07.11.2023 •

Neue Regelungen für mehr und schnellere Rückführungen

Die Bundesregierung hat dem von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Rückführungsverbesserungsgesetz zugestimmt.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung beschlossen. Das Gesetz soll schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglichen. Damit leistet es einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung der irregulären Migration. Die Zahl der Rückführungen ist in diesem Jahr bereits um 27 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Dennoch gebe es erheblichen Änderungsbedarf, sagte Innenministerin Faeser.

Neue Regelungen für mehr und schnellere Rückführungen
Quelle: Henning Schacht/ BMI

"Indem wir dafür sorgen, dass Menschen ohne Bleiberecht schneller unser Land verlassen müssen, stärken wir den gesellschaftlichen Rückhalt für die Aufnahme von geflüchteten Menschen.“ BUNDESINNENMINISTERIN NANCY FAESER

"Um das Grundrecht auf Asyl zu schützen, müssen wir die irreguläre Migration deutlich begrenzen", betonte die Ministerin.

"Wir sehen ein Bündel restriktiver Maßnahmen für mehr und schnellere Rückführungen vor. Das ist notwendig, damit wir weiterhin unserer humanitären Verantwortung für die Menschen gerecht werden können, die wir vor Krieg und Terror schützen müssen - wie die 1,1 Millionen Geflüchteten aus der Ukraine."

Maßnahmenbündel für effektivere Rückführungen

Mit verschiedenen Maßnahmen sollen Rückführungen effektiver werden. Unter anderem soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert werden. So erhalten die Behörden mehr Zeit, um eine Abschiebung vorzubereiten. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf u.a. vor, Durchsuchungen insbesondere von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen zu ermöglichen, um beispielsweise die Identitätsklärung zu ermöglichen. Außerdem soll eine Abschiebung bei Ausreispflichtigen künftig nicht mehr angekündigt werden müssen. Von dieser Regelung werden Familien mit Kindern unter 12 Jahren ausgenommen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ein eigenständiger Grund für Abschiebehaft werden.

Straftäter und Gefährder schneller abschieben

Mitglieder krimineller Vereinigungen können zukünftig leichter und auch unabhängig von einer strafgerichtlichen Verurteilung ausgewiesen werden, sofern hinreichende Tatsachen, die eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung belegen, vorliegen. Auch die Ausweisung von Schleusern soll besonders forciert werden. Die Schleusung von Minderjährigen wird strafbar und die Rückführung von Schleusern, die zu einer mindestens einjährigen Haftstrafe verurteilt wurden, wird erleichtert. So schafft das Bundesinnenministerium weitere effektive Instrumente zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität. Die Bundesinnenministerin betonte:

"Unsere Neuregelungen werden in einer Vielzahl von Fällen die Möglichkeiten für die Rückführung verbessern. Dazu gehört auch, Straftäter und Gefährder konsequenter und schneller abzuschieben. Das gilt besonders für die Organisierte Kriminalität, die wir noch entschiedener bekämpfen."

Neue Regelungen für mehr und schnellere Rückführungen
Quelle: Pixabay

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Entlastungen der Ausländerbehörden vor. Die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren wird verdoppelt (von drei auf sechs Monate) und Aufenthaltserlaubnisse von subsidiär Schutzberechtigten und elektronische Aufenthaltstitel von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU werden von einem Jahr auf drei Jahre verlängert.

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