Friedberg (ots) - Wetteraukreis: Das Thema Wildunfälle ist zu jeder Zeit ein Thema, mit dem sich alle Verkehrsteilnehmer befassen sollten, denn Wildunfälle sind die Unfallursache Nr. 1 in der Wetterau.
Oft überleben die Tiere die Zusammenstöße mit einem Kraftfahrzeug nicht. Das richtige Verhalten bei der Begegnung mit dem Tier ist meist entscheidend dafür, ob der Fahrzeugführer später nur einen Schaden an seinem Kraftfahrzeug, oder auch an seiner eigenen Gesundheit zu beklagen hat.
Fahrerfahrung und persönliches Können außer Acht lassend, kann ein Wildunfall jedem Verkehrsteilnehmer passieren. Mit gewissen Verhaltensregeln kann der Fahrer jedoch nicht unerheblich Einfluss darauf nehmen, wie der Unfall verläuft. Häufig wird der Aufprall eines Tiers auf das eigene Fahrzeug unterschätzt. Die mentale Einstellung darauf, wie man sich verhalten will, wenn plötzlich ein Tier auf der Fahrbahn auftaucht, ist wichtig.
Dazu gilt es, sich im Vorhinein mit möglichen Handlungsoptionen zu befassen:
- Taucht ein Tier im Scheinwerferlicht auf, gilt es sofort abzublenden. Gleichzeitig sollte ein zügiger, aber kontrollierter, Bremsvorgang eingeleitet werden. Auch wenn es egoistisch erscheinen mag: Versuchen Sie nicht dem Tier auszuweichen. Zum einen können Sie seine Bewegung nicht vorhersehen, zum anderen besteht die Gefahr in den Gegenverkehr zu geraten und die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und von der Fahrbahn abzukommen.
- Wenn möglich versuchen Sie durch Hupen das Tier zu verscheuchen.
- Ein Tier kommt selten allein. Verkehrsteilnehmer müssen immer damit rechnen, dass noch weitere Tiere folgen.
Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mit einem Tier kollidiert sein, dann schalten Sie sofort die Warnblinkanlage an und sichern Sie die Unfallstelle ab. Ist das Tier weggelaufen und ihr Fahrzeug noch fahrbereit, macht es Sinn bis zur nächsten Haltemöglichkeit weiterzufahren. Merken Sie sich aber die Unfallstelle und verständigen Sie anschließend sofort die Polizei, die Ihnen weitere Verhaltenshinweise geben wird.
Vorsicht bei angefahrenen noch lebenden Tieren, sie können zur Gefahr werden.
Es kann keine Alternative sein, nach einem Zusammenstoß mit einem Tier einfach weiterzufahren - selbst wenn dieses weiterläuft. Fast immer ist davon auszugehen, dass Tiere durch eine Kollision verletzt wurden. Deshalb verständigt die Polizei nach einem Unfall den zuständigen Jagdpächter, der die Nachsuche nach dem Tier übernimmt und es ggf. von seinen Leiden befreien kann.
Wer diese Verständigungskette nicht in Gang bringt, kann sich wegen des Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz strafbar machen. Wer getötete oder verletzte Tiere auf der Fahrbahn liegen lässt, der bereitet damit Hindernisse und macht sich ggf. gemäß §315 b des Strafgesetzbuches strafbar. Ein totes Tier einfach ins Auto zu laden und mitzunehmen, stellt ebenfalls keine rechtlich zulässige Option dar. Grundsätzlich besteht bei einem solchen Verhalten der Verdacht der Jagdwilderei.
Auch in der letzten Zeit kam es in der Wetterau wieder zu einigen Wildunfällen. Hier einige Beispiele:
- Bad Nauheim: Die Bundesstraße 3 zwischen Rödgen und Nieder-Mörlen überquerte ein Reh am 02.05.2019, gegen 06.50 Uhr, zu plötzlich für eine 39-jährige Bad Nauheimerin, die einen Zusammenstoß zwischen ihrem PKW und dem Tier nicht mehr verhindern konnte. Das Reh lief nach dem Zusammenstoß vermutlich verletzt davon. Am Auto entstand ein Schaden von rund 1000 Euro.
- Butzbach: Davon rannte auch das Reh, mit dem ein 51-jähriger Langgönser am 01. Mai, gegen 21.30 Uhr auf der Landstraße 3053 zwischen Espa und Hausen zusammenstieß. Trotz einer Beschädigung, die etwa 1000 Euro Reparaturkosten nach sich ziehen wird, konnte der Langgönser mit seinem Auto nach dem Unfall weiterfahren. Zur Nachsuche nach dem mutmaßlich verletzten Reh wurde der zuständige Jagdpächter informiert.
- Nidda: Die Bundesstraße 455 zwischen Unter-Schmitten und Harb befuhr eine 21-jährige Schottenerin am Mittwochmorgen, gegen 06 Uhr, als sie vermutlich mit einem Dachs zusammenstieß. Dieser lief danach weiter. Am Auto entstand ein geringer Sachschaden.
- Niddatal: Ein Schaden von 5000 Euro entstand am Donnerstag, den 02.05.2019 gegen 05.35 Uhr, am PKW einer 45-jährigen Reichelsheimerin, die auf der Landstraße 3187 bei Assenheim mit einem Reh kollidierte, welches plötzlich vor ihr die Straße querte. Das Reh überlebte den Unfall nicht.
- Niddatal: Nicht sicher um welches Tier es sich handelte, mit dem er kollidierte, ist sich ein 18-jähriger Bad Nauheimer. Gegen 21.50 Uhr kam es auf der Bönstädter Straße zum Zusammenstoß mit dem Tier, welches anschließend davonlief. Am PKW blieb ein Schaden von etwa 500 Euro.
- Wöllstadt: Eine 50-jährige Friedbergerin stieß auf der Bundesstraße 3 zwischen Karben und Nieder-Wöllstadt am Mittwochabend, gegen 23.55 Uhr, mit einem Reh zusammen. Dieses überlebte den Zusammenstoß nicht. Am PKW der Friedbergerin entstand ein Schaden von etwa 2500 Euro.
ots
Sylvia Frech, Pressesprecherin
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151
E-Mail: pressestelle-wetterau.ppmh@polizei.hessen.de oder http://www.polizei.hessen.de/ppmh
Twitter: @Polizei_MH
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei
Instagram: polizei_mh
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung kann unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43647/4259503 abgerufen werden.