24.10.2022 •

Städteplanung – ein Grundbaustein innerer Sicherheitsarchitektur

Martina Piefke, Christian Weicht, Detlev Schürmann

Firmitas-Utilitas-Venustas
Andreas Heupel Architekten BDA

Städtebauliche Kriminalprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die neben der baulich-räumlichen Ebene auch die sozialräumliche Ebene einbeziehen muss. Sie erfordert eine frühzeitige ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung aller relevanten Akteure sowie die Partizipation der BürgerInnen. Die Stadt- und Landschaftsplanung kann durch die zielgerichtete Gestaltung von Gebäuden, öffentlichen und halböffentlichen Räumen sowie deren Zuordnungen zueinander der Entstehung von Kriminalität vorbeugen. Die Beteiligung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, die kriminalpräventive Empfehlungen zu konkreten städtebaulichen Projekten erarbeiten, kann sich mithin ebenfalls positiv auf das Kriminalitätsaufkommen auswirken.

Die vorstehende Beschreibung „Städtebaulicher Kriminalprävention“ kommt einer Legaldefinition nahe, da es sich um ein Zitat aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema: "Städtebau und Innere Sicherheit" handelt (Bundestagsdrucksache 19/18045). Danach stellt die Bundesregierung in einer Vorbemerkung fest, dass BürgerInnen ein Bedürfnis nach sicheren und kriminalitätsfreien Räumen haben. Neben anderen Faktoren hat auch die Gestaltung des baulichen und infrastrukturellen Lebensumfeldes erheblichen Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden eines Menschen. Daher sind Stadtentwicklung, und hier auch die Organisation eines friedlichen Zusammenlebens in den Kommunen, Landschaftsplanung, Architektur wichtige Faktoren der Kriminalprävention für die sichere Gestaltung des öffentlichen Raums und beim Wohnungsbau von großer Bedeutung.

Rechtsgrundlagen

§ 1 Absatz 6 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) bietet eine Grundlage für eine räumlich ausgerichtete städtebauliche Kriminalprävention. Demnach sollen bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowohl die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse als auch an die Sicherheit der Bevölkerung berücksichtigt werden. Danach liegt die Aufgabe der Bauleitplanung bei den Gemeinden, die wiederum nach § 4 Absatz 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren zu beteiligen haben. „Die Gemeinde holt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung ein.“

Nach Landesgesetzen, z.B. dem Landesorganisationsgesetz NRW (§§ 2,9 LOG NRW), zählen die Kreispolizeibehörden und Landräte zu den unteren Landesbehörden und reihen sich damit in den Kreis der zu Beteiligenden im Bauleitplanverfahren der Gemeinden ein. Fachwissen, über das nur die Polizei verfügt, sind kriminalfachliche Erkenntnisse, die sich vornehmlich auf die Personen-, Orts- und Sachkenntnisse, d.h. die (objektive) Kriminalitätslage der angezeigten Delikte beziehen. Im Einzelnen sind dies Informationen über Täter, Opfer, Zeugen und Helfer, Delikt und Tatobjekt, -zeit, -ort, -hergang, - mittel und -motiv.

Ziele städtebaulicher Kriminalprävention

Das Hauptziel der städtebaulichen Kriminalprävention ist die Gewährleistung von Sicherheit durch die Gestaltung des öffentlichen Raums. Im englischsprachigen Raum wird diese Strategie als unter der Bezeichnung „Crime Prevention through Environmental Design (CPTED)“ seit über 30 Jahren angewandt und hat nachweisbare Erfolge bei der Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht, aber auch bei der Verhinderung terroristischer Gewalt erbracht. Der grundlegende Gedanke dieser Strategie aus dem Jahr 1971 ist nach dem amerikanischen Architekten C. Ray Jeffry, dass kriminelle Tatgelegenheiten und kriminalitätsbezogene Unsicherheitsgefühle in den Lebenswelten urbaner Räume erst durch Planung und Gestaltung geschaffen werden. In Europa zielt die räumliche Kriminalprävention nicht auf Überwachung ab, sondern vielmehr auf ein Leben in höchstmöglicher Freiheit, ohne psychologisch verankerte Angst und reale Gefahr, ein Kriminalitätsopfer zu werden. Es ist unmöglich, jedwede kriminelle Handlung zu verhindern. Daher zielen Ansätze der städtebaulichen Kriminalprävention auf eine Veränderung von Tatgelegenheitsstrukturen ab, mit dem Ziel der Reduktion von Tatgelegenheiten unter Beibehaltung einer bestmöglichen Lebensqualität der in urbanen Räumen lebenden und arbeitenden Menschen.

Kriminalitätstheorien

Die CPTED-Strategie beruht im Wesentlichen auf drei Kriminalitätstheorien und Ansätzen zur Erklärung von Kriminalität. Diese sind die Rational Choice Theorie, der Routine Activity Ansatz und der Defensible Space Ansatz.

Rational Choice Theorie
Die Rational Choice-Theorie fokussiert das Entscheidungsverhalten potenzieller Straftäter, insbesondere deren Nützlichkeitserwägungen im Vorfeld der Tatbegehung. Die Kenntnis typischer Nützlichkeitserwägungen von Straftätern ist eine wichtige Grundlage zur Etablierung situationsbezogener Schutzmaßnahmen. Entsprechende Präventionsansätze gehen davon aus, dass Straftäter im Rahmen der Tatvorbereitung Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen, um auf dieser Grundlage zu beurteilen, ob eine Tat es wert ist, begangen zu werden. So wird ein potenzieller Straftäter beispielsweise immer mindestens prüfen, ob er bei der Tatausführung beobachtet werden kann, wie leicht er das Tatziel erreichen kann und ob eine unerkannte Flucht nach der Tat möglich ist. Orts- und situationsbezogen wird er weitere Kosten-Nutzen-Überlegungen anstellen wie beispielsweise das Alter und das Angstpotenzial des diensthabenden Personals einer Tankstelle, die tageszeit- und uhrzeitabhängige Vorhersehbarkeit der Geldmenge in der Kasse eines Geschäfts, die Anwesenheit und Anzahl von Kunden, die Möglichkeit sich in einer unüberschaubaren Menschenmenge zu verstecken, das Erfordernis eines oder mehrerer Mittäter, die zu erwartende Strafe im Falle einer Festnahme und viele mehr.

Routine Activity Ansatz
Der Routine Activity Ansatz geht davon aus, dass Kriminalität sich insbesondere dort ereignet, wo drei Bedingungen in Raum und Zeit zusammenfallen: motivierte Täter, Tatgelegenheiten und die Abwesenheit einer effizienten Kontrollinstanz. Nach diesem Ansatz passieren Straftaten also, wenn Straftäter auf geeignete Opfer oder Beute treffen und Schutzkräfte nicht vorhanden sind. Das Sprichwort „Gelegenheit macht Diebe“ ist im Kontext dieses Ansatzes insofern sehr treffend. Für die Umsetzung von Maßnahmen der städtebaulichen Kriminalprävention ist der Routine Activity Ansatz ein wichtiger Wegweiser für die Berücksichtigung von Alltagsroutinen der Bewohner und Nutzer urbaner Räume bei der Stadtplanung.

Defensible Space Ansatz
Der raumtheoretische Defensible Space Ansatz beinhaltet die Annahme, dass die Relevanz des persönlichen Handelns für die Sicherheit im Raum abnehmen wird, je öffentlicher und damit anonymer der Raum wird. Wird die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit jeder Person für einen Raum aber klar definiert, könnte durch diese Person ein Handeln, das die Sicherheit erhöht, auch in öffentlichen Räumen möglich sein. Je intensiver eine Person im öffentlichen Raum eine Gefahr für sich selbst identifiziert, desto eher wird sie bereit sein, zu handeln. Dieser Zusammenhang setzt allerdings entsprechende Handlungskompetenzen jedes Akteurs voraus. Diese können durch Informationsmaterial und -veranstaltungen sowie Schulungen vermittelt werden. Im Falle von Panikreaktionen der Akteure in einem Raum verliert der Defensible Space Ansatz seine theoretischen und praxisorientierten Grundlagen.

Und dennoch wird in einer Panik der Raum und seine Gestaltung genutzt, nämlich zur Flucht, zum Verstecken und zur Verteidigung. Je besser die räumliche Gestaltung zur Flucht, zum Verstecken oder zum Verteidigen geeignet ist, je eingeschränkter sind die Tatgelegenheiten für einen Angreifer. Eine solche Raumplanung wirkt deshalb ebenfalls präventiv. Auch im öffentlichen Raum können Täterverhalten und mögliches Opferverhalten mit zu berücksichtigt werden. Spätestens hat dieses zu erfolgen, wenn Schutzkonzepte für einen öffentlichen Raum erstellt werden, wie zum Beispiel ein Zufahrtsschutzkonzept. Auch Evakuierungspläne müssen in solche Überlegungen mit einbezogen werden, denn in mehreren Schulamoktaten wurde bereits der Angriff auf Fliehende mit geplant.

Kriminalpräventive Stadtgestaltung

Maßnahmenempfehlungen städtebaulicher Kriminalprävention beruhen auf der Zusammenführung kriminalfachlicher Erkenntnisse, der Analyse, Auswertung und kriminologischer Forschung, sowie auf den Leitgedanken der beschrieben Kriminalitätstheorien. Sie sind anwendbar auf Neubauplanungen, die Revitalisierung von Standorten, Tatort- und Angstraumreduzierung sowie die Verkehrsraumplanung. Die Maßnahmenempfehlungen orientieren sich an raumpsychologischen Situationsmerkmalen, die auf das Denken, Fühlen und Verhalten der menschlichen Akteure einwirken. Hierbei ist zu beachten, dass raumpsychologische Situationsmerkmale, die als positiv im Sinne einer hohen Lebensqualität wahrgenommen werden, von den menschlichen Akteuren als Normalität empfunden werden. Als negativ im Sinne einer niedrigen Lebensqualität wahrgenommene Merkmale führen dagegen dazu, dass sich Kriminalität in einem Stadtteil entwickeln kann und der Raum bzw. bestimmte Bereiche des Raumes als Tatorte genutzt werden. Richter (2004) unterteilte diese Merkmale in 3 Kategorien: soziale Situationsmerkmale, psychologische Situationsmerkmale und physikalische Situationsmerkmale.

Soziale Situationsmerkmale
Zu den sozialen Situationsmerkmalen werden die Raumsymbolik und die soziokulturelle Raumnutzung gezählt. Die städtebaulich geplante Raumnutzung wird von den menschlichen Akteuren nicht übernommen, wenn die Raumsymbolik sowie soziale und kulturelle Dimensionen der Raumnutzung als schädlich für eine hohe Lebensqualität wahrgenommen werden. Leerstehende Geschäfte und leere Plätze sind typische Anzeichen für derartige Nutzungsprobleme. Sie führen kumulierend dazu, dass die erwartete soziokulturelle Raumnutzung sich immer weiter zum Negativen verändert. Solche Räume werden einerseits als Angsträume gemieden, andererseits bieten sie geeignete Grundlagen für die Etablierung organisierter Kriminalitätsstrukturen und die Entwicklung von krimineller Hot Spots.

Psychologische Situationsmerkmale
Die psychologischen Situationsmerkmale wirken auf die raumnutzenden Personen. Ihre Wirkungen sind nur zu einem geringen Grad vergleichbar für alle raumnutzenden menschlichen Akteure. Vielmehr sind sie alters-, gruppen- und geschlechtsspezifisch - und nicht selten auch individuell. Die eigene Erwartung, ein Opfer von Kriminalität werden zu können, oder erfolgreich eine kriminelle Tat durchzuführen, spielen hier eine entscheidende Rolle.

Physikalische Situationsmerkmale
Um Räume kriminalpräventiv zu gestalten, werden häufig nur die physikalischen Situationsmerkmale berücksichtigt. Sie werden anhand der Geometrie und der Struktur des Raumes in Verbindung mit dem gelebten Raum konstruiert. Bekannt ist, dass fehlende Sichtbeziehungen, ungünstige Beleuchtung, gute Versteckmöglichkeiten, mangelhafte Wegeführung und Crowding (d.h. Überforderung durch Einengung der Privatsphäre, oft ausgelöst durch räumliche Beengtheit und somit nur beschränkten Ausweichmöglichkeiten) einen erheblichen Einfluss darauf haben, dass ein Ort als Angstraum wahrgenommen wird.

Zur Beseitigung von kriminalitätsfördernden Merkmalen oder zu deren Vermeidung bereits in der Planungsphase, kann die Stadt, Raum- und Landschaftsplanung einen impulsgebenden und richtungsweisenden Beitrag zur Sicherheit leisten. Dazu sollten die raumpsychologischen Situationsmerkmale geprüft und zu erwartbare negative Auswirkungen minimiert werden. Dieses gelingt unter der Berücksichtigung und Bewertung folgender standort- und nutzungsspezifischen Dimensionen:

  • Orientierung (visuell und akustisch)
  • Nutzung und Belebung
  • Erreichbarkeit und Zugang
  • Standort sowie Ausrichtung von Gebäuden und Anlagen
  • Ausstattung und Unterhalt

Erkennen, Vermeiden und Beseitigen von Hot Spots

Viele Strategien zur Vermeidung von Kriminalität haben evidenzbasiert Belege für ihre Wirkung geliefert. Die kriminalpräventive Umgestaltung von Hot Spots ist eine solche evidenzbasierende Strategie. Prof. Weisburd hat in verschiedenen Großstädten nachgewiesen, dass der Großteil aller registrierten Straftaten einer Stadt in Hot Spots entsteht, dort stattfindet oder von dort ausgeht. Polizeiliches Eingreifen und Präventionsmaßnahmen im Hot Spot - bis hin zur Beseitigung des Brennpunktes - führen nach Weisburd nicht zu Kriminalitätsverlagerungen, sondern erhöhen die Sicherheit umliegender Bereiche. Stadtplanungsprozesse können bereits systematisch im Vorfeld durch Design- und Managementmaßnahmen Gelegenheiten für Kriminalität und Ordnungsstörungen minimieren und die Wahrscheinlichkeit der Entstehung von Hot Spots deutlich reduzieren.

Hot Spots können bereits durch das Zusammentreffen bestimmter Kriminalität begünstigender Faktoren in der Planungsphase und in Beteiligungsverfahren (z.B. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB) identifiziert werden. Meistens werden Stadtverantwortliche durch Beschwerden aus der Bevölkerung angestoßen, sich um Angstorte und Kriminalitätsbrennpunkte zu kümmern. Häufig entsprechen diese gemeldeten Brennpunkte nicht den registrierten Straftaten aus der polizeilichen Kriminalstatistik. Daher ist es wichtig, die Bevölkerung frühzeitig an der Prävention und Beseitigung kriminalitätsfördernder Raumfaktoren zu beteiligen. Ein Beteiligungsverfahren zur Beseitigung von kriminalitätsfördernden Raumfaktoren kann zum Beispiel durch den Einsatz von Crime Mapping Markern erfolgen. Mit ihnen können die Beteiligten ihr Wissen über Kriminalität oder Ordnungsverstöße auf Karten darstellen. Das Bildmaterial der Crime Mapping Marker regt zur Diskussion an, so dass raumorientierte Lösungen erarbeitet werden können.

Schlussbemerkungen

Zum Ende der 1990er Jahre hielt das Thema städtebauliche Kriminalprävention als Tätigkeitsfeld Einzug bei der Polizei. Über die Trägerbeteiligung in der Bauleitplanung wurde die Polizei in der Stadtplanung ein gefragter beratender Partner. Das zentrale Ziel der städtebaulichen Kriminalprävention ist die Minimierung von Tatgelegenheiten durch die Gestaltung des Wohnumfeldes und seiner Transferinfrastrukturen. In einigen Bundesländern entwickelte die Polizei über ihre Landeskriminalämter bis zum Ende der 2000er Jahre ein hohes Niveau bei kriminalfachlichen Stellungnahmen und konnte auf Expertenwissen innerhalb der eigenen Organisation zurückgreifen. Mittlerweile wird die städtebauliche Kriminalprävention in den Bundesländern fachlich unterschiedlich unterstützt. So wurden einige Fachdienststellen der Landeskriminalämter mit Architekten besetzt, welche Großbauprojekte präventiv beratend begleiten. In einigen Bundesländern findet die städtebauliche Kriminalprävention jedoch aktuell eher wenig Beachtung. Eine erfolgreiche städtebauliche Kriminalprävention bleibt eine Herausforderung. Ihre hohe Relevanz wird belegt durch die Vielzahl derzeit existierender urbaner Räume mit hoher Kriminalität, Verwahrlosung, und von den Bewohnern nicht im Sinne der Stadtplanung genutzte Freizeit- und Kommunikationsräumen. Parkanlagen, Spielplätze und gastronomische Betriebe werden zu Tatorten, Drogenumschlagplätzen und Einzugsbereichen rivalisierender Clans - um nur einige Beispiele zu nennen. Der Einbezug der unterschiedlichen Nutzergruppen bei der Wandlung urbaner Räume ist nur ein zentraler Aspekt zur Reduktion von Fehlplanungen. Nicht zuletzt ist auch das Stadtbild von hoher Relevanz. So wurden bis heute beispielsweise Barrieren zum Schutz vor Terrorangriffen mit Kraftfahrzeugen auf Menschenmengen errichtet, die eher für den Schutz militärischer Anlagen geeignet sind und im Stadtbild eine bedrohliche Wirkung entfalten. Im Rahmen der von den Autoren Schürmann und Weicht initiierten und vom BMI finanziell geförderten Standardisierungsmaßnahmen zu stadtbildverträglichen Zufahrtschutzmaßnahmen wurden die Grundsätze städtebaulicher Kriminalprävention und kriminalpräventiven Produktdesigns in der Erarbeitungsphase berücksichtigt und durch Autorin Prof. Piefke beratend aus psychologischer und ethischer Sicht begleitet.

Entsprechend ausgerichtet ist das Ziel der DIN SPEC 91414 zu Teil 2 formuliert: „Entwicklung von Anforderungen an die Planung für den Zufahrtschutz zur Verwendung von geprüften Fahrzeug­sicherheitsbarrieren unter Berücksichtigung ihrer Stadtbildverträglichkeit.“ Die Erarbeitung wurde unter der Leitung von Herrn Weicht im Konsortium Ende Juni abgeschlossen. Mit der Veröffentlichung als Modul eines vierteiligen Sicherheitspakts für Kommunen im Rahmen einer Roadshow wird im Herbst dieses Jahres gerechnet. 

Literatur bei Verfassern


Der voranstehende Artikel wurde von der Autorengemeinschaft Prof. Piefke, Schürmann M.A. und KHK a.D. Weicht verfasst. Sie gehört dem Arbeitskreis Sicherheitsforschung (AK Sifo) an der Privaten Universität Witten/Herdecke (UW/H) an, dem Frau Prof. Piefke als wissenschaftliche Leitung voransteht. Es besteht eine enge Kooperation mit dem Forschungsbereich Kriminalprävention an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Mitgliedschaften/Arbeitsgemeinschaften: Forschungszentrum RISK – (Risiko, Infrastruktur, Sicherheit und Konflikt) Universität der Bundeswehr München, Polizeiliche Kriminalprävention der Lander und des Bundes, ASW Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG.


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