Minister Seehofer beabsichtigt erweiterte Schleierfahndung an der Grenze

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Es sind keine stationären Kontrollen an der Grenze zur Schweiz geplant.

Der Bundesinnenminister will verstärkt vom Instrument der Schleierfahndung und anlassbezogenen, zeitlich befristeten Kontrollen auch unmittelbar an der Grenze Gebrauch machen.

Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die ein flexibles polizeiliches Agieren an den deutschen Landgrenzen, einschließlich temporärer Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs durch die Bundespolizei, beinhalten. Sie leisten damit einen aktiven Beitrag zur Verhinderung der illegalen Migration und der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Schon der Masterplan Migration sieht diese Form der Schleierfahndung vor.

Die erweiterten bzw. intensivierten Schleierfahndungs- und Schwerpunktmaßnahmen erfolgen in abgestimmter oder gemeinsamer Form mit den Partnerbehörden der betroffenen Anrainerstaaten. Sie können zeitweise auch in unmittelbarer Grenznähe erfolgen.  

Die Bundesregierung plant nicht die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen auf Grundlage der Artikel 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex (VO (EU) 2016/399) an der deutsch-schweizerischen Grenze. Stationäre Grenzkontrollen gibt es ausschließlich an der Grenze zu Österreich.  

Die angekündigten Maßnahmen der Bundespolizei stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen am Frankfurter Hauptbahnhof am 29. Juli 2019. Dies hat Bundesinnenminister Seehofer auch im Rahmen seiner Pressekonferenz am 30. Juli 2019 betont. Er erklärte, die Grenzen angesichts von etwa 43.000 festgestellter unerlaubter Einreisen im vergangenen Jahr stärker in den Blick nehmen zu wollen.

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