Innenminister Poseck setzt sich für höheren Schutz der Polizistinnen und Polizisten ein
Innenminister Roman Poseck hat heute zum Setzpunkt „Ein ‚Taser‘ für jeden Streifenwagen – Polizeikräfte endlich besser schützen“ in der Plenarsitzung des Hessischen Landtags ausgeführt:
„Die Hessische Polizei ist das Herzstück unserer Sicherheitsarchitektur. Damit die Polizistinnen und Polizisten umfassend für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen können, müssen wir sie bestmöglich ausstatten. Dazu gehören moderne Einsatzfahrzeuge, umfassende Schutzausrüstungen, zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge und effektive rechtliche Rahmenbedingungen.
Doch leider kommt es immer häufiger vor, dass unsere Polizei angegriffen wird und sich selbst vor Attacken und Gewalt schützen muss. Im vergangenen Jahr wurden 5.056 Polizistinnen und Polizisten als Opfer registriert. Das ist zum Vorjahr ein Plus von 7,3 % und gleichzeitig ein trauriger Höchstwert. Diese Entwicklung ist unerträglich. Wir dürfen nicht zulassen, dass diejenigen angegriffen werden, die unseren Rechtsstaat umsetzen. An dieser Stelle muss es unbedingt zu einer Trendumkehr kommen. Das ist vorrangig eine gesellschaftliche Aufgabe. Respekt und ein friedlicher Umgang sind unverzichtbar.
Sicherheit als oberste Priorität
Unsere Polizistinnen und Polizisten stellen sich mit ihrer Arbeit in den Dienst der Allgemeinheit und riskieren dabei in Extremsituationen auch ihr eigenes Leben. Die furchtbare Messerattacke auf den Polizeibeamten in Mannheim ist ein erschütterndes Beispiel und zeigt leider, wie real Gefahren für die Beamtinnen und Beamten im Einsatz sind.
Die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten im Einsatz muss oberste Priorität haben. Wir investieren deshalb massiv in die Ausstattung. Ein wichtiger Baustein zur Gewährleistung von Sicherheit in bestimmten Einsatzlagen sind die Distanzelektroimpulsgeräte, die sogenannten Taser. Sie können als Alternative zur Schutzwaffe eingesetzt werden und dabei zugleich auf das Gegenüber abschreckend wirken. Wir befinden uns aktuell in einer einmaligen Ausstattungsoffensive der hessischen Polizei mit Tasern. Wir sind dabei, die Zahl der Taser mehr als zu verdreifachen, damit diese flächendeckend zur Verfügung stehen und gegen Angreifer überall in Hessen zur Anwendung kommen können. Im Sommer werden der hessischen Polizei 190 Taser zur Verfügung stehen; vor einem Jahr waren es ungefähr 60. Diese Steigerung bei der Zahl der Taser bringt Hessen bei der Ausstattung mit Tasern auch im Ländervergleich nach ganz vorne. Im Zuständigkeitsbereich jeder Polizeidirektion ist nach dieser Ausstattungsoffensive mindestens ein Taser vorhanden. Wir werden auch nicht bei 190 Tasern stehen bleiben. Mein Ziel ist es, die Zahl weiter deutlich zu erhöhen, um die Verfügbarkeit dieses Instruments weiter auszuweiten. Dabei gehen wir sorgfältig vor. So setzt der Taser-Einsatz umfassende Schulungsmaßnahmen voraus, die auch fortlaufend absolviert werden müssen.
Der Taser ist wichtig und erfolgreich. Er ist aber auch kein Allheilmittel. Bei hoch gefährlichen Messerattacken und Notwehrsituationen muss auch der Schusswaffeneinsatz eine Option bleiben. Wenn es zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich ist, ist der Gebrauch der Schusswaffe ohne Alternative. Das haben auch Ereignisse am Wochenende in Sachsen-Anhalt gezeigt. Unsere Polizei verdient auch in diesen schwierigen Fällen unsere uneingeschränkte Rückendeckung. Ich habe auch Zweifel, dass ein Taser-Einsatz bei dem schrecklichen Angriff in Mannheim wirklich geholfen hätte.
Gesamtkonzept zur Stärkung der Polizei
Als Landesregierung verfolgen wir ein Gesamtkonzept zur Stärkung unserer Polizei und zur Erhöhung ihrer Sicherheit. Dazu gehört auch ein Respekt-Paket. Mit zusätzlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, einer zeitnah vorgesehenen Erhöhung der Polizeizulage auf 160 Euro, modernen Befugnissen und digitalen Innovationen stellen wir unsere Polizei sicher für die Zukunft auf. Mit einem Respekt-Paket wollen wir die Wertschätzung und Solidarität für unsere Polizei bekräftigen. Ich setze mich unter anderem dafür ein, dass bei Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eine Anhebung des Mindeststrafmaßes von drei auf sechs Monate erfolgt, um so eine Umwandlung in eine Geldstrafe künftig auszuschließen und den Unwertgehalt der Tat in jedem Fall zum Ausdruck zu bringen. Und ich kann ihnen versichern, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die volle Rückendeckung der Hessischen Landesregierung haben.
Angesichts der gegenwärtigen Kriminalitätsentwicklung braucht unsere Polizei moderne und wirkungsvolle Befugnisse. Dazu gehört insbesondere die Speicherung von IP-Adressen. Der Europäische Gerichtshof hat spätestens am 30. April 2024 die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung jeglicher Art von Straftaten ermöglicht. Vor allem zur effektiven Terrorismusbekämpfung ist die Speicherung von IP-Adressen unerlässlich. Sie ist damit auch ein Beitrag zur Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Ich hoffe sehr, dass mit dem letzten EuGH-Urteil endlich Bewegung in die Bundesgesetzgebung kommt, um auch in Deutschland eine Gesetzesgrundlage für dieses unerlässliche Instrument zu schaffen. Wir dürfen angesichts der angespannten Bedrohungslage nicht länger warten, sondern müssen endlich handeln.
Abschließend möchte ich mich bei den rund 16.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bedanken, die sich täglich rund um die Uhr für unsere Sicherheit einsetzen. Ganz aktuell sorgen sie dafür, dass eine friedliche und sichere Fußball-Europameisterschaft stattfinden kann.“
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
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