Verstärkung im Kampf gegen die Cyberkriminalität

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Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesinnenminister vorgelegte Verordnung zur Änderung der Kriminallaufbahnverordnung beschlossen.

"Die Cyberkriminalität entwickelt sich rasant weiter und stellt unsere Sicherheitsbehörden vor immer neue Herausforderungen. Ich will im Interesse der Sicherheit unserer Bürger die besten Köpfe für den Kampf gegen Cyberkriminelle gewinnen. Künftig wird das Bundeskriminalamt deshalb sogenannte Cyberkriminalisten einstellen können", kündigte der Bundesinnenminister heute in Berlin an.

Dabei geht es um Bewerber, die bereits ein informationstechnisch, ingenieurwissenschaftlich oder naturwissenschaftlich geprägtes Studium absolviert haben. Sie sollen künftig als Tarifbeschäftigte eine verkürzte kriminalpolizeifachliche Qualifizierung von 20 Monaten durchlaufen. Anschließend werden sie zu Kriminaloberkommissaren ernannt.

"Wir stärken damit das Bundeskriminalamt bei der Verfolgung und Prävention von Cyberkriminalität, indem wir uns im hart umkämpften Wettbewerb auch bei der Gewinnung von Cyberspezialisten als hoch attraktiver Arbeitgeber präsentieren können. Wir werden auch zukünftig unsere Handlungsfähigkeit in der digitalen Welt konsequent sicherstellen", so der Bundesinnenminister weiter.

Bisher bilden die Sicherheitsbehörden in Deutschland ihre Polizeivollzugsbeamten im IT-Bereich weiter oder werden von angestellten IT-Fachkräften unterstützt, denen allerdings die polizeilichen Befugnisse fehlen.

Ein erster Testlauf der heute vom Kabinett beschlossenen Reform des Ausbildungsweges war schon zuvor angelaufen und stieß auf reges Interesse bei IT-Experten. Der neue reguläre Ausbildungsgang startet ab dem 1. April 2020 und zählt schon jetzt 40 Bewerber. Die Cyberkriminalisten werden im Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung qualifiziert.

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