30.06.2022 •

Die aktuellen Haupttätigkeitsfelder der Bundespolizei

Grenzschutz – Renaissance des eigentlichen Geburtshelfers

Bernd Walter

Einsatzübung von Kräften einer BFE plus
Bundespolizei

In der vorigen Ausgabe der CRISIS PREVENTION lasen Sie Teil I der Darlegungen zum Thema „Siebzig Jahre Bundespolizei – von der Sonderpolizei zum Allrounder“. Dieser zweite Teil befasst sich mit den aktuellen Haupttätigkeitsfeldern der Bundespolizei.

Mit dem Wegfall der Binnengrenzkontrollen im Rahmen des Schengenprozesses sagten die Auguren den vollständigen Abgesang des nationalen Grenzschutzes bisheriger Provenienz und damit den Wegfall der eigentlichen Geschäftsgrundlage des BGS voraus. Es war nicht das erste Mal, dass sie sich irrten. Auch wenn der politische Wille, ein einheitliches Europa ohne Binnengrenzkontrollen zu schaffen, grundsätzlich zu begrüßen ist, muss die Frage erlaubt sein, ob Deutschland in seiner besonderen Mittellage wirklich schlankweg auf einen wirksamen grenzpolizeilichen Schutz verzichten kann, denn noch so ausgefeilte Ausgleichsmaßnahmen können nicht verhindern, dass Deutschland unverändert vorrangiges Transit- und Zielland der irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität ist. Aufgrund seiner zentralen Lage hat Deutschland bei neun Nachbarstaaten 3 831 km Landgrenzen, 888 km Seegrenze, ein Bahnnetz von 33 440 km mit 5 663 Bahnhöfen und Haltepunkten und 2,09 Mrd. Bahnreisende der Deutschen Bahn AG jährlich sowie mehr als 180 Flugplätze mit internationalem Verkehr. Und was den Schutz der Außengrenzen als beabsichtigter Hauptausgleichsfaktor des Grenzmanagements der EU betrifft, so gehen Fach­leuten unter Berücksichtigung der festgestellten illegalen Grenzübertritte, der Dunkelziffer der in Deutschland aufhältigen Illegalen und der unverändert hohen Anzahl der Asylbegehren bei deutschen Behörden davon aus, dass selbst in einem längeren Zeitkorridor ein wirksamer Außengrenzschutz eine Wunschvorstellung bleibt.

Aufgrund des Wegfalls der Binnengrenzkontrollen in einem zusammenwachsenden Europa müssen neue, innovative Konzepte der grenzpolizeilichen Kontrolle im grenznahen Raum gefunden werden, die überdies mit dem Schengener Grenzkodex in Übereinstimmung stehen müssen. Die nunmehrige grenzpolizeiliche Praxis fordert ein Höchstmaß an taktischer Flexibilität und Kreativität unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten; ferner wird eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern gefordert. Flankiert wird dieses Konzept durch eine Vorfeldstrategie zur frühzeitigen Verhinderung der irregulären Migration außerhalb der Grenzen Deutschlands in den Herkunft- und Transitländern. Die Bundespolizei entsendet in ausgewählte Staaten Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte (GVB), Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) und so genannte Dokumenten- und Visumberater (DVB). Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte sollen auf strategischer Ebene die internationale Zusammenarbeit mit den jeweiligen Grenzschutzbehörden im Gastland unterstützen und intensivieren. Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte im Ausland unterstützen die Grenzpolizeibehörden in bestimmten Staaten, wie z. B. Griechenland und Italien bei der Wahrnehmung der dortigen nationalen grenzpolizeilichen Aufgaben; sie nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr, sondern beraten die national zuständigen Behörden in Einzelfällen. Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei sind besonders geschulte und qualifizierte Polizeibeamte, die ge- und verfälschte Dokumente und Unterlagen professionell erkennen. Sie beraten die deutschen Auslandsvertretungen bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln für die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland und prüfen in Einzelfällen unter anderem die mit dem Visumantrag eingereichten Unterlagen.

Auch die Europäische Grenzschutzagentur Frontex, die 2016 in die Europäische Grenz- und Küstenwache umgewandelt wurde, fordert ihren personellen Tribut. Die neumodellierte Organisation ist ein Hybrid, der sich aus der Agentur selbst und den ­nationalen Grenzschutzbehörden sowie deren nationalen Küstenwachen zusammensetzt, soweit diese Grenzkontrollaufgaben wahrnehmen. Die Nagelprobe der Neuschöpfung wird jedoch darin bestehen, wie schnell sie auf Antrag eines Mitgliedstaates oder aus eigener Initiative auf besondere Herausforderungen an den Außengrenzen wie zum Beispiel bei krisenhaftem Anstieg des Migrationsdrucks reagieren wird. Einen echten Mehrwert der Verordnung stellt in der Tat die Regelung in Artikel 19 der Verordnung dar, wonach als ständige Reserve ein Soforteinsatzpool von 1.500 Grenzschutzbeamten zu bilden ist, der innerhalb von fünf Tagen nach Vereinbarung des Einsatzplans entsandt werden kann. Die Entsendungsdauer wird vom abstellenden Mitgliedsstaat bestimmt. Deutschland wird aus naheliegenden Gründen das zahlenmäßig größte Kontingent stellen: 225 Grenzpolizisten. An zweiter Stelle rangiert Frankeich mit einem Kontingent von 170 Grenzwächtern.

Die Leistungsträger der Küstenwache
Die Leistungsträger der Küstenwache
Quelle: Bundespolizei

Die Bundespolizeidirektionen –Mädchen für alles

Ungeachtet gewisser regionaler Unterschiede sind die Aufgabenfelder der 9 Bundespolizeidirektionen grundsätzlich vergleichbar. Aufgabenschwerpunkte sind die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs auf Flughäfen und in Seehäfen, bahnpolizeiliche Aufgaben, der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, die polizeiliche Überwachung der Grenzen und die Verwendung im Ausland. Wesentliche Neuerung in diesem Bereich ist die Neukonfiguration der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, deren ursprüngliche Zahl von 525 Bundespolizisten mehr als verdoppelt wurde. Es handelt sich hierbei um eine flexibel einsetzbare Sondereinheit des Einzeldienstes, die Spitzenbelastungen sowie unvorhergesehene Sofortlagen abfangen soll.

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt verfügt über eine Besonderheit. Ihr ist der Direktionsbereich Bundespolizei See nachgeordnet, der aus dem Bundespolizeiamt See mit Sitz in Neustadt hervorging. Dieser Direktionsbereich ist die maritime Komponente der Bundespolizei, die seit 1994 Teil der Küstenwache des Bundes ist. Hierbei handelt es sich trotz der eine einheitliche Führung suggerierenden Bezeichnung lediglich um einen lockeren Koordinierungsverbund der maritimen Vollzugskräfte des Bundes. Der Aufgabenbereich der Bundespolizei See, der drei Bundespolizeiinspektionen nachgeordnet sind, umfasst neben der Überwachung der Seegrenzen von 800 km, die zugleich Schengenaußengrenzen sind, übertragene Aufgaben im Bereich Schifffahrtspolizei, des Meeresumweltschutzes, der Fischereiüberwachung und der Kontrolle von Forschungshandlungen auf See. Ferner kann die Bundespolizei See Maßnahmen gegen fremdstaatliche Schiffe treffen, zu denen Deutschland nach dem Völker­recht befugt ist. Allerdings wird dieser Aufgabenbereich durch die Leistungsparameter der eingesetzten Schiffe begrenzt, die vorrangig für die seegehenden Aufgaben in Nord- und Ostsee konzipiert sind. Abhilfe und Voraussetzung für einen Einsatz in ferneren Gewässern schafft eine neue Generation größerer und seetüchtigerer Patrouillenboote, deren Indienststellung zwischenzeitlich begonnen wurde.

Bundesbereitschaftspolizeidirektion – der omnipräsente Notnagel

Mit der Neuorganisation der Bundespolizei wurde die bisher den einzelnen Mittelbehörden unterstehenden Bundespolizeiabteilungen in der Bundesbereitschaftspolizeidirektion mit Sitz in Fuldatal bei Kassel zusammengefasst, der alle Führungs-, Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben in diesem Teilbereich obliegen. Der Direktion unterstehen 10 Bundespolizeiabteilungen mit 27 Einsatzhundertschaften, 5 Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften, 5 Technische Einsatzhundertschaften mit Wasserwerfer- und Sonderwageneinheit, eine Internationale Einsatzeinheit, 10 Leichte Technische Einsatzeinheiten, 10 Beweissicherungs- und Dokumentationseinheiten sowie 10 Aufklärungseinheiten. Einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Einsatzqualität ging die Bundespolizei mit der Aufstellung der Beweissicherung- und Festnahmeeinheit plus. Hierbei handelt es sich um robuste Einheiten mit spezieller Ausrüstung und einer Zusatzausbildung, die für besondere Lagen unterhalb der GSG 9, aber oberhalb des täglichen Wach- und Streifendienstes vorgesehen sind. Die Einsatzoptionen umfassen u.a. den Schutz besonders gefährdeter Infrastruktur, Fahndung nach Terrorverdächtigen, Bergen von Personen aus einem Gefahrenbereich, Unterstützung von Sondereinheiten in Ausnahmelagen sowie bei nicht zeitgerechtem Eintreffen von Spezialkräften die Durchführung von Notzugriffen. Insgesamt wurden fünf BFE plus mit den Standorten Blumberg bei Berlin, St. Augustin, Uelzen, Hünfeld und Bayreuth aufgestellt, die außerhalb besonderer Einsatzlagen in den Tagesdienst eingebunden sind.

Diese Einsatzkräfte sollen sowohl den eigenen Einzeldienst als auch die Polizeien der Länder und andere Bedarfsträger unterstützen. Obwohl die Bundespolizei schon jetzt mit rund 25 Prozent den Großteil aller Bereitschaftspolizeikräfte in Deutschland stellt, beweisen die Großeinsätze der jüngeren Zeit immer mehr, dass die Kräfte die Grenzen ihrer personellen Möglichkeiten erreicht haben, zumal der Umfang der Unterstützungseinsätze ständig steigt. Schwerer noch als die Dauerbelastung bei Großeinsätzen wiegt die Tatsache, dass insbesondere linksautonome Gruppierungen immer gewalttätiger werden. So wurden beim Unterstützungseinsatz der Blumberger Abteilung aus Anlass der Ausschreitungen anlässlich des 1. Mai 2009 in Berlin 127 Polizeibeamte verletzt, davon waren zwei aufgrund schwerer Frakturen für längere Zeit dienstunfähig. Insgesamt mussten die eingesetzten Polizeien 500 verletzte Polizisten beklagen. Wie ernst die Gefährdungslage in Deutschland geworden ist, mag auch die Tatsache verdeutlichen, dass der junge Polizist nunmehr neben bürgerfreundlichem Verhalten und Deeskalationstechniken auch Einsatzmaßnahmen zur Bewältigung dynamischer und lebensbedrohender Einsatzlagen lernt. Der Wind in der Ausbildung hat sich gedreht.

Frontex Verbundeinsatz
Frontex Verbundeinsatz
Quelle: Bundespolizei

Direktion 11 – eine Besonderheit im ­Ensemble polizeilicher Organisationsformen

Das Medienecho war gewaltig, als der vormalige Bundesinnenminister de Maizière am 8. August 2017 unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit die Bundespolizeidirektion 11 als jüngsten Beitrag der Bundespolizei zur Erhöhung der Einsatzqualität vorstellte, handelte es sich doch um einen Spezialverband, in dem Bereiche zusammengeführt wurden, die bei der Bewältigung von Ausnahmelagen Rang und Namen haben. Es sind dies die GSG 9 der Bundespolizei, der Bundespolizei-Flugdienst, die Polizeilichen Schutzaufgaben Ausland der Bundespolizei, die Besonderen Schutzaufgaben Luftverkehr der Bundespolizei sowie die Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Bundespolizei. So reichten dann auch die Schlagzeilen von „Neue Superbehörde der Bundespolizei“ über „Neue Direktion soll die Bundespolizei krisenfest machen“ und „So arbeitet die Elitetruppe in der Zukunft“ bis zu „Bündelung der Spezialkräfte“, wobei letztere Bewertung den Vorgang wohl am ehesten trifft.

Die neue Bundespolizeidirektion fasst seit dem 1. August 2017 alle Spezialkräfte der Bundespolizei mit Sonderaufgaben unter einheitlicher Führung zusammen, um in inländischen und transnationalen Ausnahmelagen bis hin zu Geiselnahmen in Krisengebieten zielgerichteter und koordinierter reagieren zu können.

Der Schwerpunkt der Direktion liegt wohl unverändert bei der GSG 9. Sie ist die Spezialeinheit der Bundespolizei, deren Haupteinsatzspektrum von der Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität bis hin zur Rettung von Menschenleben bei besonders schwerer Gewaltkriminalität reicht. Der Schwerpunkt der Einsätze liegt nicht im originären Bereich, sondern bei der Unterstützung anderer Bedarfsträger wie z.B. Bundeskriminalamt, Auswärtiges Amt, Polizeien der Länder und Bundeszollverwaltung. Das Einsatzspektrum reicht nunmehr von der Bewältigung von Massengeiselnahmen über Einsätze im maritimen Bereich auf Plattformen und Hochseeschiffen bis zur Bereinigung von terroristischen Lagen in Luftfahrzeugen. Im Zeitalter des zunehmend wachsenden globalisierten Verbrechens ist nationale und internationale Kooperation das Gebot der Stunde; so gehört die GSG 9 zu den Gründungsmitgliedern des Atlas-Verbundes, in dem europäische Spezialeinheiten kooperieren und unter anderem Möglichkeiten zur Lösung künftiger Großlagen entwickeln. Die immer engere Verflechtung von äußerer und innerer Sicherheit führt zwangsläufig dazu, dass gerade beim Einsatz von Sondereinsatzeinheiten die Grenzen zwischen militärischen und polizeilichen Spezialeinsätzen zunehmend verwischen.

Der Verband, der sich ausnahmslos auf das Freiwilligenprinzip gründet, verfügt heute über rund 200 Einsatzkräfte und gliedert sich neben dem Stab sowie den Unterstützungs- und Ausbildungskomponenten in drei Einsatzeinheiten, die jeweils auf Präzisionsschützen sowie maritime bzw. luftgebundene Einsätze spezialisiert sind. Standort ist St. Augustin bei Bonn; eine weitere Einheit wird in der Bundeshauptstadt aufgebaut.

Enger Partner der GSG 9 in der Direktion 11 ist der Flugdienst der Bundespolizei, der bereits am 1.2.1955 als Hubschrauberflugbereitschaft des BGS in den Wirkbetrieb ging. Die Bundespolizei-­Fliegergruppe befehligt die Bundespolizei-Fliegerstaffeln Fuhlendorf, Blumberg, Fuldatal, Oberschleißheim und Sankt Augustin. Ferner betreibt sie die Luftfahrerschule des Bundes und der Länder mit dem Lehrbereich I (Fliegerische Ausbildung) und Lehrbereich II (Technische Ausbildung). Sie ist nach der Lufthansa der zweitgrößte Betreiber ziviler Luftfahrzeuge in Deutschland und war jahrzehntelang eigentlicher Träger des Luftrettungsdienstes. Im derzeitigen Ist verfügt die Bundespolizei-Fliegergruppe über 10 Schulungshubschrauber, 24 Aufklärungs- und Beobachtungshubschrauber, 19 leichte sowie 23 mittlere Transporthubschrauber und ist für die Logistik von 18 Zivilschutzhubschraubern des Luftrettungsdienstes zuständig.

Die internationale Zusammenarbeit – der Schlüssel zum Erfolg

Die Bekämpfung des grenzüberschreitenden organisierten ­Verbrechens, des internationalen Terrorismus und der irregulären Einwanderung erfordert zunehmend eine engere Zusammenarbeit der europäischen Polizei- und Justizbehörden. Die ohnehin auf grenzüberschreitende Kooperation angelegte Bundespolizei spielte bei diesem Prozess von vornherein in der Champions League. Neben der herkömmlichen Rechtshilfe in Strafsachen gewinnen in dem zusammenwachsenden Europa der vereinfachte bzw. beschleunigte Verkehr nach den Bestimmungen der Polizei­kooperationsverträge und der Rechtshilfeergänzungsverträge an Bedeutung, bei denen in Ausnahmefällen vom Grundsatz der Abwicklung über Zentralstellen abgewichen werden kann.

Hauptträger der grenzüberschreitenden Kooperationsformen sind die Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit; hierbei handelt es sich um Einrichtungen, in der Behörden aus mindestens zwei Staaten sowie auf deutscher Seite mindestens zwei Behörden dauerhaft vertreten sind. Gegenwärtig gibt es fünf Gemeinsame Zentren für den Bereich Deutschland-Polen in Swiecko, für den Bereich Deutschland-Tschechien in Schwandorf, für den Bereich Deutschland-Frankreich in Kehl, für den Bereich Deutschland—Frankreich-Luxemburg-Belgien in Luxembourg sowie das deutsch-österreichische Polizeikooperationszentrum in ­Passau. Daneben existieren speziell auf grenzpolizeiliche Zusammenarbeit ausgerichtete Kontaktstellen: Die Bürogemeinschaft Padborg (Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Island), die Gemeinsame Verbindungsstelle Niederlande in Goch (Deutschland, Belgien und Niederlande) und das Schweizerische Deutsche Verbindungsbüro in Basel (Deutschland, Schweiz).

Einsatz der Bundespolizei zur Migrationskontrolle
Einsatz der Bundespolizei zur Migrationskontrolle
Quelle: Bundespolizei

Auslandsverwendungen – von Namibia über den Kosovo bis zum Hindukusch

Mit der Internationalisierung von Polizeiarbeit wurde schon seit den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts erstmalig der Boden der klassischen innerstaatlichen Aufgabenverteilung verlassen, wonach Hauptaufgabe der Polizei die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit hauptsächlich im Innern ist. Die Gründe für diese Entwicklung waren unterschiedlich und reichen von den Folgen der zunehmenden Verwischung der Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit über eine in der Diskussion umstrittene weltpolitische Verantwortung Deutschlands zur Schaffung humanitärer Lebensbedingungen bis hin zur Mithilfe beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Krisengebieten.

Die eigentliche Erfolgsgeschichte der zahlreichen internationalen Polizeimissionen, bei denen die Bundespolizei ein Drittel, die Länder zwei Drittel der Kontingente stellen, wurde zunächst durch den Bundesgrenzschutz als Ahnherr der Bundespolizei geschrieben. Lange vor den quälenden verfassungsrechtlichen Diskussionen um den Auslandseinsatz der Bundeswehr und vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 über die Möglichkeiten von Einsätzen der Bundeswehr im Rahmen von Systemen der kollektiven Sicherheit war der BGS bereits im Ausland tätig. War der Einsatz der GSG 9 zur Geiselbefreiung in Mogadischu im Jahre 1977 noch ein singulärer Akt klassischer Staatsnotwehr, wurde der BGS mit Kabinettsbeschluss vom
13. September 1989 am 14.9.1989 mit 50 Beamten für fast zwei Jahre zusammen mit 600 Polizisten aus 21 weiteren Staaten nach Namibia entsandt, um beim Übergang zur Unabhängigkeit eingesetzt zu werden. Damit waren die BGS-Beamten die ersten deutschen Uniformierten, die das blaue Barett der UN im Ausland trugen. In schneller Reihenfolge folgten Einsätze in Kambodscha, in der Westsahara und auf dem Balkan. Zwischenzeitlich sind die Auslandseinsätze nicht nur Markenzeichen deutscher ziviler Krisenprävention und Konfliktbewältigung geworden, sondern haben Deutschlands Ansehen in der Welt gemehrt. Die erzielten Erfolge und die Sinnhaftigkeit der Auslandseinsätze sind jedoch nach wie vor umstritten. Der überraschende Abzug aus Afghanistan nach der Machtübernahme durch den Taliban steht ­prototypisch für die Tatsache, dass unverändert keine verbind­lichen nationalen Strategien über die Zielsetzung für ausländische Polizeimissionen bestehen.

Ein Alleinstellungsmerkmal besitzt die Bundespolizei durch die Einrichtung einer Internationalen Einsatzeinheit, die als Konsequenz aus den gewalttätigen Ausschreitungen im Kosovo im Jahre 2004 eingerichtet wurde, als die vor Ort befindlichen Polizeieinheiten aufgrund mangelhafter Ausstattung und Ausbildung nicht in der Lage waren, angemessen polizeilich zu reagieren und der Aufbau von Polizeieinheiten für robuste Kriseneinsätze erforderlich wurde. Ergänzend wurden in allen Standorten der Bundesbereitschaftspolizei Aufrufeinheiten in Stärke eines Einsatzzuges gebildet, da sich die Personalgewinnung für diese anspruchsvolle Aufgabe schwierig gestaltet.

Partner auf Augenhöhe

Die Bundespolizei, als Bundesgrenzschutz lange Zeit von Legitimationskrisen bedroht, hat zwischenzeitlich national und international durchweg Anerkennung erfahren und ihren eigenen Platz in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands gefunden. Als das Bundesverfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren feststellte, dass der damalige BGS nicht zu einer allgemeinen, mit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut werden durfte und damit sein Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben verlieren würde, irrte es gleich doppelt. Weder ist die Bundespolizei eine Polizei mit begrenzten Aufgaben, noch konkurriert sie mit den Landespolizeien. Vielmehr versteht sie sich als Partner auf Augenhöhe bei der Umsetzung des gemeinsamen Verfassungsauftrages zur Gewährleistung von innerer Sicherheit.

Die Organisation hat aktuell 51.315 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind 42.885 Polizeivollzugsbeamte, 2.095 Verwaltungsbeamte, 6.042 Tarifbeschäftigte und 293 Auszubildende in der Verwaltung. Der Frauenanteil beträgt 23,4 %. Trotz der anstehenden finanziellen Belastungen des Staatshaushalts durch die Corona-Pandemie sind weitere Personalzuwächse zu erwarten. Auch wenn die Bundespolizei damit zur personalstärksten Polizeiorganisation der Bundesrepublik Deutschland angewachsen ist, ist ihre Rolle aufgrund der verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmenbedingungen, durch die die Hauptaufgaben der Polizei überwiegend Länderzuständigkeiten sind, nicht unumstritten. Im Juni 2021 fiel im Bundesrat die Neufassung des Bundespolizeigesetzes durch, da einige Länder die maßvolle Erweiterung der Zuständigkeiten der Bundespolizei im Bereich der Strafverfolgung als mit der Verfassung unvereinbar bewerteten. Gleichwohl herrschte bei allen Beteiligten Konsens darüber, dass den zunehmenden globalen und transnationalen Gefährdungen angesichts 16 unterschiedlicher Länderpolizeien nur durch eine starke ausgleichende nationale Polizeireserve begegnet werden kann, deren Hauptaufgabe zudem unverändert die Migrationskontrolle als vorrangiges Weltordnungsproblem ist. Und die Kooperation der Einsatzkräfte auf der operativen Ebene ist trotz gelegentlichen politischen Gegenwindes ein Musterbeispiel für gelebten kooperativen Sicherheitsföderalismus. 


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