„Ein großer Schritt in die richtige Richtung“

Wiesbaden. Bis Ende 2022 sollten laut Onlinezugangsgesetz (OZG) Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene online verfügbar sein. Auch wenn das Zeitziel bundesweit nicht erreicht wurde, konnten bereits eine Vielzahl von Angeboten der Verwaltungen in Hessen digitalisiert werden. Bis Mitte Dezember 2022 wurden in Hessen 483 von 695 ausgemachten OZG-Leistungsobjekten umgesetzt, womit Ende des Jahres 2022 mehr als zwei Drittel der hessischen Verwaltungsleistungen im Rahmen der OZG-Umsetzung digitalisiert sein werden. Alle Hessinnen und Hessen können so bereits heute 283 Landesleistungen elektronisch über die jeweilige Behörde beantragen. Die in den Städten und Gemeinden online verfügbaren Leistungen variieren je nach Digitalisierungsfortschritt der jeweiligen Kommune.

„Die Landesregierung unterstützt aktiv und über eine Vielzahl von Angeboten die Digitalisierung der Verwaltungen in Hessen. Mit der Umsetzung des Digitalisierungsvorhabens OZG sind wir wesentlich vorangekommen und ein großer Schritt in die richtige Richtung ist bereits erfolgt. Allen Beteiligten war bereits frühzeitig bewusst, dass das ambitionierte Digitalisierungsvorhaben kein Marathon mit Zieleinlauf, sondern vielmehr ein permanenter Dauerlauf ist, der Durchhaltevermögen erfordert. Auch wenn das Zeitziel, die flächendeckende Verfügbarkeit bis Ende 2022, aufgrund unterschiedlicher Hürden nicht erreicht werden kann, sind wir vom eingeschlagenen Weg fest überzeugt. Denn am Ende geht es allein darum, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Vereine möglichst viele Verwaltungsleistungen digital und nutzerfreundlich erledigen können, ohne dass eine persönliche, schriftliche oder telefonische Vorstellung in den Behörden notwendig ist. Dies zeichnet einen modernen Staat aus. Daher wird das Land auch im Jahr 2023 weiter intensiv mit den Kommunen, den Kommunalen Spitzenverbänden und den IT-Dienstleistern an der Digitalisierung der hessischen Verwaltung arbeiten, um die Digitalisierung in Hessen entschlossen und Schritt für Schritt weiter voranzubringen“, so Digitalministerin Prof. Dr. Sinemus und Innenminister Peter Beuth.

Effiziente und verständliche Onlineanträge, die unkompliziert und zielgerichtet an die zuständige Behörde adressiert werden können, beschleunigen die Prozesse bei Verwaltungsgängen und erleichtern dadurch den Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Die Grundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem OZG bildet in Hessen der hessische OZG-Umsetzungskatalog, der auf Basis des OZG-Umsetzungskatalog des Bundes erstellt wurde. Insgesamt 695 OZG-Leistungsobjekte wurden in Hessen ausgemacht, von denen 483 in Hessen bereits umgesetzt sind.

Hochzeitsvorbereitungen von unterwegs erledigen oder das neue tierische Familienmitglied bequem von der heimischen Couch aus anmelden: in Hessen ist dies bereits heute möglich. Paare in Bad Homburg und Wiesbaden können beispielsweise seit Anfang Dezember 2022 fast alle formellen Vorbereitungen für ihre Hochzeit online erledigen und müssen dafür nicht mehr zum Standesamt.

EfA- und Once-Only-Prinzip

Neben der engen Zusammenarbeit von Land und Kommunen sorgt das vom Bund gesteuerte arbeitsteilige Vorgehen EfA („Einer-für-Alle“-Prinzip) für ein einheitliches, ressourcensparendes Vorgehen der Länder und fördert die föderale Zusammenarbeit. Hessen hat die Federführung für die Themenfelder Steuern & Zoll sowie Mobilität & Reisen inne und engagiert sich darüber hinaus auch bei der Umsetzung von Leistungen aus anderen Themenfeldern, wie z.B. Eheanmeldung, Verpflichtungserklärung, Breitbandanbindung, ALG II. Ein Großteil der relevanten Verwaltungsleistungen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Hessen bindet daher die Kommunen intensiv in die OZG-Umsetzung ein und hat umfangreiche finanzielle, organisatorische und technische Unterstützungsleistungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Integration der digitalen Antragsverfahren in den Kommunen. Einer der nächsten Schritte in der Verwaltungsdigitalisierung ist die Erfüllung des Once-Only-Prinzips. Das bedeutet, dass Antragsteller ihre Daten und Dokumente nur einmalig hinterlegen müssen, um zukünftig Anträge digital stellen zu können. 

402 Digitalisierungsberatungen in hessischen Kommunen durchgeführt

Das Land Hessen unterstützt die Kommunen bei der Digitalisierung von Beginn an mit verschiedenen strukturellen sowie finanziellen Maßnahmen. In der 2019 vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung sowie den Kommunalen Spitzenverbänden unterzeichneten Umsetzungsvereinbarung OZG-Kommunal wurde die Einrichtung einer Koordinierungsstelle OZG-Kommunal beschlossen. In die Koordinierungsstelle entsenden die unterzeichnenden Partner jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter.  

Weiterhin wurde eine finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen für die OZG-Umsetzung der Kommunen von insgesamt fast 17 Millionen Euro vereinbart. Ein wesentliches Unterstützungsangebot war und ist die Digitalisierungsberatung. Von den 422 Gemeinden und 21 Landkreisen in Hessen haben sich 311 Gemeinden und 17 Landkreise zu insgesamt 545 Digitalisierungsberatungen angemeldet. 402 Digitalisierungsberatungen konnten abgeschlossen durchgeführt werden.

15 Modellkommunen helfen bei der Digitalisierung

Als sogenannte „OZG-Modellkommunen“ helfen seit Anfang 2021 die Kommunen Darmstadt, Neu-Isenburg, Landkreis Gießen, Großalmerode, Landkreis Groß-Gerau, Hofbieber, Marburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Taunusstein, Usingen, Viernheim, Volkmarsen, Wanfried, Wetzlar und Wiesbaden bei der Digitalisierung in Hessen. Sie sind hierbei Vorreiter, denn sie entwickeln und erproben bestimmte digitale Anwendungen modellhaft für alle anderen Städte und Gemeinden in Hessen. Nach der Auswahl durch den Hessischen Landkreistag, den Hessischen Städtetag sowie den Hessischen Städte- und Gemeindebund wurden die 15 Kommunen mit ihren wegweisenden Konzepten aus einem Bewerberkreis ausgewählt. Für die Umsetzung der eingereichten Vorhaben erhielten die Kommunen finanzielle Unterstützungszusagen die von 65.000 Euro über 87.000 Euro bis hin zu 130.000 Euro reichten.

„Kommunal Data Hessen“: Austauschplattform für 443 hessische Kommunen

Ein weiteres Digitalisierungsprojekt innerhalb des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, welches ganz unabhängig von der Umsetzung des OZG-Verfahrens steht, stellt die „Digitale Modellbehörde (DMB)“ dar. In drei Modellbehörden, den hessischen Regierungspräsidien, werden die Mittel und Möglichkeiten der Digitalisierung erprobt und umgesetzt.

Die im Rahmen des Projekts entwickelte und bereits 2021 eingeführte Datenbank „Kommunal Data Hessen“ wurde 2022 intensiv weiterentwickelt. Die ursprünglich zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Land und Kommunen im Finanzplanungs- und Genehmigungsprozess eingeführte Plattform ist heute zur Austauschplattform zwischen den 443 Kommunen und der Kommunalaufsicht auf Ebene der Landkreise, Regierungspräsidien und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport geworden. 

Der Datenpool umfasst mittlerweile Jahresabschlussdaten, kommunale Stammdaten, Bevölkerungsdaten, Fördergelder und Zuweisungen. „Kommunal Data Hessen“ wurde 2022 als eines von 24 exzellenten Projekten mit dem Siegel des KommDIGITALE-Awards in der Kategorie „Landkreise, Ministerien und sonstige Behörden“ als Projekt ausgezeichnet, das sich in besonderem Maße für die Digitalisierung der Verwaltung eingesetzt hat.


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