Bundesinnenministerium fördert DIN-Standard für mobile Fahrzeugsperren

Dominik Lengyel, Christian Weicht, Detlev Schürmann

Pixabay, Achim Scholty

Ein deutscher Standard schafft mehr Sicherheit und hilft, öffentliche Räume und Veranstaltungen besser vor Amokfahrten und terroristischen Anschlägen zu schützen.

Rückblick

In den Jahren 2015 bis 2017 ereigneten sich europaweit eine Vielzahl von Terroranschlägen mit Fahrzeugen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in belebten Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen. Viele Menschen wurden verletzt oder sogar getötet. So war am 19. Dezember 2016 der Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin Ziel eines islamistisch motivierten Terrorangriffs: zwölf Menschen starben und mehr als 67 wurden verletzt, viele davon schwer. Als Schutzmaßnahme wurde zunächst die offene Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum deutlich verstärkt. Dazu wurden die Zufahrten durch Hindernisse blockiert, um unkontrolliertes Einfahren auf das Veranstaltungsgelände zu verhindern. Vielerorts kamen Betonklötze zum Einsatz.

Im Oktober 2017 erklärte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung, dass zum besseren Schutz der EU-Bürger öffentliche Räume durch technische Lösungen mit eingebauter Sicherheit (security by design) sicherer gemacht werden sollen. Dabei soll der offene und öffentliche Charakter dieser Räume nicht beeinträchtigt wird. Auch in Deutschland wurde nach Lösungen gesucht. Internationale Prüfvorgaben halfen bei der Orientierung. Diese definierten Anforderungen an (meist stationäre) Fahrzeugsperren durch Crashtests ähnliche Verfahren. Die Umsetzung der EU-Vorgaben gestaltete sich jedoch schwierig, denn die internationalen Prüfmethoden berücksichtigten die Besonderheiten mobiler Fahrzeugsicherheitsbarrieren nur bedingt.



Als Ad-hoc-Lösungen fanden sogar LKW als Sperrmittel Verwendung.
Als Ad-hoc-Lösungen fanden sogar LKW als Sperrmittel Verwendung.
Quelle: Christian Weicht

Integrierte stadtbildgerechte Sicherheitskonzepte

Im Herbst 2017 hat sich der Mitautor Detlev Schürmann, seinerzeit Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK), dafür eingesetzt, ein Standardisierungsvorhaben für Sicherheitstechnik, wie Sperren und Poller, die sich in das Erscheinungsbild der Stadt einfügen, beim Deutschen Institut für Normung (DIN) zu initiieren. Im Rahmen des DFK-internen Projekts „Entwicklung integrierter stadtbildverträglicher Sicherheitskonzepte mit dem Schwerpunkt regelkonformer Zufahrtsschutz und Veranstaltungssicherheit“ sollten Mindeststandards im Hinblick auf Schutzklassen und Widerstandsfähigkeit von mobilen Fahrzeugsperren definiert werden. Wichtig im Gesamtkontext war, Sicherheitsmaßnahmen zu konzipieren und zu gestalten, die sich möglichst unauffällig in das Stadtbild einfügen und zugleich eine hohe Wirksamkeit gewährleisten. Das Sicherheitsgefühl von Passanten wie auch von Veranstaltungsbesuchern sollte nicht durch martialische Erscheinungsformen der Sicherheitsmaßnahmen negativ beeinflusst werden.

Nach Sondierungsgesprächen mit einschlägigen Bundesverbänden, Experten zivilgesellschaftlicher und sicherheitsspezifischer Behörden und Organisationen sowie Vertretern von Wissenschaft und Praxis konnten diese in einem Forum, ansprechbar über das DFK, zusammengeführt werden. Das zuständige Referat für Migration und Terrorismus bei der EU-Kommission wurde informiert. Das Referat beteiligte zwei Mitarbeiter des DFK-Expertenforums an einschlägigen Veranstaltungen für urbane Sicherheit.

Kooperationen und weitere Entwicklung

Am Polizeitechnischen Institut (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) wurde bereits seit Jahresbeginn 2018 im Rahmen eines bundesweiten Workshops an der Entwicklung einer technischen Richtlinie (TR) zur Zertifizierung, Auswahl und Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren für die Polizei gearbeitet. Diese technische Richtlinie der Polizei beschreibt die polizeispezifischen Anforderungen und Erfordernisse mobiler Fahrzeugsperren für den Einsatz in polizeilichen Einsatzlagen, bei denen ein Fahrzeugangriff nicht ausgeschlossen werden kann. In diesem Workshop wurden die Erkenntnisse von DFK und PTI zusammengeführt. Ende August 2018 trat die TR in Kraft – allerdings nur für polizeiliche Einsatzlagen.

Ende Mai 2018 luden das Deutsche Institut für Normung (DIN) und DFK zu einem gemeinsamen Workshop ein, um die sich hieraus ergebenden Fragestellungen zu diskutieren. Schnell wurde klar, dass ein Standard allein für mobile Fahrzeugsperren nicht ausreichen wird, um die Gefahren von Fahrzeugangriffen abzuwenden. Erst durch ein ganzheitliches Konzept, ein sogenanntes Zufahrtsschutzkonzept, kann ein angepasster, aber dennoch ausreichender Schutz geboten werden. Es galt, ein entsprechendes Format beim DIN zu finden. In einem ersten Schritt wurde nun ein Standard für mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren entwickelt. In einem zweiten Schritt werden die Anforderungen an Anwendungsrichtlinien für den Einsatz von Fahrzeugsicherheitsbarrieren folgen. Die Projekte werden als DIN SPEC nach dem PAS Verfahren durchgeführt, um ein zeit- und kostensparendes Format zu nutzen.

Projektantrag und finanzielle Förderung durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Nachdem das DFK das Projekt gemäß seiner satzungsgemäßen Aufgabe bis zur Antragsreife entwickelt hatte, erfolgte die Übergabe zur Antragsstellung und Durchführung an die Brandenburgische Technische Universität Cottbus Senftenberg (BTU). Noch während der Anbahnungsphase hatte das BMI signalisiert, einen Standard, der mehr Sicherheit schafft und öffentliche Räume und Veranstaltungen vor Fahrzeugangriffen schützt, finanziell fördern zu wollen. Das Projekt sei im Interesse der nationalen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die finanzielle Unabhängigkeit durch Übernahme der Projektkosten aufgrund einer staatlichen Zuwendung war für die Initiatoren von großer Bedeutung. Nur so konnte jedem Experten der kostenlose Zugang und die Mitarbeit im Konsortium ermöglicht werden.

Der Lehrstuhl Architektur und Visualisierung (an der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung) unter der Leitung von Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dominik Lengyel bot die geeigneten Voraussetzungen. Der Lehrstuhl sieht im Forschungsbereich „Kriminalprävention“ die Herausforderung, der Gesellschaft einen lebenswerten und sicheren Sozialraum bereitzustellen. Neben den Anforderungen an Bedarf, Zielgruppen und Gestaltung des Stadtbildes gilt es auch, den Sicherheitserfordernissen gerecht zu werden. Unter der Mitarbeit der Mitautoren Christian Weicht und Detlev Schürmann wurde der Forschungsbereich „Angewandte Kriminalprävention und wissenschaftliche Begleitforschung“ eingerichtet. Dort bereiteten sie gemeinsam den Antrag zur Durchführung des DIN SPEC Verfahrens beim DIN sowie den Antrag für eine finanzielle Förderung durch das BMI vor.

Fahrzeugsperren werden für vergleichbare Sicherheitsstandards getestet.
Fahrzeugsperren werden für vergleichbare Sicherheitsstandards getestet.
Quelle: EMW Exhibition & Media Wehrstedt GmbH/ www.wehrstedt.org

Erarbeitung der DIN SPEC 91414-1 Mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren für Sicherheitsanforderungen

Am 11. Juni 2019 erhielt die BTU den Zuwendungsbescheid vom BMI. Anschließend wurde vom DIN e. V. ein Aufruf zur Mitarbeit bei der Entwicklung von Zulassungsrichtlinien für mobile Fahrzeugsperren im Internet veröffentlicht. Für die Dauer eines Monats hatten alle Interessierten die Gelegenheit, sich zur Mitarbeit zu melden. Danach begann das DIN-SPEC-Verfahren mit einer Kick-Off-Veranstaltung als konstituierende Sitzung am 22. Oktober 2019 beim DIN in Berlin. Im Januar und Februar 2020 wurden drei ganztägige Erarbeitungssitzungen an verschiedenen Standorten in Präsenz abgehalten. Aufgrund der Pandemiebeschränkungen konnten weitere Präsenzsitzungen nicht folgen. Stattdessen fanden über das Jahr verteilt sieben Webmeetings statt. Ende November 2020 wurden die Inhalte des Standards unter den Konsortialteilnehmern final abgestimmt und einstimmig angenommen. Anschließend erfolgte die inhaltliche und redaktionelle DIN-interne Prüfung.

Entstanden ist ein Regelwerk unter der Bezeichnung „DIN SPEC 91414-1 Mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren für Sicherheitsanforderungen — Teil 1: Anforderungen, Prüfmethoden und Leistungskriterien“. Neben einer Anprallprüfung wurden zwei weitere Prüfszenarien (Verschiebeprüfung und Manipulationsprüfung) beschrieben. Dies war erforderlich, da diese beiden Angriffsvarianten in den internationalen Dokumenten bislang unberücksichtigt blieben. Somit stellt der neue Standard eine deutliche Verbesserung der öffentlichen Sicherheit durch mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren dar.

Insbesondere Sicherheitsverantwortliche und kommunale Entscheidungsträger können sich nun bei der Produktauswahl zur Absicherung von öffentlichen Straßen und Plätzen gegen Fahrzeugangriffe an dem neuen Standard orientieren. Denn durch die beschriebenen Prüfmethoden werden Widerstandsfähigkeiten und Schutzwirkungen von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren vergleichbar. Mit der DIN SPEC 91414-1 liegt nun der erste Teil vor und beim Beuth-Verlag zum kostenlosen Download bereit.

DIN SPEC (PAS) 91414 Teil 2 „Anforderungen an die Planung für den Zufahrtsschutz zur Verwendung von geprüften Fahrzeugsicherheitsbarrieren“

Mit dieser Bezeichnung soll durch ein Anschlussprojekt der sachgerechte und bestimmungsgemäße Einsatz von mobilen wie auch stationären Fahrzeugsicherheitssperren durch die Anwender (Genehmigungsbehörden) ermöglicht werden. International fanden bislang einige Dokumente Beachtung, die die Anwendung von Fahrzeugsicherheitsbarrieren beschrieben. Diese Dokumente dienten aber mehr dem Schutz vor Angriffen von mit Sprengstoff gefüllten Fahrzeugen und konnten nur rudimentär angewandt werden. Zudem berücksichtigten sie nicht die Wirkungsebenen, die derartige Sperren auf das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum haben können. Mit der neuen DIN SPEC 91414-2 soll einerseits der Prozess beschrieben werden, der zu einem sinnvollen Zufahrtsschutz führt, und welche Mindestanforderungen an ein Zufahrtsschutzkonzept gestellt werden müssen. Zusätzlich sind aber auch die jeweiligen Aufgaben der beteiligten Akteure zu benennen, die an einem Zufahrtsschutzkonzept zu beteiligen sind.

Die BTU hat, wie auch schon zu Teil 1, zur Durchführung des Projekts einen erfolgreichen Förderantrag beim BMI gestellt. Der Zuwendungsbescheid erging am 19. Juli, die Veröffentlichung des Geschäftsplans mit dem Aufruf und der Bitte zur Mitarbeit erfolgte auf der Website des DIN e. V. am 27. Juli dieses Jahres. Der Termin für die Kick-Off-Veranstaltung wurde auf den 31. August 2021 festgelegt. Pandemiebedingt sind die Arbeitstreffen zunächst als Webkonferenzen geplant. Der vorgesehene Erarbeitungszeitraum beträgt zwölf Monate. 

Für weiterführende Informationen auf den Seiten der BTU unter:

https://www.b-tu.de/kriminalpraevention 


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