„Polizei hat Sicherheit und Ordnung gewährleistet“
Innenminister berichtet im Innenausschuss über Protestaktionen rund um Frankfurt
Wiesbaden. Wie der Hessische Innenminister Peter Beuth heute im Innenausschuss des Hessischen Landtages berichtete, hatten Aktivisten der sogenannten „Letzten Generation“ seit dem 11. April 2022 insgesamt sieben Blockadeaktionen im Frankfurter Stadtgebiet durchgeführt. Ziel dieser sorgfältig geplanten Störaktionen war es, den Straßenverkehr an wichtigen Verkehrsknotenpunkten zum Erliegen zu bringen sowie insbesondere in Frankfurt ansässige Banken zu blockieren.
„Nahezu jede Aktion der sogenannten ‚Letzten Generation‘ ist strafbar. Es handelt sich hier nicht um legitimen Protest für eine gute Sache, sondern um gezielte Angriffe auf unsere Infrastruktur. Die hessische Polizei schützt die in Art. 8 GG garantierte Versammlungsfreiheit. Allerdings hat auch die Versammlungsfreiheit ihre Grenzen. Dies immer dann, wenn beispielsweise Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden oder in die Grundrechte unbeteiligter Dritter eingegriffen wird. Diese radikalen Aktivisten nehmen es billigend in Kauf, dass Unbeteiligte zu Schaden kommen könnten. Insbesondere wer Autobahnen blockiert, gefährdet leichtfertig Menschenleben. Außerdem machen diese Aktivisten Zehntausende Pendler zu Statisten ihrer Selbstinszenierung. Wie widersinnig die gewählten Aktionen sind, zeigt sich auch darin, dass in Frankfurt durch die Aktion der selbsternannten Umweltaktivisten Radfahrer stürzten und verletzt wurden. Verbunden mit der Nötigung zahlreicher Verkehrsteilnehmer fordert die Gruppierung von der Bundesregierung, die Umsetzung ihrer spezifischen politischen Ziele. Das hat nichts mit zivilem Ungehorsam oder friedlichem Protest zu tun, das ist ein politischer Erpressungsversuch einer politischen Splittergruppe, der die demokratische Willensbildung verhöhnt. Die hessische Polizei hat in den vergangenen Wochen vorbildlich dafür Sorge getragen, dass die Stadt Frankfurt nicht zum Erliegen kam und gleichzeitig Sicherheit und Ordnung gewährleistet. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen für ihren tatkräftigen Einsatz sehr dankbar“, erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth.
Zwischen dem 11. und dem 26. April 2022 wurden rund 130 Personen im Zusammenhang mit den Aktionen festgestellt. An den einzelnen Aktionsorten waren in der Regel zwischen zwei bis zehn Personen beteiligt. Gegen 156 sogenannte Aktivisten wurden seitens der Polizei wegen des Verdachts der Nötigung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der Sachbeschädigung mehr als 140 Strafverfahren eingeleitet. Bei den Strafanzeigen wurden teilweise mehrere Beschuldigte erfasst. Darüber hinaus liegen mehrere Strafanzeigen geschädigter Bürgerinnen und Bürger vor. Bislang wurde der Polizei in dem Zusammenhang mit den Aktionen eine verletzte Person bekannt. Eine unbeteiligte Fahrradfahrerin kam am 13. April 2022 zu Fall und brach sich dabei den Arm, nachdem seitens der sogenannten Aktivisten eine ölige Substanz auf die Fahrbahn aufgebracht wurde. Drei weitere Fahrradfahrende stürzten ebenfalls, verletzten sich jedoch glücklicherweise nicht schwerwiegender.
Mehr als 220 vorläufige Festnahmen
Zwischen dem 11. April und dem 26. April 2022 kam es in Frankfurt am Main in mehr als 220 Fällen zur vorläufigen Festnahmen. Insgesamt 57 Personen, die im Zusammenhang mit Blockadeaktionen wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten waren, wurden richterlich vorgeführt und mussten zum Teil mehrere Tage im polizeilichen Gewahrsam verbringen.
Die hessische Polizei war in den entsprechenden Zeiträumen mit starken Kräften im Einsatz, um die nicht angemeldeten Versammlungen einerseits zu schützen und andererseits die Verkehrssicherheit und Ordnung im Stadtgebiet wiederherzustellen. An den sieben Haupteinsatztagen waren täglich mehr als 400 Beamtinnen und Beamte ausschließlich zur Bewältigung der Blockadeaktionen im Einsatz. Dabei fielen rund 30.000 Einsatzstunden an.
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