04.10.2022 •

Bundespolizei als wichtiger Partner in der Gefahrenabwehr

H. Lange, V. Guld

Bundespolizei

Crisis Prevention: Herr Glade, würden Sie uns bitte beschreiben was Ihre Aufgaben bei der Bundespolizei sind? Was ist es, dass Sie daran heute noch immer begeistert?

Carsten Glade: Seit dem Jahr 2019 bin ich im Bundespolizeipräsidium Abteilungsleiter für den Bereich Gefahrenabwehr, sozusagen die Herzkammer des Präsidiums. Wir kümmern uns hier  um zahlreiche spannende Aufgaben. Dazu gehören Einsätze auf Land, in der Luft und zur See, der Schutz von Bundesorganen, Personenschutz im Ausland und vieles mehr. Wir verfügen beispielsweise über Polizeidienstpferde, Polizeischiffe und Polizeihubschrauber, um nur einige Einsatzmittel zu nennen. Hier ist kein Tag wie der andere oder vorausplanbar. Meine Aufgabe ist daher sehr spannend und begeistert mich jeden Tag erneut.

CP: Wie ist der Hintergrund der Bundespolizei – früher war der Name Bundesgrenzschutz – wie ist diese organisiert und wem unterstellt?

CG: Die Organisation wurde bereits 1951, vornehmlich zur Sicherung der innerdeutschen Grenze, aufgestellt. In den 90er Jahren übernahm der BGS auch schutzpolizeiliche Aufgaben, die bis heute zu den Aufgabenbereichen der Bundespolizei gehören. Im Jahr 2005 wurde der Bundesgrenzschutz umbenannt in Bundespolizei. Heute verfügt die Bundespolizei über rund 54.000 Beschäftigte. Die Organisation setzt sich aus dem Bundespolizeipräsidium, als oberer Bundesbehörde, mit elf nachgeordneten Bundespolizeidirektionen zusammen. Diesen nachgeordnet sind die Bundespolizeiinspektionen sowie die Bundespolizeireviere. Hervorzuheben sind die Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit den Bundespolizeiabteilungen sowie die Bundespolizeidirektion 11, in der wir z.B. die GSG 9, die Fliegergruppe, den Entschärfungsdienst, die polizeilichen Schutzaufgaben Ausland und weitere Aufgaben zusammengefasst haben. Daneben gibt es die Bundespolizeiakademie, Sportschulen sowie Diensthundeschulen.

Wir sind dem Bundesministerium des Innern und für Heimat unterstellt und damit an der Schnittstelle zwischen Politik und operativer bundespolizeilicher Aufgabenwahrnehmung.

Carsten Glade, Abteilungsleiter 2 im Bundespolizeipräsidium
Carsten Glade, Abteilungsleiter 2 im Bundespolizeipräsidium
Quelle: Bundespolizei

CP: Sie betreuen sehr spannende Einsatzgebiete der Bundespolizei. Wie sehen solche speziellen Einsätze aus hinsichtlich Planung und Durchführung?

CG: Die Bundespolizei ruft bei Einsatzanlässen, die nicht im Rahmen der allgemeinen Aufbauorganisation (AAO) bewältigt werden können, eine auf den jeweiligen Anlass angepasste Besondere Aufbau Organisation (BAO) auf. Dies gilt für Zeitlagen ebenso wie für Ad-hoc-Einsatzlagen. Einsatzlagen, die eine überregionale Betroffenheit aufweisen, werden in der Regel vom Bundespolizeipräsidium geleitet bzw. koordiniert. Bei den regionalen Anlässen hingegen liegt die Einsatzleitung bei den regionalen Bundespolizeidirektionen oder -inspektionen.

Für planbare Großeinsätze, wie z.B. der vergangene G7-Gipfel in Elmau, wird ein Vorbereitungsstab hier im Bundespolizeipräsidium bzw. in der jeweiligen Direktion eingerichtet. Dessen Aufgabe ist die Einsatzvorbereitung sowie die überregionale Koordinierung. Solch ein Großeinsatz wird ein bis zwei Jahre im Voraus geplant. Für die kommende Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland gilt das gleiche Prinzip.

Für die Bundespolizei sind Ad-hoc-Einsatzlagen besonders herausfordernd. Hier kann ich den Unterstützungseinsatz der Bundespolizei in Zusammenhang mit der Corona-Krise, der Hochwasser-Katastrophe im Jahr 2021, der Afghanistan- oder der Ukraine-Krise nennen.

Hier wurde ebenfalls im Bundespolizeipräsidium jeweils ein Koordinierungsstab eingerichtet.

CP: Würden Sie sagen, dass Sie für die vielfältigen Einsätze technisch hinreichend und zeitgemäß ausgestattet sind?

CG: Aus meiner Sicht sind wir bei der Bundespolizei grundsätzlich gut ausgestattet. Die Bundespolizei-Fliegergruppe verfügt über 94 Hubschrauber, davon sind 66 insbesondere für den bundespolizeilichen Einsatzbereich vorgesehen. Ergänzend stehen uns 10 Schulungshubschrauber zur Verfügung, für den Zivilschutz weitere 18 Hubschrauber. Insofern haben wir die die größte zivile Hubschrauberflotte in Europa. Damit wir auch zukünftig den gestiegenen und veränderten Anforderungen gerecht werden können, planen wir derzeit eine umfangreiche Modernisierung.

Wir verfügen über ein breites Portfolio an Ausstattung und sind auch mit unseren fünf technischen Einsatzhundertschaften sehr gut ausgestattet. Hier stehen z.B. Kraftfahrzeuge in jeglicher Form, LKW, Anhänger, Kräne, Tieflader und Spezialfahrzeuge wie gepanzerte Fahrzeuge zur Verfügung. 

CP: Die Hochwasserkatastrophe war einer unserer Schwerpunkte auf der Crisis Prevention Konferenz 2021. Wir wüssten gerne, wie schnell Sie hier seitens der Bundespolizei die Einsatzbereitschaften sicherstellen konnten.

CG: Am Abend des Beginns der Katastrophe erhielten wir erste Unterstützungsanfragen nach Hubschraubern, die zur Evakuierung und Rettung von Personen eingesetzt werden sollten. Aufgrund der Witterungsbedingungen mussten begonnene Anflüge jedoch abgebrochen werden. Am frühen Morgen des Folgetags konnten die Rettungsflüge dann durchgeführt werden. Allein mit Hubschraubern wurden 85 Personen evakuiert bzw. gerettet. Insgesamt haben wir bei der Katastrophenlage ca. 110 Flüge durchgeführt. Dabei handelte es sich neben Rettungs- auch um Transportflüge (z.B. Einsatzgerät, Hilfsgüter). Auch unsere eigenen Kräfte konnten wir so in den bzw. im Einsatzraum verlegen, da Verkehrsinfrastruktur wie Straßen und Brücken etc. zum Teil zerstört oder unpassierbar waren.

CP: Wie gehen Sie mit den psycho-sozialen Belastungen um, denen die Einsatzkräfte der Bundespolizei bei solchen Katastrophen ausgesetzt sind?

CG: In der Tat gab es bei der Flutkatastrophe die Notwendigkeit einer psycho-sozialen Betreuung aufgrund der hohen Einsatzbelastung und der widrigen Rahmenbedingungen. Für derart belastende Einsatzerfahrungen haben wir einen sozialmedizinischen Dienst sowie die Seelsorge in der Bundespolizei, die auch unsere Einsatzkräfte eng begleitet haben. Es gab erheblichen Nachbetreuungsbedarf. 

Es hat sich als sehr wichtig erwiesen, dass diese Betreuung von vornherein bedacht wurde. Dies gehört heute zum Standard bei Einsätzen.

CP: Herr Großmann, (Referatsleiter des Referates 21 im BPOLP) war bei unserer Crisis Prevention Podiumsdiskussion zu Gast. Seiner Bewertung nach hatte man bei der Flutkatastrophe die Bundespolizei als Einsatzkraft nicht ausreichend auf dem Schirm. Wie sehen Sie dies?

CG : Grundsätzlich wird unterschieden zwischen polizeilicher Katastrophenhilfe und technischer Katastrophenhilfe. Diese werden in den Bundesländern getrennt behandelt. Manchmal entsteht bei derartigen Ereignissen der Eindruck, dass man die Leistungsfähigkeit der Bundespolizei und insbesondere die der technischen Hundertschaften im Bereich der technischen Katastrophenhilfe nicht in ausreichender Weise kennt. Auf die technischen Möglichkeiten, die wir haben, ist oftmals der Blickwinkel nicht gerichtet.

Dies muss noch besser kommuniziert und publik gemacht werden. In diesem speziellen Fall hatten wir sogenannte Verbindungsbeamte der Bundespolizei eingesetzt, um über unsere technischen Fähigkeiten und die vorhandene Ausstattung zu informieren.

CP: Rund 890 km deutsche Seegrenzen sind an der Nord- und Ostsee, also an der Schengen-Außenseite und werden von Ihrer Organisation täglich beschützt. Dies geschieht in Kooperation mit dem Zoll, mit dem die Bundespolizei die Bundesleitstelle See im maritimen Sicherheitszentrum bildet. Wie sieht dieser Einsatz genau aus und was gehört hier zu den möglichen Gefahrenszenarien?

CG: Die Bundespolizei See (BPOL SEE) gewährleistet auf See und in den Häfen den Schutz der Seegrenze der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu muss man wissen, dass der zu überwachende maritime Einsatzraum in etwa die Größe des Landes Niedersachsens hat. Insofern ist es sinnvoll, dass man die vorhandenen Ressourcen bündelt. Gerade im Bereich der Nord- und Ostsee gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten und Behörden, die sehr gut zusammenarbeiten.

Die BPOL SEE überwacht und kontrolliert grenzpolizeilich an dieser EU-Außengrenze, in enger Kooperation mit dem Zoll, den grenzüberschreitenden Verkehr auf See und in den Häfen, um Gefahren abzuwehren sowie unerlaubte Einreisen zu verhindern. Die Hilfeleistung auf See ist für die BPOL SEE, in Abstimmung mit den Partnerbehörden und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger /DGzRS), ebenfalls eine ständige Aufgabe.

CP: Sie haben nun viele interessante Einsatzgebiete der Bundespolizei benannt. Wie sieht es aus mit dem Piraterie-Präventionszentrum der Bundespolizei? Was wird hier geleistet, welche Aufgaben stehen hier an?

CG: Das Piraterie-Präventionszentrum ist in Neustadt bei Holstein eingerichtet worden, da seit Jahren weltweit Handelsschiffe überfallen wurden und es auch zu Entführungen kam. Es geht darum, vornehmlich private Firmen und Reedereien hinsichtlich Präventionsmaßnahmen zu beraten, um etwaige Angriffe bereits im Vorfeld zu verhindern.

Das betrifft z.B. den Schutz der Besatzung, die Nutzung von Zitadellen oder Panic Rooms auf Schiffen zum Selbstschutz sowie Beratungen und Trainings zu nautischen Manövern auf Hoher See. Wichtig ist hierbei, dass die verantwortlichen Security Officer der Reedereien Kontakt halten zu diesem Piraterie-Präventionszentrum, um sich vorbeugend aber auch im Schadensfall beraten zu lassen. Von der Alarmauslösung bis hin zur psychologischen Unterstützung geben wir mit dem Piraterie-Präventionszentrum entsprechende Hilfestellungen und Schulungen.

CP: Werfen wir einen Blick in Richtung Ukraine und der dortigen Situation. Welche Aufgaben haben Sie dort als Bundespolizei geleistet? Wie viele Beamte der Bundespolizei sind hier im Einsatz bzw. waren während der Flüchtlingswelle aus der Ukraine tätig?

CG: Wenige Tage vor dem Angriff haben wir die Einrichtung eines Koordinierungsstabs vorbereitet und mit dem Bekanntwerden des Angriffs diesen Koordinierungsstab beim Bundespolizeipräsidium eingerichtet. Der Schwerpunkt im Zusammenhang mit der Ukrainekrise liegt dabei in der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung.

Die Koordinierung der Personenströme wurde hier erleichtert durch die biometrischen Pässe, die viele ukrainische Personen besitzen sowie durch den Wegfall der Pass- und Visumpflichten in der besonderen Situation. Durch die Migrationslage im Jahr 2015 hatten wir bereits entsprechende Konzepte, auf die wir hier zurückgreifen konnten. Auch der Schutz der Flüchtlinge, insbesondere von Frauen, stand im Fokus und die Prüfung, ob die Krisensituation der Kriegsvertriebenen für Prostitution und andere illegale Handlungen missbraucht werden. Die Frage nach der Anzahl der eingesetzten Kräfte in der Ukrainekrise ist aufgrund der integrativen Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei nicht eindeutig zu beantworten.

Das heißt, dass die Einsatzkräfte der regionalen Bundespolizeidirektionen nicht nur in einem Aufgabenfeld, wie hier der grenzpolizeilichen Aufgabe, eingesetzt werden. Neben den regionalen Einsatzkräften waren in der Spitze bisher bis zu acht Einsatzhundertschaften pro Woche im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabewahrnehmung gebunden.

CP: Sehen wir uns einmal die gesamte Sicherheitsarchitektur in Deutschland mit den verschiedenen Institutionen an. Welchen Stellenwert hat die Bundespolizei hier? Sehen Sie Ihre Organisation richtig platziert oder gibt es Verbesserungspotential?

CG: Die Bundespolizei ist ein wesentlicher und fester Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Dies aufgrund der eigenen Aufgabenwahrnehmung in den Hauptbereichen Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit, Kriminalitätsbekämpfung und Auslandsengagement aber nicht zuletzt, da die BPOL auch nach § 11 Bundespolizeigesetz die Länder und andere Behörden unterstützt. Das betrifft in besonderem Maße die Unterstützung bei der Bewältigung von Demonstrationslagen, aber auch Unterstützungseinsätze der Spezialkräfte der Bundespolizei. Die Einsatzbelastung der Bundesbereitschaftspolizei, die maßgeblich immer als erster und größter Faktor der Bundespolizei die Länder unterstützt, hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Daraus resultiert aus unserer Sicht auch die Notwendigkeit, dass wir die Bundesbereitschaftspolizei, als unser wesentliches Element flexibel auf Einsatzlagen reagieren zu können, personell stärken und weiter ausbauen müssen. Dies ist auch in den politischen und in der Haushaltsplanung bereits vorgesehen, sodass wir zukünftig weitere Hundertschaften aufbauen werden. Auch hierfür braucht es natürlich eine entsprechende finanzielle Unterlegung mit Haushaltsmitteln.

Auch die grenzpolizeilichen Aufgaben der Bundespolizei haben seit 2015 enorm zugenommen und an Bedeutung gewonnen. Hier nenne ich beispielhaft die aus Sicherheitsgründen seit 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze und die im Rahmen der Corona-Krise temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen. Als Bundespolizei entwickeln wir uns also permanent weiter, auch bedingt durch die Krisensituationen in den letzten Jahren.

CP: Gibt es Bereiche innerhalb der Bundespolizei, von denen Sie sagen diese müssten ausgebaut werden?

CG: Der Ausbau von mobilen Komponenten innerhalb der Bundespolizeidirektionen aber auch auf Ebene der Inspektionen ist aus meiner Sicht ein solch wichtiger Bereich. Flexible Elemente und Überwachungseinheiten sind das wesentliche Instrument, um flexibel auf unterschiedliche Lagen reagieren zu können und das regionale Stammpersonal bei der Aufgabenwahrnehmung entsprechend zu unterstützen. Ein weiteres Ziel ist es, in Stromversorgung und Kommunikationsmöglichkeiten bei der Bundespolizei via Satellitentechnik unabhängiger und autarker zu werden.

Hierbei geht es darum, eine Notfallkommunikation mit den insatzkräften bzw. von Krisenstäben der Bundespolizei gewährleisten zu können, so dass die Einsatzfähigkeit und die wesentlichen Funktionsbereiche aufrechterhalten werden können.

Gerade für die Katastrophenschutzfälle ist es mir auch ein Anliegen, auf den Einsatz von Verbindungsbeamten hinzuweisen. Verbindungsbeamte in den Katastrophenstäben der Länder und Kommunen ermöglichen uns einen engen Austausch mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden, insbesondere hinsichtlich vorhandener Möglichkeiten zur technischen Katastrophenhilfe.

Der durch den Einsatz von Verbindungsbeamten sichergestellte Informationsfluss ermöglicht es, vorhandene bundespolizeiliche Fähigkeiten, schnell, bedarfsgerecht und zielgerichtet zur Bewältigung der Katastrophenlage zum Einsatz zu bringen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere die bundespolizeilichen Fähigkeiten für technische Katastrophenhilfe bzw. deren Anforderungswege bei den Bedarfsträgern häufig nicht präsent sind. Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass all die zuvor beschriebenen Herausforderungen und Aufgaben der BPOL nur mit einer entsprechend zeitgemäßen und zukunftsorientierten Ausstattung zu bewältigen sind.

Zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Bundespolizei, insbesondere vor dem Hintergrund bereits veränderter und gestiegener Anforderungen, sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Einsatzfähigkeit umfangreiche Investitionen erforderlich, u.a. für Drohneneinsatz und Drohnenabwehr, die o.g. Neuausrichtung der Hubschrauberflotte oder die Zukunftsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur.

CP: Wir bedanken uns für das Gespräch und wünschen für Ihre weitere Arbeit alles Gute.


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