14.07.2019 •

Sommerzeit ist Reisezeit - Bundespolizei gibt Hinweise für den Reisebeginn

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Kleve - Kempen - Weeze (ots) - In wenigen Tagen beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Die Freude ist groß, die Koffer sind gepackt und am Flughafen merkt man plötzlich, dass der Ausweis abgelaufen ist oder daheim liegen geblieben ist. Eine unangenehme Situation. Die Reise muss damit aber nicht beendet sein.

In bestimmten Fällen kann die Bundespolizei weiterhelfen und einen gebührenpflichtigen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt. Die Möglichkeit bieten wir am Flughafen Niederrhein in Weeze, in der Bundespolizeiinspektion Kleve und im Bundespolizeirevier in Kempen. Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU, EWR und der Schweiz oder eines der Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr.: 539/2001 des Rates vom 15.03.2001 aufgeführt sind, können zur Vermeidung einer unbilligen Härte gem. § 13 Aufenthaltsverordnung einen gebührenpflichtigen Notreiseausweis erhalten. Dazu muss ein biometrisches Lichtbild vorliegen. 

Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr mit einem hohen Fluggastaufkommen am Flughafen Niederrhein in Weeze. Damit alle Reisenden entspannt an ihr Ziel gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reisehinweise:

  • Bei Auslandsreisen, auch innerhalb der Europäischen Union, gilt die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertrittsdokument mitzuführen.
  • Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Die Bürgerbüros / Ordnungsämter der Städte und Gemeinden beraten Sie gern.
  • Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum vorgeschrieben.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes. Genaue Informationen über die Einreisevoraussetzungen in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie auch über die Homepage des Auswärtigen Amtes.

Auch Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument. Bei Reisen von unbegleiteten Minderjährigen empfiehlt die Bundespolizei zur Vermeidung von Unstimmigkeiten folgende Unterlagen mitzuführen:

  • eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. zum Reiseziel bzw. Reiseverlauf 
  • Personalien und Erreichbarkeit des / der Personensorgeberechtigten
  • Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten 

Dies erleichtert die Arbeit der Bundespolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten. 

Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie, auch auf der Rückreise, kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte Dritte mit. 

Die wichtigsten Verhaltensregeln: Tragen Sie Geld, Kreditkarten, Papiere und sonstige Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse, um Taschendieben keine Chance zu geben.

Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.

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