BKA verzeichnet neuen Höchstwert bei Cyber-Straftaten – Bundeslagebild Cybercrime 2021 veröffentlicht
Die Anzahl erfasster Cyber-Straftaten hat im Jahr 2021 einen neuen Höchstwert erreicht. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet im Phänomenbereich Cybercrime 146.363 Delikte, was einem Anstieg um mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das geht aus dem heute durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Bundeslagebild Cybercrime 2021 hervor. Der bereits in den vergangenen Jahren festgestellte Bedeutungszuwachs der Cyberkriminalität setzt sich damit fort. Die Entwicklung ist Ausdruck der fortschreitenden Verlagerung von Kriminalität in den digitalen Raum. Insbesondere die zunehmende Verzahnung internationaler Lieferketten sowie die weiter beschleunigte Digitalisierung, u.a. auch durch die Corona-Pandemie, schafft eine Vielzahl neuer Tatgelegenheiten für Cyberkriminelle.
Die Aufklärungsquote lag mit 29,3 Prozent weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Gründe hierfür sind unter anderem die verstärkte Anonymisierung im Netz sowie die komplexe Ermittlung von vielfach im Ausland befindlichen Tätern. Der Phänomenbereich Cybercrime ist zudem weiterhin von einem überdurchschnittlich großen Dunkelfeld geprägt, da Straftaten sehr häufig nicht angezeigt werden.
Insbesondere der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und dabei eingesetzte hybride Angriffsformen sowie Aktivitäten beteiligter Cyberakteure zeigen die hohe Bandbreite von Cyberangriffen auf, die auch über die unmittelbaren Konfliktparteien hinaus Wirkung entfalten können. Diese Entwicklungen haben das Potenzial, als weiterer Katalysator für Cybercrime zu dienen.
Cybercrime gehört weiter zu den Phänomenbereichen mit dem höchsten Schadenspotenzial in Deutschland. Die durch den Branchenverband Bitkom e.V. errechneten Cybercrime-Schäden in Deutschland beliefen sich laut Wirtschaftsschutzbericht 2021 auf 223,5 Mrd. Euro jährlich und sind damit mehr als doppelt so hoch wie noch 2019. Alleine im Bereich Ransomware hat sich der jährliche Schaden mit 24,3 Mrd. EUR seit der letzten Befragung fast verfünffacht.
„Das Bundeslagebild zeigt, dass die Bedrohungslage durch Cybercrime weiterhin sehr hoch ist. Neben den rein monetären Schäden beeinträchtigten Ransomware-Angriffe auf Unternehmen, Kritische Infrastrukturen und die öffentliche Verwaltung oder ganze Lieferketten auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens im In- und Ausland. Insbesondere im Bereich Ransomware ist damit das Bedrohungspotential im Jahr 2021 nochmals deutlich angestiegen“, sagte BKA-Vizepräsidentin Martina Link.
Auch bei DDoS-Angriffen war im Jahr 2021 erneut ein qualitativer und quantitativer Zuwachs zu verzeichnen. Insbesondere ihre Komplexität nimmt weiter zu. DDoS zielt darauf ab, Webpräsenzen, Server und Netzwerke zu überlasten und so eine Nichterreichbarkeit der Dienste herbeizuführen. Von dieser Art von Cyberangriffen waren eine Vielzahl verschiedener Branchen betroffen. Neben Finanzdienstleistern, Hosting-Anbietern, Lern- und Impfportalen standen im letzten Jahr auch öffentliche Einrichtungen und – primär in der Vorweihnachtszeit – der E-Commerce im Fokus.
Das Jahr 2021 verdeutlichte insofern erneut die zunehmende Anpassungsfähigkeit von Akteuren der Cybercrime. Sie agieren mit zunehmender Professionalität und hochgradig arbeitsteilig nach dem „Crime-as-a-Service“-Modell. Dennoch sind den Ermittlungsbehörden auch im vergangenen Jahr regelmäßig bedeutende Schläge gegen die Kriminalität im Cyberraum gelungen. Prominente Beispiele sind der Takedown der Emotet-Infrastruktur, des VPN-Dienstleisters vpnlab.net oder auch des bedeutenden Darknet-Marktplatzes Hydra Market.
Durch die frühzeitige Erstattung einer Strafanzeige ist es den Strafverfolgungsbehörden möglich, schnelle und effektive Maßnahmen gegen kriminelle Cybergruppierungen zu treffen. Mit spezialisierten Dienststellen und 24/7-Bereitschaften stehen das Bundeskriminalamt und die Landespolizeien betroffenen Unternehmen und Einrichtungen jederzeit und mit umfassender Expertise zur Verfügung.
Eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden und privaten Unternehmen - auch im Vorfeld eines tatsächlichen Angriffes – ist ein klarer Erfolgsfaktor für effektive Maßnahmen zur Eindämmung der Cybercrime.
„Letztendlich kann die Bekämpfung von Cybercrime nur gemeinsam gelingen: im Dreiklang von gefahrenabwehrenden und repressiven Maßnahmen, präventiven IT-Sicherheitsvorkehrungen und einer ausreichenden Sensibilisierung von Bürgern und Unternehmen hinsichtlich der Gefahren bzw. Eintrittsvektoren durch Cybercrime“, so Martina Link abschließend.
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