Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist der schnelle und flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen - dazu bedarf es eines modernen und investitionsfreundlichen Rechtsrahmens. Hier zu nennen sind das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz sowie die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV).
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Im Fokus stehen Genehmigungsverfahren, Frequenzpolitik und Verbraucherschutz. Die TKG-Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.
Am 4. Mai 2022 beschloss die Bundesregierung die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV). Der Bundesrat stimmte dieser am 10. Juni 2022 zu. Die Verordnung sieht vor, dass der Anspruch einen Anschluss umfassen soll, der min. 10 Mbit/s im Download, 1,7 Mbit/s im Upload und eine Latenz bis zu 150 Millisekunden erreicht. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Die Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Wie stellt sich die Ausgangslage dar?
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) legt den Rechtsrahmen für die Telekommunikation in Deutschland fest. Dieser Rechtsrahmen erstreckt sich von der Regulierung des Marktes über die Frequenzverwaltung sowie die technischen Bedingungen der Telekommunikationsüberwachung bis hin zum Verbraucherschutz.
Geregelt werden zum Beispiel die Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge oder die maximalen Kosten für eine Gesprächsminute bei 0137- oder 0900-Anrufen. Zudem bestimmt das Gesetz die Befugnisse der Bundesnetzagentur; diese nimmt als zuständige Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt eine zentrale Rolle bei der Anwendung des Gesetzes ein.
Warum wird das Telekommunikationsrecht modernisiert?
Die Telekommunikationsmärkte in Deutschland sind einem starken Wandel unterworfen.
Stand vor zehn Jahren im Mobilfunkbereich noch das Telefonieren im Vordergrund, wird heute unterwegs wie auch flächendeckend ein Internetzugang mit dem Smartphone erwartet. Dieser Trend wird sich mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G und der zunehmenden Kommunikation der Geräte untereinander weiter verstärken.
Derweil werden im Festnetzbereich erhebliche Milliardenbeträge in neue gigabitfähige Netze aus Glasfaser bis zum Haus oder sogar bis in die Wohnungen der Endkunden investiert. Für diese Netze und die sich verändernden Marktverhältnisse sind andere Regeln notwendig als bisher.
Was sind die Ziele des neuen Telekommunikationsgesetzes?
Für die Novellierung des TKG wurden sämtliche Teile des Gesetzes auf den Prüfstand gestellt und an den erforderlichen Stellen Anpassungen vorgenommen:
So werden für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen - natürlich unter gleichzeitiger Gewährleistung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, wird modernisiert. Damit kann die Bundesnetzagentur unter anderem den Erwartungen an den flächendeckenden Mobilfunk noch besser Rechnung tragen.
Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, werden des Weiteren die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt.
Welche Maßnahmen sieht die TKG-Novelle im Wesentlichen vor?
Bürgerinnen und Bürger werden Anspruch auf einen Internetzugang haben, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt. Damit wird gewährleistet, dass jeder zum Beispiel Online-Banking und Online-Shopping nutzen oder im üblichen Umfang auch von zu Hause arbeiten kann.
Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz wird es Anpassungen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher geben. So werden Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können.
Mieterinnen und Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen. Damit können sie künftig frei entscheiden, ob sie den TV-Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht.
Wie geht es weiter?
Die wesentlichen Teile des Telekommunikationsmodernisierungsgetzes (TKMoG) sind am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.
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