Anlässlich des Europäischen Datenschutztags und zur Feier des 40. Jahrestags der Datenschutzkonvention 108 des Europarats kommen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz und Verwaltung am 28. Januar 2021 per Videoübertragung zusammen, um sich über die Herausforderungen des internationalen Datentransfers auszutauschen.
Mehr als 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich bereits angemeldet. Die voranschreitende Digitalisierung und die Globalisierung werfen im Hinblick auf den internationalen Datenverkehr zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen auf, die auf der Veranstaltung aus Sicht der Datenschutzkonvention 108+ und der Datenschutz-Grundverordnung diskutiert werden.
Die digitale Tagung wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ausgerichtet.
Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, wird die Konferenz um 13 Uhr eröffnen: "Wir stecken in überaus herausfordernden Zeiten und die Corona-Pandemie verlangt uns allen sehr viel ab. In den letzten Wochen und Monaten hat das Thema der Digitalisierung eine besondere Bedeutung erlangt. Unser Leben hat sich immer mehr in den digitalen Raum verlagert. Gerade diese jüngste Entwicklung zeigt, wie wichtig der Datenschutz im Zusammenhang mit der zunehmenden und rasch voranschreitenden Digitalisierung ist. Die Datenschutzkonvention 108 ist eine wesentliche Wegbegleiterin in den letzten vier Jahrzehnten gewesen, was die Weiterentwicklung des Datenschutzes in Europa, aber auch darüber hinaus anbelangt. Der Transfer von Daten – das Thema der Veranstaltung – ist ein nicht mehr aus unserer Zeit wegzudenkender Aspekt unseres gesamten wirtschaftlichen Lebens."
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig, der den DSK-Vorsitz im Jahr 2020 innehatte, erklärt: "Der Schutz personenbezogener Daten ist in den 40 Jahren seit der Datenschutzkonvention 108 beständig wichtiger geworden. Datenschutz soll Selbstbestimmung und Freiheit in einer digitalisierten Umwelt gewährleisten. Das zeigt sich nicht nur bei Übermittlungen in unsichere Drittstaaten, sondern auch und gerade in der gegenwärtigen Corona-Pandemie, in der zum Beispiel über die Erstellung von Bewegungsmustern aus Handydaten diskutiert wird."
Monika Grethel, aktuelle DSK-Vorsitzende und Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland, betont: "Es zeichnet gerade uns als Europäer aus, dass wir den Einzelnen und den Schutz seiner Grundrechte nicht aus den Augen verlieren. Auch im Digitalen muss Fortschritt nachhaltig sein. Diesen Zweck erfüllt der Datenschutz. Wir sollten daher das Urteil des EuGH in Sachen Schrems II als Weckruf hin zu mehr digitaler Souveränität verstehen. Es ist ein Bekenntnis zu unseren europäischen Werten, die bereits vor vier Jahrzehnten in der Datenschutzkonvention des Europarates ihren Niederschlag gefunden haben."
Weitere Rednerinnen und Redner sind:
- Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarats
- h. c. Tim Eicke QC, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- Aleid Wolfsen, stellvertr. Vorsitzender des Europäischen Datenschutzausschusses und Vorsitzender der niederländischen Datenschutzaufsichtsbehörde Autoriteit Persoonsgegevens
- Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union
- Alessandra Pierucci, Vorsitzende des Übereinkommensausschusses der Datenschutzkonvention 108 des Europarats (T-PD)
Die Veranstaltung wird von TV-Journalist Ralph Szepanski moderiert und kann am 28. Januar 2021 ab 13 Uhr unter www.bmi.bund.de/convention108 live verfolgt werden.
Die Auflegung zur Unterzeichnung der Datenschutzkonvention 108 des Europarats erfolgte am 28. Januar 1981. Um dieses Datum herum findet seit 2007 jährlich der Europäische Datenschutztag statt. Die Datenschutzkonvention 108 war der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz und Vorbild für eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Regelungen. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, haben sich im Jahr 2018 die Konventionsstaaten auf ein Änderungsprotokoll geeinigt, das die Datenschutzkonvention 108 modernisiert, die sogenannte Datenschutzkonvention 108+.
Mit der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Union eine im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum einheitliche Regelung zum Umgang mit personenbezogenen Daten geschaffen. Sowohl die Datenschutzkonvention 108 als auch die EU Datenschutz-Grundverordnung enthalten Regelungen zum internationalen Datentransfer.
Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de/convention108
www.datenschutzkonferenz-online.de
Kontakt:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
E-Mail: medien@datenschutz.saarland.de
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Andreas Schneider, Pressesprecher
Tel. 0351 85471-120; E-Mail: andreas.schneider@slt.sachsen.de
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