BSI veröffentlicht IT-Sicherheitskennzeichen für mobile Endgeräte
Mobile IT-Geräte wie Smartphones und Tablets speichern und verarbeiten eine Vielzahl relevanter und zum Teil persönlicher Daten, wie Fotos, Videos, Textnachrichten und Kontakte. Ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau mobiler Endgeräte ist ein wesentlicher Baustein für den Schutz dieser Daten und damit auch der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führt nun die neue Produktkategorie „Mobile Endgeräte“ für das IT-Sicherheitskennzeichen ein. Verfügt ein IT-Gerät über das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI, können Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick das Herstellerversprechen für ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau erkennen.
Claudia Plattner, Präsidentin des BSI, führt aus: „Mobile IT-Geräte wie Smartphones und Tablets sind essentielle Begleiter im digitalen Alltag vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass diese Geräte über ein angemessenes Schutzniveau verfügen. Hersteller haben ab sofort die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden genau das zuzusichern und dies über das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI transparent zu machen.“
Mit der TR-03180 A stellt das BSI konkrete Vorgaben für Hersteller zur Verfügung, die ein IT-Sicherheitskennzeichen beantragen wollen. Während der Entwicklung des Anforderungskatalogs konnten interessierte Stakeholder aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft ihre Perspektive und Anregungen im Rahmen einer Kommentierungsrunde einbringen.
Zu diesen Vorgaben zählen etwa:
- Der Hersteller verpflichtet sich Schwachstellen zu überwachen, transparent zu kommunizieren und zeitnah zu beheben.
Schutz der Gerätedaten durch ein angemessenes Rechtesystem bei dem der Nutzer die Kontrolle über relevante Daten, Sensoren und Schnittstellen hat, insbesondere:
- transparente Anzeige von vergebenen Rechten
- immer sichtbare Anzeige bei aktiver Nutzung von Sensoren, wie Mikrofon, Kamera und Ortungssensoren
- Vorinstallierte Apps müssen sicher kommunizieren und keine unnötigen Berechtigungen anfordern sowie auch nicht ohne Intention des Nutzers auf Kamera, Mikrofon und Ortungssensoren zugreifen auch wenn sie die Rechte dazu besitzen.
Hersteller können sich durch eine Selbstprüfung oder durch die Prüfung einer Konformitätsbewertungsstellekonform zum Anforderungskatalog erklären. Die Anforderungen wurden aus der BSI TR-03180 abgeleitet, die Kriterien mobiler IT-Geräte und der sie unterstützenden Prozesse zusammenfasst, die aus Sicht des BSI für ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau mobiler IT-Geräte relevant sind.
Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen des BSI können Hersteller das Versprechen in die IT-Sicherheit ihrer Produkte besonders am Markt hervorheben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird IT-Sicherheit damit zum Argument für die Kaufentscheidung.
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