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04.11.2021 •

Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten

Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten

Nachdem in den vergangenen Jahren Überfahrtaten vornehmlich ein Phänomen extremistischer Terroranschläge waren und bleiben werden, gerät die Amokfahrt als Überfahrtat zunehmend zum Instrument für andere Formen krimineller Handlungen, wie (erweiterte) Suizide oder Vergeltungstaten:

Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten
Quelle: ProPK

− 07.04.2018 Münster mit 4 Toten und mehr als 20 Verletzten
− 01.01.2019 Bottrop, Essen, Oberhausen mit 10 Verletzten
− 24.02.2020 Volkmarsen mit 154 Verletzten
− 17.10.2020 Henstedt-Ulzburg mit 1 verletzten Person
− 01.12.2020 Trier mit 5 Toten und 14 Verletzen

Die Frage nach einem geeigneten Schutz von gefährdeten Orten ist demnach aktueller denn je. Viele Kommunen und Veranstalter sehen sich der Herausforderung gegenüber, ihre Plätze und Veranstaltungsräume gegen Fahrzeugangriffe zu schützen. Hinzu kommt der Anspruch, kein Unsicherheitsgefühl durch martialisch wirkende Sicherheitsmaßnahmen aufkommen zu lassen, sondern diese in das Stadtbild zu integrieren und damit dem Sicherheitsbedürfnis der Nutzer, Anlieger und Besucher zu entsprechen.

Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten“ - Leitfaden mit Checkliste für Kommunalverantwortliche

Die von der polizeilichen Kriminalprävention herausgegebene Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten“ richtet sich vornehmlich an Kommunalverantwortliche und soll als Leitfaden für die eigenverantwortliche Entwicklung von Strategien gegen sogenannte Überfahrtaten mittels mehrspuriger Fahrzeuge dienen. Sie erläutert die Rollen und Zuständigkeiten verantwortlicher Akteure, beschreibt in sechs konkreten Handlungsschritten die Erarbeitung eines Zufahrtsschutzkonzeptes und zeigt mit einem Gefährdungsbewertungsraster den Weg zur systematisierten Gefährdungsanalyse auf. Empfohlen wird, die Gesamtstrategie einschließlich der Auswahl der Produkte gemeinsam mit allen Prozessbeteiligten möglichst einvernehmlich abzustimmen. Die Polizei unterstützt diesen Planungs- und Umsetzungsprozess beratend mit ihrem Fachwissen.

Unter dem nachfolgenden Link können sowohl die „Handreichung“ als auch die „Checkliste Zufahrtsschutz“ sowie das „Gefährdungsbewertungsraster“ herunterladen und ausgedruckt oder am Bildschirm ausgefüllt werden.

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau/schutz-vor-ueberfahrtaten/

An der Erarbeitung der Handreichung wirkten mit: D. Schürmann M.A., C. Weicht KHK a. D. Angewandte Kriminalprävention und wissenschaftliche Begleitforschung der BTU Cottbus

https://www.b-tu.de/fg-architektur-und-visualisierung/forschung/kriminalpraevention-bmi



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