Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Einsatz der Motorkettensäge im Bereich der Feuerwehr

Stephan Burkhardt

Stulpe zum Tragen während eines Einsatzes mit der Motorkettensäge
Unfallkasse NRW

Ein großer Anteil von Einsätzen der Feuerwehren sind technische Hilfeleistungen, wie sie beispielsweise durch Flächenlagen wie Stürme oder Starkregenereignisse entstehen. Leider zeigt sich über die letzten Jahre ein Trend, der eine weitere Zunahme dieser Einsätze für die Zukunft er­warten lässt.

Aufgrund der hohen Gefährdung muss bei der Betrachtung der Abarbeitung solcher Einsatzlagen ein Arbeitsmittel besonders hervorgehoben werden – die Motorkettensäge. Mit der Nutzung einer Motorkettensäge werden besondere Anforderungen an die PSA der Anwender gestellt. Diese werden hier näher beschrieben.

Motorkettensägen gehören zur Standardausrüstung von Feuerwehren für den Bereich der technischen Hilfeleistungen.

Voraussetzung für einen sicheren Einsatz sind körperlich und fachlich geeignete Motorkettensägenführende, die die für den Motorkettensägeneinsatz erforderliche PSA benutzen und mit einem geeigneten Arbeitsmittel die Tätigkeiten durchführen.

Leider gibt es bei diesen Tätigkeiten immer wieder auch schwere Unfallereignisse, die beispielsweise der Unfallkasse NRW gemeldet werden. Einige Unfallbeispiele hierzu:

  • Zu der Verletzung kam es durch das Nachlaufen der Sägekette.
  • Weil die Motorsäge abrutschte, schnitt die Kette in das Bein.
  • Trotz Schnittschutzhose zog sich der Feuerwehrmann eine Verletzung im Bereich der Kniekehle zu. Die Hose verfügte an der Rückseite über keinen Schnittschutz.
  • Durch unzureichende oder ungeeignete Schutzausrüstungen.
  • Durch Mangel an der Sicherheitsausrüstung von Motor­sägen.
  • Von herabfallenden Teilen getroffen worden.
  • Ausrutschen und Umknicken

Aus Sicht der für die Feuerwehren zuständigen Personen im Bereich der Prävention der Unfallkasse NRW kann die Betrachtung in drei Hauptbereiche eingeteilt werden:

  • Die nutzenden Personen
  • Die verwendeten Arbeitsmittel
  • Die verwendete PSA

Der Bereich der PSA bildet in diesem Artikel den Schwerpunkt, kann aber nicht ohne die Betrachtung des Benutzers und auch des Arbeitsmittels, in diesem Fall die Motorkettensäge, bewertet werden. Beginnen wir mit den nutzenden Personen.

Personen

Für den Feuerwehrdienst und die jeweilige Tätigkeit dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden. Gefährdungen durch Motorkettensägen entstehen ­insbesondere, wenn Motorkettensägenführende körperlich oder fachlich ungeeignet sind. An dieser Stelle wird auf erforderliche Ausbildungen, vorhandene Erfahrungen sowie einer notwendigen Kompetenz von verlässlichen Einschätzungen der jeweiligen Gefahrenlage hingewiesen. Diese Attribute sind, neben den mit der Motorsäge arbeitenden, auch helfenden und leitenden ­Personen des Einsatzes aufzuerlegen. Dieses spielt direkt in den Bereich der PSA hinein, da je nach Situation die richtige bzw. notwendige PSA verwendet und eingesetzt werden muss. ­Konkretere Informationen zur Eignung von Personen und Fragen zur Ausbildung finden sich z. B. in der DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten.“

Einsatz der Motorkettensäge im urbanen Bereich.
Einsatz der Motorkettensäge im urbanen Bereich.
Quelle: Unfallkasse NRW

Arbeitsmittel

Das verwendete Arbeitsmittel muss zur Aufgabe passen und bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Das Verwenden von Motorkettensägen aus einem Korb der Drehleiter oder spezielle Arbeiten im Bereich von Hanglagen oder im Verkehrsbereich sind hier stellvertretend zu nennen. Motorkettensägen müssen über die erforderlichen sicherheitstechnischen Ausrüstungen verfügen. Es gibt in den Feuerwehren, sich jeweils in den Ausführungen wie beispielsweise im Gewicht, der Leistung, der Größe und Bauart unterscheidende Arbeitsmittel. Diese müssen bestimmungsgemäß und der Aufgabe nach eingesetzt werden. Je nach Nutzung und Art des Arbeitsmittels ist die Auswahl der PSA in Umfang und Ausführung abhängig. Für den Einsatz mit Arbeitsmitteln ist grundsätzlich durch den Träger des Brandschutzes eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, solange nichts in anderen Quellen, Verordnungen oder Anweisungen geregelt ist. Exemplarisch sind an dieser Stelle die Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) anzuführen, die aber keine eindeutigen Regelungen für den Umgang mit der Motorsäge beinhalten bzw. ausführen.

PSA

Neben der grundsätzlich vorhandenen Schutzkleidung der Einsatzkräfte, ist es in einem Einsatz der technischen Hilfeleistung mit dem Schwerpunkt Wald dringend erforderlich, dass spezielle zusätzliche Anforderungen an die PSA der Tätigen erfüllt werden.

Die Übereinstimmung und Eignung von PSA, wie beispielsweise Schutzhandschuhe für Kettensägen für die Feuerwehren sind per Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Die Deutsche Gesetz­liche Unfallversicherung (DGUV) hat für grundlegende Tätigkeiten im feuerwehrtechnischen Anforderungsprofil eine solche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die Ergebnisse entsprechend in der DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr – Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung“ zur Verfügung gestellt.

Neben der Ausführung und der korrekten Nutzung der PSA ist die Anzahl, die Funktionsfähigkeit und Qualität der PSA ebenfalls wichtig und vor Einsatzbeginn zu beachten. Temperaturen zum Einsatzzeitpunkt und beispielsweise spezielle Wetterlagen (Hochwasser, Sturmfluten) führen ggf. zu einer Anpassung der PSA während längeren Einsätzen. Zudem kann es beispielsweise sein, dass ein Trupp bzw. verschiedene Trupps eng im Bereich der Gefahrenquelle zusammenarbeiten müssen. Ein beispielhaftes Szenario wäre, dass mehrere Personen rettungsdienstlich versorgt werden müssen, während Einsatzkräfte Baumteile oder Äste neben Verletzten sägen müssen. Hierdurch wird es zwingend notwendig, dass für die zweite Person des Trupps oder die anderen Trupps ebenfalls beispielsweise eine Schnittschutzgarnitur, Gehörschutz etc. vorhanden sein muss.

Im Bereich von fließendem Verkehr, wenn eine Absperrung nicht möglich sein sollte, muss zusätzlich zum Schnittschutz noch die Sichtbarkeit im Straßenverkehr erfüllt werden. Für jede vorhandene Motorsäge sollten mindestens zwei Schutzausrüstungsgarnituren auf den Fahrzeugen und auch in den Magazinen der Feuerwehren verfügbar sein. Es darf nicht sein, dass bei großen Flächenlagen jemand mit einer Motorsäge tätig wird, ohne mit der geeigneten PSA ausgestattet zu sein, weil keine ausreichende Menge eingeplant wurde.

Eine zusätzliche Gefährdung, die zur Nutzung durch die Motorkettensäge auf die Einsatzkräfte zukommen kann, stellt das Thema Absturzsicherung beispielsweise in Hanglagen dar. Hier kommen neben der genannten Schnittschutzthematik noch die Anforderungen an PSA gegen Absturz hinzu.

Bei Motorsägearbeiten ist die PSA mit Blick auf eine Standardausrüstung von Einsatzkräften durch spezielle Schutzausrüstungen zu ergänzen. An dieser Stelle werden die grundsätzlichen Positionen ohne Anspruch auf Vollständigkeit genannt.

Kopf- und Gesichtsschutz:

Zum Schutz des Kopfes ist bei Motorkettensägearbeiten mindestens der Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz zu tragen. Besseren Schutz bietet die Schutzhelmkombination DIN EN 397 (Helm mit Gesichtsschutz aus schwarzem Gittergewebe und mit Kapselgehörschutz) zum Schutz vor Sägespänen, Splittern, peitschenden Ästen und gegen Lärm.

Der Gesichtsschutz für technische Hilfeleistung Wald muss nach der jeweiligen Norm und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein.

Gehörschutz:

Wenn der normale Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz getragen wird, ist dieser durch einen geeigneten Gehörschutz zu ergänzen. An dieser Stelle sei auf das Beispiel mit dem Trupp verwiesen, der in der Nähe arbeitet.

Anforderungen an den Beinschutz:

Es sind Hosen mit geprüften Schnittschutzeinlagen und Schnittschutz in der Beinkleidung zu verwenden. Bei diesen Hosen gibt es zwei verschiedene Formen bzw. Ausführungen. Die Unterschiede liegen im Umfang der Schutzbereiche. Die „Form A“ ist mit einem Schutz nur im vorderen Beinbereich ausgestattet. Die „Form C“ hat in Form des Rundumschutzes einen umfangreicheren Bereich, der vor Verletzungen schützt. Für den Dienst in den Feuerwehren in NRW ist für aus Sicht der Unfallkasse NRW als zuständiger Unfallversicherungsträger nur der Typ C mit dem Rundumschutz zu verwenden.

Hosen mit diesen Eigenschaften besitzen eine bildliche Darstellung bzw. Kettensägen-Piktogramm in der Hose mit dem FPA-Prüfzeichen (Prüfzeichen des Kuratoriums für Wald- und Forsttechnik – KWF). Es gibt sie in der Ausführung als Latzhose oder Bundhose mit rundum Schnittschutzeinlagen. Alternativ: Beinlinge mit rundum Schnittschutzeinlagen zum Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges. Empfohlen werden Produkte mit KWF-Kennzeichnung. Der Beinschutz für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen muss nach DIN EN 381-5 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) ­zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

Ausbildung zum Einsatz der Motorkettensäge.
Ausbildung zum Einsatz der Motorkettensäge.
Quelle: Unfallkasse NRW)

Handschuhe:

Bei der Auswahl sowie bei der Verwendung von Schutzhandschuhen sind für Arbeiten mit Motorsägen für den Sägenführenden keine besonderen Anforderungen zu stellen.

Hierbei können die bei den Feuerwehren meist vorhandenen „Standard-Technische- Hilfeleistungs-Feuerwehrhandschuhen“ Verwendung finden.

Die folgenden Ausführungen an den Handschutz sind in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen unterstützende Personen bei Motorsägearbeiten mit vorliegender Gefährdung eingesetzt ­werden.

Aufgrund der anzuwendenden Schnitttechniken sollte dies nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Grundlage bildet die gültige Norm DIN EN 381-7 „Anforderungen an Schutzhandschuhe für Kettensägen“.

Analog zu den Schutzebenen der Hosen gibt es an dieser Stelle ebenfalls zwei verschiedene Formen des Schutzes.

Neben Handschuhen gibt es Stulpen mit Schnittschutz, die über normale Schutzhandschuhe getragen werden können. Dies hat den Vorteil, dass ein Feuerwehrangehöriger nicht die benutzten Handschuhe einer anderen Person benutzen muss.

Die Klassifizierung entsprechend der Kettengeschwindigkeit ­definiert mindestens Schutzklasse 0, welche einer Schnittgeschwindigkeit von 16m/s entspricht.

  • Abriebfestigkeit - Mindestens Leistungsstufe 2 nach DIN EN 388
  • Schnittfestigkeit - Mindestens Leistungsstufe 1 nach DIN EN 388
  • Weiterreißfestigkeit - Mindestens Leistungsstufe 2 nach DIN EN 388
  • Durchstichkraft - Mindestens Leistungsstufe 2 nach DIN EN 388

Die Schutzhandschuhe für Arbeiten mit Kettensägen müssen nach DIN EN 381-7 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

Unter Berücksichtigung der umfangreichen Einsatztätigkeiten bei den Feuerwehren muss durch Anwendung der Gefährdungsbeurteilung für jede möglicherweise anzutreffende Gefährdung das zugehörige Risiko ermittelt werden.

Durch diese Vorgehensweise lässt sich deutlich herausstellen, wie Entscheidungen zur Sicherstellung einer angemessenen und richtigen Auswahl sowie Beschaffung von PSA für die Angehörigen der Feuerwehr getroffen werden.


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