Fachempfehlung bereitet auf Brandfall in Pflegeeinrichtungen vor
Berlin – Von der baulichen Situation über die Gefahren bis hin zu Reaktionsmöglichkeiten für Pflegeleitung und Personal: Der Gemeinsame Ausschuss Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) hat mit einer Fachempfehlung das Thema „Verhalten im Brandfall in Pflegeinrichtungen“ aufgearbeitet.
„Angeboten wird ein leicht lesbarer Leitfaden, der die erforderlichen Hintergrundinformationen bereitstellt, um rechtzeitig vor der Entstehung eines Brandes die richtigen Entscheidungen treffen zu können“, erklärt Frieder Kircher, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses.
Die Fachempfehlung solle die Lücke schließen zwischen den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerken auf der einen und den allgemein gehaltenen Empfehlungen für den Notfall auf der anderen Seite. Sie richtet sich an die Verantwortlichen in den Einrichtungen – also insbesondere die Betreiber.
„In der Zeit von der Entdeckung eines Brandes bis zum Eintreffen der Feuerwehr sind die Pflegekräfte weitgehend auf sich allein gestellt und können vieles richtig machen, wenn sie für den Notfall vorbereitet sind. Hierbei soll diese Fachempfehlung helfen!“, so DFV-Vizepräsident Hermann Schreck.
Er dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe, in der die Fachempfehlung erstellt worden ist: Willi Deml, Karlheinz Ladwig, Michael Gerhards, Wilfried Velten, Jörn Klaas, Ralf Höhmann und Lars Inderthal.
Die Fachempfehlung beinhaltet unter anderem folgende Bereiche: Gefahren von Feuer und Rauch, Besonderheiten in Pflegeheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen (Bauliche Anforderungen, Sicherheitstechnische Anlagen, Organisatorische Maßnahmen), Empfehlungen zum Verhalten im Brandfall (Ruhe bewahren, Brand eingrenzen – Türen zuziehen, Feuerwehr alarmieren, Retten und Evakuieren, Brandbekämpfung, Auf die Feuerwehr warten) und Vorbeugende Maßnahmen zur Unterstützung im Brandfall (Verhinderung der Entstehung von Bränden, Beschaffenheit der Fluchtwege, Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch, Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern, Vorhalten von Hilfsmitteln zur Rettung und Evakuierung.
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