20.06.2024 •

Gemeinsam in Krise und Katastrophe

Juliane Thümmel

Ein Transporthubschrauber CH-53 fliegt mit einem gefüllten Wasserbehälter
Smokey zur Waldbrandbekämpfung 2022 in der Sächsischen Schweiz in Bad Schandau.
Bundeswehr/Anne Weinrich

Im Katastrophen- oder Krisenfall beweist sich der Nutzen der jahrelangen engen Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) und des territorialen Netzwerkes der Bundeswehr. ZMZ ist mehr als Katastrophenschutz, sie ist Teil der gesamtstaatlichen Verteidigung.

Die gewaltigen Wassermassen der Ahr, eine katastrophale Flutwelle, reißen am 14. Juli 2021 Bäume, Autos, Häuser und Brücken mit sich. Als das Wasser zurückgeht, zeigt sich das gesamte Ausmaß der Zerstörung. Zwischen Schlammmassen finden sich Autowracks, Gebäudeteile und Unrat. Die Luft ist erfüllt von einem modrigen Gestank. Sintflutartige Regenfälle verwandelten in vielen Bundesländern sonst ruhig dahinfließende Flüsse und Bäche in reißende Ströme. Ganze Ortschaften wurden überflutet, Häuser einfach weggerissen. Die Bundeswehr hat im Dauereinsatz in den Krisengebieten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern im Rahmen der Amtshilfe unterstützt – am Boden und in der Luft. Ob bei Flutkatastrophen, Waldbränden oder während der Pandemie, dies ist meist der Fall, wenn spezielle Maschinen, Fahrzeuge, Technologien oder Personen mit besonderen Kenntnissen – zusammengefasst unter dem Begriff Fähigkeiten – gebraucht werden, über die vielleicht nur die Bundeswehr verfügt. Dann sind diese speziellen Fähigkeiten oftmals das einzige und gleichzeitig auch letzte Mittel, welches eingesetzt werden kann, um die Katastrophenlage in den Griff zu bekommen. Die zivilen Antragsteller – meist sind dies die unteren Katastrophenschutzbehörden – bleiben dabei stets für den Einsatz verantwortlich. Sie leiten und verteilen die Aufgaben, auch an die Bundeswehr. Dieses Verfahren ist mittlerweile gut eingespielt zwischen beiden Seiten.

Diese Flutkatastrophe oder auch die über zwei Jahre dauernde pandemische Lage zeigten in den letzten Jahren die Parallelität von Krisen- und Katastrophenlagen deutlich. Die Bundeswehr stand nicht nur in diesen beiden Lagen Seite an Seite mit zivilen Helferinnen und Helfern, prägte das Bild vor Ort und in den Medien. Der Corona-Hilfseinsatz der Bundeswehr war der längste und größte in der Geschichte der deutschen Streitkräfte. Insgesamt 111.000 Bundeswehrangehörige wurden eingesetzt – teilweise über Monate hinweg. Die Bundeswehr hat bewiesen, dass sie – außerhalb ihrer eigenen Aufgabenerfüllung und unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität – mit den zu ihrer Verfügung stehenden Kräften und Mitteln Hilfeleistungen auch in außergewöhnlichen Situationen erbringen kann. Denn, was möglich ist, wird auch möglich gemacht. Die Bundeswehr hilft, wenn sie kann und darf. Schließlich heißt es in Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe“. Im Allgemeinen bedeutet das, dass auf dieser Grundlage die Bundeswehr gegenüber anderen Behörden Amtshilfe in vielfältiger Art und Weise leistet. Unterstützungsleistungen beziehungsweise Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen sind Amtshilfe für sogenannte anforderungsberechtigte Dritte, darunter fallen im konkreten Fall Behörden. Diese Amtshilfe folgt dem Subsidiaritätsprinzip. Das heißt, erst wenn die erforderliche Hilfeleistung durch die eigentlich zuständigen Behörden der Gefahrenabwehr beziehungsweise des Katastrophenschutzes nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden kann, darf die Bundeswehr eingesetzt werden.

Zurück zum Kernauftrag

Doch gleichwohl die Amtshilfe der Bundeswehr unbestreitbar einen wichtigen Beitrag leistet, darf dabei nicht vergessen werden, dass die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) im engeren Sinne nicht nur Hilfeleistungen der Bundeswehr meint, sondern ebenfalls der Sicherstellung des eigentlichen Verteidigungsauftrages dient. ZMZ der Bundeswehr umfasst nach Definition des Bundesministeriums der Verteidigung alle „Planungen, Maßnahmen, Kräfte, Mittel und Verfahren, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr und zivilen Kräften und Behörden sowie der Zivilbevölkerung regeln, koordinieren, unterstützen, erleichtern und fördern. Derartige Vorkehrungen schließen die Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Organisationen oder internationalen Behörden, Organisationen und Ämtern ein.“ (Quelle: Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Teilkonzeption Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr, 2008.) Es muss immer abgewogen werden, ob die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und die multinationalen Verpflichtungen – sprich die Landes- und Bündnisverteidigung – gewährleistet werden können. Spätestens mit dem Beginn des russischen Angriffs­krieges auf die Ukraine und die veränderte Bedrohungslage für Deutschland und Europa dürfen der eigentliche Auftrag der Bundeswehr und die dazu notwendigen Ausbildungen und Übungen nicht beeinträchtigt werden.

Konfliktverhütung und Krisenbewältigung

Bereits vor mehr als 15 Jahren wurden vom Verteidigungsministerium die Aufgaben Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus, als wesentliche Beiträge der Bundeswehr zu einer umfassenden, ressortübergreifenden deutschen Sicherheitspolitik definiert. Risikovorsorge, Gefahrenabwehr und Unterstützungsleistungen im Katastrophenfall stellen einen herausragenden Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge dar, der alle staatlichen Stellen, die dazu beitragen können, fordert. „Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge steht für die Gesamtheit aller Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsangehörigen vor äußerer Gefahr und politischer Erpressung sowie zur Wahrnehmung deutscher Sicherheitsinteressen. Dies beinhaltet politische, militärische und sonstige Maßnahmen im nationalen Bereich, im Rahmen von Bündnissen, internationalen Organisationen und Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit.“ (Quelle: BMVg: Teilkonzeption ZMZ der Bundeswehr, 2008.) Dieses Verständnis von gesamtstaatlicher Sicherheitsvorsorge meint alle Beiträge zur Friedenserhaltung, Krisenbewältigung und Konfliktverhütung sowie Gesamtverteidigung, wobei insbesondere Krisenprävention als breit angelegte, ressortübergreifende Aufgabe betrachtet wird. Ein Baustein der Krisenprävention und Gesamtverteidigung ist dabei die sogenannte zivile Verteidigung. Diese umfasst „Planung, Vorbereitung und Durchführung aller Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Zivilbevölkerung erforderlich sind. Die Streitkräfte unterstützen auf Antrag und unter Berücksichtigung ihrer militärischen Aufträge die zivile Verteidigung, indem sie ihre Planung mit ihr koordinieren und Informationen austauschen.“ (Quelle: BMVg: Teilkonzeption ZMZ der Bundeswehr, 2008.) Grundlage für die künftige ressortab­gestimmte Aufgabenerfüllung der Bundesregierung ist die ­Konzeption Zivile Verteidigung, die unter Koordination des ­Bundesinnenministeriums erarbeitet und 2016 vom Kabinett beschlossen wurde.

An diese ersten Grundlagen und weitere Maßnahmen – wie beispielsweise die Aufstellung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr im September 2022 – knüpft der Operationsplan Deutschland an, der derzeit von einer Planungsgruppe entwickelt wird. Dieser umfasst u.a. Themen wie Heimatschutz, den Schutz verteidigungswichtiger Infrastruktur und Pläne zur nationalen territorialen Verteidigung, auch unter Einbeziehung ziviler Partnerorganisationen und Behörden sowie Länder und Kommunen. Zentrale Einflussgröße für diesen Operationsplan sind die ­Forderungen der NATO an Deutschland, die sich aus der geostrategischen Lage unseres Landes im Herzen Europas ergeben: Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr und seine unterstellte Struktur soll den vorgesehenen Aufmarsch und die Versorgung verbündeter und eigener Streitkräfte in der sogenannten Drehscheibe Deutschland sicherstellen. So sollen die Voraussetzungen für eine glaubhafte Abschreckung und zur Verteidigung im Rahmen der Krisen- und Konfliktbewältigung des Bündnisses geschaffen werden. Im Zuge dessen wird auch die oben zitierte „Teilkonzeption Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr“ überarbeitet und angepasst werden.

Zivil-militärische Interaktion als Kernelement

Der Operationsplan Deutschland stützt sich dabei u.a. auf die zivil-militärische Interaktion zur gegenseitigen gesamtstaatlichen Unterstützung. Es geht dabei einerseits um die militärische Unterstützung der Zivilverteidigung, gleichzeitig aber auch um den zivilen Beitrag zu den militärischen Verteidigungsplanungen. Nur über ein Zusammenwirken von Bund, Ländern, Behörden, Wirtschaft und Militär kann die Aufgabe erfüllt werden, Schulter an Schulter. „Katastrophenschutz, Zivilschutz und Verteidigung müssen gesamtstaatlich und unter Wahrung und Anerkennung der jeweiligen Kompetenzen gedacht werden,“ so Generalmajor Andreas Henne, Stellvertretender Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, bei der Begrüßung der Teilnehmenden einer Auftaktveranstaltung zum Thema. Dafür brauche es ein gemeinsames Verständnis und die Motivation, die Gesamtverteidigung tragfähig auszugestalten.

Kurzgefasst: ZMZ gestaltet erstens aktiv die zivil-militärischen Beziehungen, soll zweitens zivile Stellen und Akteure informieren, beraten und unterstützen sowie drittens zum Führungsprozess in der Operation beitragen. Bewährt hat sich hierfür die besondere Struktur, das Territoriale Netzwerk. Die 16 Landeskommandos – eines in jedem Bundesland – sind die Verbindungselemente zur jeweiligen Landesregierung und unterstützen das ihnen übergeordnete Territoriale Führungskommando bei der nationalen territorialen Lagebeurteilung. Jedes Landeskommando, so auch das Landeskommando Berlin, betreibt ein eigenes Lagezentrum, in dem alle Informationen zusammenlaufen. Dieses arbeitet eng mit den Soldatinnen und Soldaten des Sachgebietes ZMZ des Landeskommandos Berlin zusammen, denn hier liegt die regionale Fachexpertise betreffend Zivil-Militärischer Zusammenarbeit. Hier werden u.a. Weisungen und Konzepte ausgewertet, Ausbildungen und Übungen entsprechend unterstützt sowie belastbare Beziehungen zu zivilen Partnern auf- und ausgebaut.

Diese Verbindungen sind unverzichtbare Grundlage für jegliche ZMZ: Ein bewährtes territoriales Netzwerk verlässlicher Ansprechstellen, die im Katastrophenfall dank eingespielter Teams und Abläufe schnell reagieren können. Denn im Ernstfall zählt jede Minute. Die bei den Landeskommandos angegliederten Kreis- und Bezirksverbindungskommandos (KVK bzw. BVK) stellen hier deutschlandweit das vertraute Gegenüber der zivilen Behörden dar. In jedem Landkreis bzw. kreisfreien Städten und in den Bezirken oder Dienststellen mit vergleichbaren Aufgaben gibt es damit direkte militärische Ansprechpartner, um die staatlichen Entscheidungsträger zu beraten und mit ihnen Verbindung zu halten. Durch ihre lokale Verankerung kennen sie nicht nur ‚ihren Kiez‘ mit seinen Besonderheiten, sondern auch die richtigen Personen in den Blaulicht- und Hilfsorganisationen, dem lokalen Katastrophenschutz und zuständigen Behörden. ‚In der Krise Köpfe kennen‘ ist nicht umsonst einer der Leitsprüche in der ZMZ. Über die gesamte Bundesrepublik verteilt finden sich 31 Bezirks- und 404 Kreisverbindungskommandos. Die dort eingesetzten Reservistinnen und Reservisten sind speziell für ihren Auftrag ausgebildet und befinden sich in einem besonderen Reservedienstverhältnis.

Im Land Berlin verfügt die Bundeswehr über zwölf Kreisverbindungskommandos – je eines pro Bezirk. Dazu hält je ein Bezirksverbindungskommando den Kontakt zu Berliner Senat, Landespolizei sowie Berliner Feuerwehr. Diese BVK und KVK sind die militärische Interessenvertretung gegenüber zivilen Stellen und Akteuren und in Krisen- oder Katastrophenlagen Teil der zivilen Krisenstäbe. Sie beraten ihr ziviles Gegenüber bezüglich des möglichen Einsatzes militärischer Fähigkeiten und auch über die Grenzen der Unterstützung durch die Bundeswehr. Ein Beispiel: Der Berliner Grunewald im August 2022: Auf etwa 50 Hektar Wald – fast 69 Fußballfelder groß – hielt ein Großbrand mehr als 100 Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr in Atem. Schulter an Schulter mit den Kameradinnen und Kameraden von Polizei, Technischem Hilfswerk (THW) und Bundeswehr ging es darum, die Lage schnellstmöglich unter Kontrolle zu bringen, denn im Zentrum des Brandes lag ein Sprengplatz und Munitionslager der Polizei Berlin. Nach wiederkehrenden Detonationen wurde „zum Schutz für Leib und Leben“ im Radius vom 1.000 m eine Sperrzone eingerichtet – auch nach oben. Die Einsatzkräfte kamen nicht nah genug an das Feuer heran und auch ein sinnvoller und gleichzeitig sicherer Einsatz mit Löschmitteln aus der Luft war unter diesen Umständen nicht möglich. Dank der bestehenden Verbindungen zwischen dem Berliner Landeskommando mit seinen Verbindungskommandos zu den lokalen Ansprechpartnern in zivilen Behörden und Katastrophenschutz konnte die Bundeswehr hier gut beraten und schnell unterstützen. Innerhalb weniger Stunden standen der zivilen Einsatzleitung bereits ein Bergepanzer 2A2, ein Transportpanzer Fuchs für den geschützten Personentransport und ausgerüstet mit einem Wärmebildgerät zur Erkundung, sowie ein sogenanntes Manipulationsfahrzeug tEODor zur Verfügung. Der Bergepanzer räumte ohne Probleme Hindernisse aus dem Weg und trug Erdreich ab. Er schlug damit im Berliner Grunewald Schneisen, die nicht nur einer Ausbreitung des Feuers entgegenwirken sollten, sondern so auch einen Zugang für die Löschfahrzeuge ermöglichte.

Anderseits sind die Verbindungskommandos auch gleichzeitig ‚Augen und Ohren‘ des Landeskommandos. Sie liefern Informationen und Forderungen aus ihrem ‚Kiez‘ bzw. Katastrophenstab des Stadtbezirks, von ihren Ansprechpartnern an das Lagezentrum, wo im Krisenfall alle Beiträge gesammelt und bewertet zu einem zivilen Lagebild zusammengetragen werden. Eine zeit- und ebenengerechte Versorgung mit aktuell aufbereiteten Informationen sowie der Informationsaustausch mit relevanten zivilen Stellen und Akteuren aller Ebenen ist Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete ZMZ – sei es nun zur Krisenprävention, im Katastrophenfall oder in einer Pandemie. Der Kampf gegen die Corona-­Pandemie zeigte sehr gut, wie professionell und anpassungsfähig die Bundeswehr mit ihrem territorialen Netzwerk bei Bedarf agieren kann. Das Terrain, für das Amtshilfe benötigt wurde, war neu. Die Beziehungen ins Gesundheitswesen oder bei den entsprechenden Behörden wurden innerhalb kürzester Zeit aufgebaut und dank verlässlicher, vertrauensvoller Zusammenarbeit in belastbare Strukturen verwandelt.

Ausbildung und Weiterbildung

So ein gezieltes, abgestimmtes Handeln basiert u.a. auf einer bundeswehrweit standardisierten und aufgabenorientierten Ausbildung, die das fachlich notwendige Niveau im gesamten Netzwerk garantiert. Flankiert wird die lehrgangsgebundene Ausbildung durch Maßnahmen des jeweiligen Landeskommandos, vergleichbar einer Einweisung am Arbeitsplatz. Neben einer Ersteinweisung in die Aufgaben bildet die Regionaleinweisung den Abschluss der Ausbildung. Mit Hinblick auf den Operationsplan Deutschland legt das Landeskommando Berlin bei den Regionaleinweisungen der regionalen Kreis- und Bezirksverbindungskommandos den Fokus auf Host Nation Support (HNS), Drehscheibe Deutschland sowie Heimatschutz. HNS sind diejenigen zivilen und militärischen Unterstützungsleistungen, die z.B. Deutschland als Aufnahmestaat (Host Nation) in Frieden, Krise und Krieg für Streitkräfte Verbündeter erbringt, die sich auf dem Territorium Deutschlands befinden. Konkret heißt das beispielsweise Unterstützung bei der Verkehrsleitung der Kolonnen, Unterbringung und Verpflegung der Soldatinnen und Soldaten, Betankung und Hilfe bei technischen Problemen.

Ergänzt wird die Qualifikation der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos um regelmäßige gemeinsame Übungen und Ausbildungen mit den regionalen Krisenstäben und sogenannten Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und Rettungsdienste). Zusätzlich organisiert das Landeskommando Berlin regelmäßig Weiterbildungen und Arbeitstreffen, beispielsweise mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Implementierung des gemeinsamen ‚Lagebild Berlin‘ im Lagezentrum oder ein weiteres Arbeitstreffen beim Zoll zum Austausch über eine potentielle Strommangellage.

Das Sachgebiet ZMZ des Landeskommandos nimmt ebenfalls verbindlich an der Katastrophenschutzbesprechung Berlin teil, die quartalsweise von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausgerichtet wird. Hier werden Themen wie die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes in Berlin erörtert. Der Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren basiert dabei auf wechselseitiger Kommunikation, sprich, das Landeskommando Berlin stellt sich und seine Aufgaben im Territorialen Netzwerk auf Wunsch u.a. mit Vorträgen in den zivilen Organisationen vor. So geschehen u.a. bei einer Weiterbildungsveranstaltung im Bundesministerium für Digitales und Verkehr oder bei einem Besuch im Lagezentrum der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

Gegenseitiger Austausch, regelmäßige Weiterbildung und vor allem funktionierende, erprobte Kooperationsbeziehungen mit den zivilen Stellen sind für alle Ebenen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit der Schlüssel zum Erfolg. Nur so sind die einzelnen Aufgaben von ZMZ als Baustein zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung im Rahmen einer Gesamtverteidigung erfolgreich umzusetzen. 



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