe
  • Übergang zum Bundeslastverteiler
  • Verfügung Bundeslastverteiler
  • Verantwortlichkeiten und Rollenabgrenzungen.

Man kam zum Ende der Übung zu dem Fazit: 

  • „Die Übung hat gezeigt, dass die vorgesehenen Notfallmaßnahmen und Informationsprozesse im Bereich des gaswirtschaftlichen Krisenmanagements bereits gut funktionieren.
  • Bezüglich des Notfallplans Gas zeigte sich, dass sich die etablierten Informations- und Krisenmechanismen zwischen Behörden und KRITIS-Betreibern bewährt haben.“

  (Quelle: Zitat: Seite 54 Übungsanalyse der LÜKEX 2018)

Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der LÜKEX 2018 lassen sich heutige zentrale Forderungen an ein effizientes Krisenmanagement ableiten. Zuerst einmal sollten die Erkenntnisse aus den o. g. Übungen und Ereignissen genutzt werden, um jetzt die richtigen Rückschlüsse für ein zukünftiges Handeln zu treffen.

Der Schadensfall „Gasmangellage“ darf nicht im einen Gasmangel-Blackout“ laufen. 

Wir müssen auch Lehren aus dem seit zwei Jahren verhalten laufenden Krisenmanagement der anstehenden Corona-Pandemie ziehen, dass Prävention und das vorsorgliche Investieren in Ressourcen (Güter wie Gas, Personal, Ausbildung und Übung) eine Daueraufgabe sind und nur so sich die Folgekosten und Folgeschäden eines eintretenden Schadensfall minimieren lassen.

Mittel- bis langfristig sollte sich Deutschland auf sichere Rohstofflieferanten (für Gas) besinnen und prüfen, ob eigene Förderleistungen nicht eine Importabhängigkeit reduzieren könnten.

Die Sicherheit der Gasversorgung für die Verbraucher, zum Heizen und auch zur Stromerzeugung, sowie für chemisch-medizinische Zwecke, muss auch in Zukunft (wieder) einen hohen Stellenwert einnehmen. Dies kann nur durch hohe Füllstände erfolgen, die bereits frühzeitig in den Sommermonaten ausgeführt werden müssen. Sollten die Marktpreise zu diesem Zeitpunkt hoch sein, müssen Investitionen dennoch getätigt t werden, um die Versorgungssicherheit mit vollen Gaslagern und hoher Befüllungsrate (über 60% im Februar) für den kommenden Winter zu gewährleisten.

Lernen wir für den Winter 2023 und hoffen wir, dass es keine drastische Verknappung mit Lieferengpässen für 2022 geben wird. Allerdings darf ein "Prinzip Hoffnung" nicht als Ersatz für mangelnde Entscheidungen und den fehlenden Einsatz von Finanzmitteln herhalten. Im Sinne eines „guten“ Krisenmanagements sollte strategisches vorausschauendes Denken und Entscheiden unser aller Handeln bestimmen. Die Gasmangellage stellt mit Blick auf den „Gas-Blackout“ eine große KRITIS-Gefahr für alle Bereiche der Volkswirtschaft unseres Landes dar. Wir müssen diese Aufgabe des vorsorglichen strategischen Krisenmanagements jetzt angehen um eine resiliente Zukunft uns zu sichern.


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