Poitz: Datenschutz und Ermittlungsarbeit miteinander vereinbar

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) akzeptiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz II. Es stehe außer Frage, dass die gerügten Befugnisse entsprechend angepasst werden müssten.

„Das BKA-Gesetz wurde in überwiegendem Maße als verfassungskonform eingestuft. Der verlässliche Schutz der inneren Sicherheit Deutschlands vor Terrorismus und weiteren schwersten Straftaten macht die Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit modernen Ermittlungsbefugnissen und -instrumenten jedoch unabdingbar“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz, am Dienstag in Berlin.

„Datenschutz und Ermittlungsarbeit sind miteinander vereinbar. Das Anpassungserfordernis hat in der Praxis eine Bremswirkung auf die Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen.“ Zudem unterliegen Gewinnung und Nutzung personenbezogener Informationen für die Strafverfolgungsbehörden bereits strengen Vorschriften, stellte der Gewerkschafter weiter klar.

Im Jahr 2024 seien moderne Ermittlungsinstrumente im Umgang mit Daten einfach nicht mehr wegzudenken. „Enorme Personengeflechte, Massendaten sowie hochprofessionelle, kriminelle Strukturen erfordern dies“, unterstrich der GdP-Vize. Klar sei, dass diese Instrumente selbstverständlich verfassungskonform sein müssten und auch nur so eingesetzt werden dürften.

„Um mit der aktuell hohen Bedrohungslage Schritt halten zu können, müssen unsere Sicherheitsbehörden endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Dafür brauchen das BKA und unsere Kolleginnen und Kollegen in den Ländern neben technischen und personellen Ressourcen, vor allem auch rechtliche Grundlagen, die ihre Arbeit erleichtern, anstatt sie zu verlangsamen“, so Poitz.


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