BMI beschleunigt die Digitalisierung der Verwaltung
Erstattung von Arbeitgeberaufwänden bald auch digital möglich
Aufgrund der Corona-Krise werden bestimmte Leistungen der Verwaltung derzeit besonders stark nachgefragt - dazu gehört auch der Entschädigungsantrag von Arbeitgebern mit Mitarbeitern in Quarantäne (§56 IfSG).
Ab Ende April soll ein nutzerfreundlicher Online-Antrag möglich sein. Das kommt Betrieben und Selbstständigen zugute, die Anträge nicht länger per Post, sondern schnell und unkompliziert online stellen können.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist. Wir digitalisieren jetzt mit Hochdruck zunächst die Leistungsanträge, die für die Menschen und die Unternehmen in dieser Krise wichtig und existenzsichernd sind. Wir handeln schnell und unbürokratisch."
Der Online-Antrag wird in einem Express-Digitalisierungslabor entwickelt. Hier arbeiten das Land NRW und BMI eng zusammen. Bis Ende April soll zunächst eine Minimalvariante der Online-Lösung erarbeitet werden, die in allen Ländern eingesetzt werden kann. Daneben prüft das BMI, welche anderen Verwaltungsleistungen wegen der Corona-Krise verstärkt nachgefragt werden und noch nicht nutzerfreundlich online angeboten werden.
Bis Ende 2022 wollen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen auch digital anbieten. Es wurden 575 OZG-Leistungen definiert, die in arbeitsteiligem Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen onlinefähig gemacht werden. Für priorisierte Leistungen wird in sogenannten Digitalisierungslaboren gemeinsam mit den späteren Nutzern eine anwenderfreundliche Online-Lösung erarbeitet.
Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz finden Sie auf Onlinezugangsgesetz - OZG