Feuerwehrstiefel sind die speziellen Einsatzschuhe der Feuerwehr. Über ihre Eignung für den Feuerwehrdienst entscheidet die Norm DIN EN 15090:2012, die sogenannte Feuerwehrstiefel-Norm. Geprüft werden beispielsweise Hitzebeständigkeit oder elektrische Leitfähigkeit. Wichtig ist, dass die Stiefel Schutz vor Flammen, Hitze, spitzen Gegenständen oder auch Kälte bieten und möglichst schnell einsatzbereit sind. In der Vergangenheit wurden oft auch bestimmte Gummistiefel, die die Norm erfüllten, eingesetzt. Wegen ihrer schlechten Isolationseigenschaften und mangender Bequemlichkeit waren sie jedoch weitgehend unbeliebt, so dass viele Feuerwehrleute auf privat beschafftes Material auswichen. Durch veränderte Versicherungsvorschriften ist das heute nicht mehr möglich. Deshalb sollte bei der Beschaffung Sorge getragen werden, möglichst optimale Stiefel anzuschaffen.
In der DIN EN 15090 „Schuhe für die Feuerwehr“ werden je nach dem Material die folgenden beiden Klassen unterschieden:
Einteilung der Feuerwehrstiefel nach Material und Einsatzzweck
Klasse I: Schuhe aus Leder und anderen Materialien (mit Ausnahme von Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhen)
Klasse II: Vollgummi oder Gesamtpolymerschuhe
Der Typ 1 ist geeignet für Außeneinsätze sowie Brand- und Waldbrandbekämpfung, es besteht grundsätzlich kein Schutz gegen Durchtritt (F1A), der nur bei einer Kennzeichnung mit F1PA gegeben ist, es besteht kein Zehenschutz und kein Schutz gegen chemische Gefahren.
Der Typ 2 ist für sämtliche Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze geeignet, mit dem Schutz gegen Durchtritt und Zehenschutz, kein Schutz gegen chemische Gefahren.
Ein Typ 3 ist für alle Tätigkeiten geeignet, die bei Typ 2 beschrieben sind. Zusätzlich ist hier der Schutz gegen chemische Gefahren gegeben. Hier sind nur Schuhe der Klasse II (Vollgummi oder Gesamtpolymerschuhe) zulässig.
Auswahl und Kennzeichnung von Feuerwehrstiefeln – Hinweise für die Beschaffung
Die Auswahl der geeigneten Feuerwehrstiefel muss auf Grundlage einer Risikobewertung gemäß EN 15090:2012, Anhang A erfolgen. Der Standardfeuerwehrstiefel ist der mit der Kennzeichnung F2A (Lederstiefel) bzw. F3A (Gummistiefel).
Jeder Feuerwehrstiefel muss, z. B. durch Einstanzen oder Prägen, klar und dauerhaft mit folgenden Informationen gekennzeichnet sein:
- Größe;
- Zeichen des Herstellers;
- Typenbezeichnung des Herstellers;
- Herstellungsjahr; mindestens das Quartal;
- Nummer und Erscheinungsjahr dieser Europäischen Norm: Hier DIN EN 15090:2012;
- die der Schutzfunktion entsprechenden Symbole, die nicht durch das Piktogramm abgedeckt sind;
- das Feuerwehrpiktogramm mit einer Mindestgröße von 30 mm x 30 mm, anzubringen an sichtbarer Stelle an der Außenseite des Schuhs.
Ein Feuerwehrstiefel des Typs 2 hat innerhalb des Piktogramms für Feuerwehren als Kennzeichen im Allgemeinen die Buchstabenkombination F2A für Feuerwehrstiefel aus Leder (bzw. F3A aus Gummi):
Zusätzlicher Schutz gegen Kettensägenschnitte (Optionale Ausstattung)
Einige Produkte haben neben der Zertifizierung nach EN 15090 gleichzeitig eine nach EN ISO 17249 und weisen somit auch einen gewissen Schutz gegen Kettensägenschnitte auf. Hier werden die folgenden Schutzniveaus unterschieden:
Die Kennzeichnung muss hier zusätzlich mit dem Piktogramm unter der Angabe des Schutzniveaus erfolgen. Das Schutzniveau muss an der Kettensägengeschwindigkeit (s. Technische Daten in der Bedienungsanleitung) der eingesetzten Motorsäge angepasst sein.
Die Schutzwirkung darf hier jedoch nicht überbewertet werden und ist mit der einer entsprechenden Schnittschutzhose nicht vergleichbar. Die langen Fasern einer Schnittschutzhose können hier nicht untergebracht werden, die das Antriebsrad der Kette blockieren können. Hier wird nur ein gewisser Widerstand durch geeignete Materialien erzeugt, welcher eine auslaufende Kette (losgelassener Gashebel) am Durchtrennen des Materials hindert. Einen 100-prozentigen Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen bietet jedoch keine persönliche Schutzausrüstung.
Information des Herstellers
- Erläuterungen aller Piktogramme, Kennzeichnungen und Leistungsstufen;
- Gebrauchsanleitung insbesondere Verwendungshinweise, Gebrauchsbeschränkungen, Anleitung zur Lagerung und Wartung, Anleitung zur Reinigung und/oder Dekontamination, Überalterungsfrist oder Zeitraum der Überalterung;
- Information zur Bewertung des Zustandes der Schuhe durch den Benutzer;
- Wenn zusätzlich die Beständigkeit gegen Kettensägeschnitte beansprucht wird, dann die dafür notwendigen Informationen nach DIN EN ISO 17249, 7.2 (Merkblatt).
Diese Informationen sind die Grundlage einer Unterweisung der Feuerwehrangehörigen über die Anwendung und die Grenzen der Feuerwehrstiefel.
Stiefelhöhe
Angeboten werden Feuerwehrstiefel als hohe und halbhohe Stiefel (Form C und D). Als gesetzlicher Unfallversicherungsträger empfehlen wir hohe Stiefel (Form D). Mit diesen Stiefeln sind die Feuerwehrangehörigen maximal vor möglichen Verletzungen im Unterschenkelbereich geschützt. Ebenso muss dabei auch an die notwendige Überlappung zwischen Stiefelschaft und Hose gedacht werden, die dadurch garantiert wird.
Wenn die Risikobewertung des Unternehmers oder der Feuerwehr ergibt, dass dadurch keine zusätzlichen Risiken zu erwarten sind, die hohe Stiefel erfordern, können auch halbhohe Stiefel (Form C) eingesetzt werden.
Hier geben wir die nach DIN EN ISO 20345:2012 geforderten Mindesthöhen für halbhohe und hohe Stiefel wieder. Hierdurch kann der Feuerwehrangehörige leichter überprüfen, ob es sich um die empfohlene Stiefelhöhe handelt. Die Höhenmaße variieren je nach Schuhgröße und sind in Millimetern angegeben.
Auf der Abbildung ist zu erkennen, wie die Höhe des Schuhoberteils (h) gemessen werden kann. Die in der Tabelle angegebenen Maße gelten vom niedrigsten Punkt der Brand-/Deckbrand/Einlegesohle, d. h. zwischen Frontabsatz und dem hinteren Absatzende innen und dem höchsten Punkt des Schuhoberteils.
Altbestand an Feuerwehrstiefeln
Noch vorhandene Feuerwehrstiefel z. B. nach DIN EN 345 - 2 (S3 oder S5 mit dem Piktogramm für Feuerwehren) können weiterverwendet werden. Diese vorhandenen Feuerwehrstiefel müssen an Stelle von „F2A“ mit „FPA“ im Piktogramm für Feuerwehren gekennzeichnet sein, wobei „P“ die Durchtrittsicherheit kennzeichnet.
Auch Feuerwehrstiefel nach der alten DIN 4843 können in den Varianten S 9 für Lederstiefel und S 10 für Gummistiefel theoretisch noch weiter verwendet werden. Feuerwehrstiefel nach dieser alten Norm wurden bis 1992 hergestellt, wodurch die nicht immer sichtbare Alterung oft so weit fortgeschritten ist, dass der Feuerwehrstiefel zum Teil plötzlich, z. B. durch das Ablösen der Sohle, wegen Alterung nicht mehr einsetzbar ist. Daher können wir den Einsatz dieser Feuerwehrstiefel nicht mehr empfehlen.
Bei einigen Feuerwehren befinden sich auch noch andere „Gummistiefel“, meistens aus PVC, die nicht als Feuerwehrstiefel gekennzeichnet sind.
Diese sind häufig nicht auf ihr Verhalten bei Kontaktwärme, Strahlungswärme und direkter Beflammung geprüft und haben teilweise auch keine durchtrittsichere Sohle oder Zehenschutzkappe. Damit sind sie für den Feuerwehrdienst nicht geeignet.
Quelle:
„Stichpunkt Sicherheit“ der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord und der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
www.hfuk-nord.de
www.fuk-mitte.de
Crisis Prevention 1/2019
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse