06.12.2022 •

EU-Notfall-Verordnung darf nicht zur unbeabsichtigten Bremse für den Erneuerbaren-Ausbau werden

Auf dem morgigen Energieministerrat soll die von der EU-Kommission vorgelegte EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien beraten und beschlossen werden. Der Entwurf enthält jedoch noch einige Regelungen, die im schlimmsten Fall einen gegenteiligen Effekt entwickeln können. Hierzu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Wir brauchen in Europa dringend mehr Tempo beim Ausbau der regenerativen Energien. Nur mit deutlich mehr Erneuerbaren erreichen wir die Klimaziele, stärken unsere Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten und damit den Wirtschaftsstandort. Daher ist es gut, dass die EU den Ausbau der Erneuerbaren nun per Notfall-Verordnung beschleunigen will. Die gewählte rechtliche Form einer Notfall-Verordnung wird dem Anspruch, Tempo zu machen gerecht, da diese nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden muss und damit wertvolle Zeit eingespart werden kann. Eine Beschleunigung bei Wind, Solar und Wärmepumpen zeigt den richtigen Weg.

Der Schuss darf allerdings nicht nach hinten losgehen. Nach dem Entwurf der EU-Kommission könnten beim Artenschutz sogar noch strengere Vorgaben gelten, als bisher vorgesehen sind. So könnten zukünftig für Erneuerbaren-Projekte sogar Schutzmaßnahmen ohne Anlass als Mindestanforderung angeordnet werden. Selbst wenn die Vorschrift Auslegungsspielräume in andere Richtungen offenlässt, werden diese nach unserer Erfahrung in der Praxis nicht zugunsten der Projektierer ergriffen. Das würde die aktuelle Rechtslage in Deutschland erheblich verschlechtern und muss dringend angepasst werden. Eine von den Mitgliedstaaten diskutierte Streichung dieser Vorgaben würde zwar helfen, den Erneuerbaren-Ausbau zumindest nicht auszubremsen. Um jedoch mit der Verordnung die angestrebte Beschleunigungswirkung zu erreichen, bleibt es bei der Forderung des BDEW, die Vorgaben im Sinne einer echten Umkehr vom Individuen- zum Populationsschutz weiterzuentwickeln.

Auch wurde in dem Entwurf die Chance verpasst, die Genehmigungsprozesse mit konkreten Maßnahmen erheblich zu beschleunigen. Hierzu gehört beispielsweise die Anerkennung von Zahlungen in Artenhilfsprogrammen durch die Projektierer als alternatives Modell zu den individuell umzusetzenden Maßnahmen. Eine Unterstützung von breit angelegten Artenhilfsprogrammen nimmt den Schutz bestimmter Arten gesamtheitlich in den Blick und entlastet die Genehmigungsprozesse an einzelnen Standorten. Was nicht vergessen werden darf: Die Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus erfordert auch eine Beschleunigung beim Netzausbau. Dieser darf dem Erneuerbaren-Ausbau nicht hinterherlaufen und ist leider noch nicht hinreichend in der Notfall-Verordnung geregelt.

Um Planungs- und Genehmigungsverfahren der Erneuerbaren auch langfristig im Sinne der von der EU und in Deutschland gesteckten Ziele zum Erneuerbaren-Ausbau zu beschleunigen, sollte zudem neben der vorliegenden Notfall-Verordnung auch die laufende Überarbeitung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) ambitioniert vorangetrieben werden. Die EU-Kommission und das Europäische Parlament haben hierzu bereits gute Vorschläge vorgelegt, die nun schnell beschlossen werden sollten.“

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