Obwohl die Künstliche Intelligenz erst seit ein paar Jahren eingesetzt wird, entstand sie im Grunde bereits im Jahr 1936. Damals wollte der Mathematiker Alan Turing herausfinden, ob Computer zur Intelligenz fähig sind. Inzwischen ist die KI so weit fortgeschritten, dass sie bereits in einigen Bereichen eingesetzt wird. Um hier Missbrauch vorzubeugen und jeden in seiner Privatsphäre zu schützen, gibt es nun ein KI-Gesetz, das EU-weit gültig sein wird.
Was beinhaltet das Gesetz?
Der wichtigste Inhalt des KI-Gesetzes ist Folgender: Jedes verwendete KI-System muss die in der EU gültigen Grundrechte und Werte achten. Zugleich soll die Verordnung für Rechtssicherheit sorgen, um Investitionen in künstlicher Intelligenz fördern zu können. Darüber hinaus soll ein einheitlicher Binnenmarkt erschaffen werden, der rechtskonforme und vertrauenswürdige KI-Anwendungen ermöglicht.
Wichtig: All das bedeutet, dass KI keinesfalls verboten sein wird – vielmehr werden über das KI-Gesetz Regeln festgesetzt, die zu einer sicheren Verwendung führen. Um das zu erreichen, hat das Europäische Parlament mehrere Risikostufen definiert.
Diese Risikostufen wurden festgelegt
Mit dem neuen KI-Gesetz, das jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2026 gültig sein wird, soll erreicht werden, dass alle in Europa eingesetzten KI-Systeme sicher, transparent, nachvollziehbar, umweltfreundlich und nicht diskriminierend sind. Nachdem es verschiedene KI-Anwendungen gibt, die unterschiedliche Ziele verfolgen, wurden vier Risikostufen definiert. Für jede Stufe wurden eigene Vorschriften festgelegt.
Nachfolgende Stufen wurden vom Europäischen Parlament festgelegt:
- Inakzeptables Risiko: Solche Systeme werden verboten, da diese zum Beispiel ein negatives Verhalten bei Kindern erzeugen oder Personen anhand von sozioökonomischen und persönlichen Merkmalen klassifizieren. Ebenso verboten werden KI-Systeme, die zum Beispiel eine Gesichtserkennung aus der Ferne und in sekundenschnelle ermöglichen.
- Hohes Risiko: Hierbei handelt es sich um Systeme, die das Grundrecht negativ beeinflussen. Diese werden zum Beispiel in Spielzeug, Autos, Aufzügen und medizinischen Geräten eingesetzt. Das Europäische Parlament hat diese Stufe zusätzlich in zwei Stufen unterteilt.
- Begrenztes Risiko: Werden solche Systeme zum Beispiel in Videos verwendet, muss der Nutzer darauf aufmerksam gemacht werden.
- Generative KI: Diese Stufe bezieht sich zum Beispiel auf Programme, die zum Verfassen von Texten verwendet werden. Ein sehr gutes Beispiel ist das bekannte ChatGPT. Wer sich dieser KI bedient, muss die Verwendung explizit erwähnen. Zudem muss sichergestellt werden, dass keine illegalen Inhalte erstellt werden.
KI-Systeme immer wieder neu bewerten
Damit das KI-Gesetz seinen Sinn erfüllen kann, schreibt das Gesetz auch vor, dass vorhandene und neue Systeme regelmäßig überprüft werden müssen. So kann es demnach passieren, dass ein System von einer Risikostufe in die andere verschoben wird. Solch eine regelmäßige Überprüfung ist durchaus sinnvoll, um auszuschließen, dass nachträglich integrierte Optionen die Grundrechte beeinträchtigen könnten. Exakt dies ist mit Transparenz bezüglich der KI-Systeme gemeint.
Das Gesetz stellt zudem sicher, dass Künstliche Intelligenz weiterhin angewendet werden kann. Immerhin ist sich das Europäische Parlament einig, dass KI sinnvoll und nützlich ist. Es darf nur nicht verwendet werden, um andere Personen auszuspionieren oder ihnen Schaden zuzufügen. Deshalb hat sich die Europäische Kommission bereits 2021 mit dem Thema eines eigenen Gesetzes befasst. Im Fokus stand immer, dass die Systeme analysiert und in die oben erwähnten Kategorien eingeteilt werden sollen. Deshalb wurde auch festgelegt, dass jede KI von Menschen und nicht von Automatisierung überwacht werden soll.
Redaktion datenschutz.org