13.05.2024 •

Clankriminalität und parastaatliche Strukturen – eine polizeiliche und kriminalpolitische Herausforderung

Wolfgang Würz

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Elf Tote in diesem, sechzig Tote im vergangenen Jahr, manche Monate mit zwanzig Schusswechseln und Sprengstoffanschlägen – die Bandenkriminalität mit migrantischem Hintergrund, hierzulande Clan-Kriminalität genannt, nimmt erschreckende Ausmaße an. Es geht um Rauschgift, Waffen, aber auch um Ehrenmorde, Erpressung, Rache. Allein in Stockholm spricht die Polizei von 150 Adressen, die jederzeit zum Schauplatz von Kapitalverbrechen werden könnten, bei denen es meist auch Unschuldige trifft.“

Die Berichterstattungen über das Ausmaß der eskalierenden Auseinandersetzungen rivalisierender Clans und die unmittel­baren Gefahren für die Bevölkerung in Schweden, die sogar zur Prüfung von Militäreinsätzen seitens der Regierung führten, da die polizeilichen Kräfte an ihre Grenzen gekommen seien, wurden europaweit wahrgenommen. Die gewalttätigen Verbrechen krimineller Banden, Straßengangs und Clans aus unterschiedlichen Herkunftsländern und Nationalitäten, sowie die reaktiven teilweise robusten polizeiliche Interventionen nicht nur in Schweden zeigen eine prekäre Lageentwicklung der inneren Sicherheit in Europa. Und sie rücken einen besonderen Phänomenbereich von Organisierter Kriminalität (OK) aber auch von Alltags- oder Kleinkriminalität zunehmend in die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit, Sicherheitsbehörden und Politik: die „Clankriminalität“.

Zur Bekämpfung dieser besonderen Erscheinungsform von Kriminalität orientiert sich die Strategie der europäischen Sicherheits- und Polizeibehörden auch an den Prioritäten für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität in den nächsten vier Jahren, die seit 2022 bis 2025 im Rahmen der „Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) umgesetzt werden sollen. Vordringlich allerdings sind nationale, regionale und lokale Kriminalitätsanalysen und -strategien gefragt und notwendig.

In Deutschland hatte bereits 2016 das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eine umfassende Auswertung und Analyse von Kriminalitäts- und Einsatzbrennpunkten initiiert. Der Deutsche Bundestag befasste sich in weiterer Folge 2022 intensiv mit Einzelfragen zum Begriff der Clankriminalität: „(…) Bund und Länder haben daher vereinbart, dass im Zuge der Datenerhebung für das zuletzt im Jahr 2020 aktualisierte Bundeslagebild Organisierte Kriminalität auch gezielt Daten zur Erscheinungsform der Kriminalität von Mitgliedern ethnisch abgeschotteter Subkulturen (sog. Clankriminalität) sowie der möglichen Auswirkungen der Zuwanderung auf die Organisierte Kriminalität in Deutschland erhoben werden.“

In diesem Beitrag werden aktuellen Definitionen von Clankriminalität, empirischen Befunde, sowie kriminologischen und kriminalsoziologischen Zusammenhänge von Clankriminalität, Organisierter Kriminalität und Alltagskriminalität komprimiert aufgezeigt. Auch eine Einschätzung der besonderen Gefahrenlagen durch die Clankriminalität und laufende Maßnahmen und Vorschlägen für repressive und präventive Handlungskonzepte werden abschließend vorgestellt.

„Clankriminalität“, Definition und ­empirische Befunde

Im polizeilichen Sprachgebrauch wird der Begriff „krimineller Clan“ seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit speziellen kriminellen Organisationen, wie beispielsweise den kriminellen Ringvereinen im Berlin der 1920er Jahre, der sizilianischen Mafia oder den japanischen Yakuza, synonym verwendet, ohne allerdings auf eine konkrete, verbindliche Definition aufbauen zu können. So wurde 2004 im „European Organised Crime Report“ von Europol eher unspezifisch auf den Zusammenhang von organisierter Drogenkriminalität und marokkanischen Clans hingewiesen: „Die OK-Gruppierungen beruhen hauptsächlich auf Clans, die sich auf ehemalige Drogenhändlernetze und örtliche Stammeschefs stützen.“ Allerdings fand zum damaligen Zeitpunkt die Verwendung von „Clan“ für kriminelle Gruppen mit einem stammesgeschichtlichen Hintergrund keine erkennbare Resonanz für weitergehende kriminalistisch-kriminologische Analysen mit einsatzpraktischen Bezügen.

Erst der bereits genannte Abschlussbericht des Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen über die zweijährige Arbeit von 2016 bis 2018 zu dem Analyseprojekt „Kriminalitäts- und Einsatzbrennpunkte geprägt durch ethnisch abgeschottete Subkulturen (KEEAS)“ führte zu weiteren Lagebildern zur Clankriminalität. Zunächst seit 2018 durch die Landeskriminalämter in den Bundesländern Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingeführt, integrierte das Bundeskriminalamt (BKA) ebenfalls seit 2018 ein Kapitel zur Clankriminalität in das „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität“. Demnach wird Clankriminalität nunmehr wie folgt definiert:

Clankriminalität und parastaatliche Strukturen – eine polizeiliche und...
Quelle: Bundeskriminalamt / Organisierte Kriminalität / Bundeslagebild 2022

Das Bundeslagebild OK konkretisiert die Annahmen, dass im Sinne der vorgestellten Definition die Familien- oder Clanstrukturen der „Mhallamiye“, einer arabischsprachigen Volksgruppe in der Türkei und im Libanon, überdurchschnittlich häufig in kriminelle Aktivitäten wie Schutzgelderpressungen, Waffen-, ­Drogen-, Menschen- und illegalem Medikamentenhandel involviert sind. Nach Schätzungen unterschiedlicher Quellen sollen sich etwa 15.000 „Mhallamiye“ in Deutschland aufhalten. Sie verteilen sich hauptsächlich auf den nordwestdeutschen Raum und haben in Berlin (ca. 8.000), Bremen (ca. 2.500), Essen/Ruhr (ca. 2.000) größere „Gemeinden“ gebildet. Aus den weiteren empirischen Befunden im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2022 mit Bezug zu OK-Verfahren ergibt sich der kriminalgeografische Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen mit 16 anhängigen Verfahren im Jahr 2022, mit weitem Abstand vor Niedersachsen mit 9 und Baden-Württemberg mit 5 Verfahren.

Auch wenn nunmehr eine operable Definition für ein gemeinsames Verständnis vorliegt, zeigt sich, dass die allgemeine Wahrnehmung von Clankriminalität und polizeilichen Reaktionsmustern von der Berichterstattung in den Medien, der Wahrnehmung in sozialen Netzwerken und öffentlichen Stellungnahmen unterschiedlicher Interessenverbände über die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit polizeilicher Maßnahmen geprägt wird. Sie beeinflussen die öffentliche Meinung und kriminalpolitischen Debatten, polizeiliche Prioritätenbildung und Gesetzgebung. Und zwar sowohl hinsichtlich frühzeitiger staatlicher Interventionen, oder aber auch hinsichtlich deren Verzögerung oder sogar Vereitlung.

Diese Wechselwirkungen zwischen Berichterstattung, öffentlicher und politischer Meinungsbildung, sowie Entscheidungsfindung in den exekutiven Systemen haben letztlich auch Auswirkungen auf die begleitenden Kommentierungen in den polizeilichen Lageberichten. So formuliert das BKA in seinem Bundeslagebericht OK die Erkenntnis, dass im polizeilichen Fokus derzeit insbesondere kriminelle Clanangehörige der „Mhallamiye“ oder solchen mit arabisch-/türkeistämmiger Herkunft stehen, nicht ohne eine weitere erklärende Präzisierung. Das BKA weist explizit darauf hin, dass bei der Betrachtung des Phänomens Clankriminalität im Bundeslagebericht OK, „ausschließlich kriminelle Clanangehörige im polizeilichen Fokus stehen und nicht per se der gesamte Clan.“ Weiterhin wird durch die ausdrückliche Fokussierung auf das delinquente Verhalten „einzelner Personen“ jeder Anschein einer pauschalen Betrachtung von ethnischen Populationen vermieden und lässt „Raum zur Erkennung verschiedener Ausprägungen von Clankriminalität.“

Das Bundeskriminalamt stellt heraus, dass der Bundeslagebericht OK ausschließlich die „Organisierte Clankriminalität“ analysiert, die lediglich eine Teilmenge der strafbaren Handlungen krimineller Clanangehöriger darstellt. Die Ausprägungen der Clankriminalität umfasse neben dem Bereich der Organisierten Kriminalität auch ein „Vielfaches an Straftaten aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität sowie Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz …“

Verteilung der OK-Verfahren i.Z.m Clankriminalität nach Herkunft
Verteilung der OK-Verfahren i.Z.m Clankriminalität nach Herkunft
Quelle: BKA Bundeslagebild 2022

Die Darstellung von Clankriminalität im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität (OK) intendiert eine symbiotische Verbindung von OK und Clankriminalität, wobei allerdings eine Fokussierung auf organisierte Gruppen, die oft aus dem arabischen Kulturkreis stammen und in bestimmten Regionen in Deutschland aktiv sind, deutlich erkennbar wird. Im Sinne einer Taxonomie der OK wird „Clankriminalität“ neben „Rockergruppen“, der „Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK)“ und „Russisch-Eurasischer Organisierten Kriminalität (REOK)“ eingeordnet. Die veröffentlichten statistischen Befunde hinsichtlich der Verteilung von OK-Verfahren nach der Herkunft der Tatverdächtigen verstärken diesen Eindruck.

„Clankriminalität“ im Kontext parastaat­licher Kriminalitätsmuster

Mit den zitierten Kommentierungen grenzt der Bundeslagebericht OK zum einen die empirischen kriminalphänomenologischen Befunde auf den Bereich der organisierten Kriminalität ein, macht jedoch andererseits die Tür auf für eine kausalanalytische Betrachtung der Problemlage Clankriminalität im Rahmen kriminologischer, kriminalpolitischer und gesellschaftlicher Erörterungen. Dieser Umstand ist daher in diesem Beitrag über die Clankriminalität sowohl für das Verständnis des Phänomens an sich als auch für seine Auswirkungen auf das gesellschaftliche System und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung von Bedeutung. Auch für polizeiliche Strategien und Vorgehensweisen ist der bipolare Charakter von Clankriminalität, einerseits Teil der Organisierten Kriminalität im transnationalen Rahmen zu sein, andererseits einen subkulturellen, kriminellen regionalen Handlungsraum abzubilden, von signifikanter Relevanz. Diese besondere Erscheinungsform der Clankriminalität bedarf einer weiteren Erörterung im Kontext polizeilichen Erfahrungswissens und als gesichert geltenden kriminologischen Forschungserkenntnissen.

In dem Bericht KEEAS des Landeskriminalamtes NRW wird auf das wesentlich weiter gefasste Verständnis explizit hingewiesen, wonach sich Clankriminalität durch die Verantwortlichkeit von Angehörigen ethnisch abgeschotteter Familienstrukturen auszeichnet, „die unter Missachtung staatlicher Strukturen, der Rechtsordnung und des gesellschaftlichen Werteverständnisses eine eigene, streng hierarchische, delinquente Subkultur bildet.“

Im Gegensatz zu kriminellen Banden oder Cliquen in Stadtquartieren mit erhöhten Kriminalitätsbelastungen, bei denen ebenfalls ethnische, soziale oder sprachliche Vertrauensverhältnisse die Grundlagen der kriminellen Kooperationen bilden können, ist bei der Clankriminalität die dominierende phänomenologische Besonderheit die Familie. Diese in der Familie wurzelnden Strukturmerkmale wurden langjährig kriminalsoziologisch und facettenreich insbesondere im Zusammenhang mit der sizilianischen Mafia untersucht.

So formulierte bereits Henner Hess (1994) die gängigen Forschungsergebnisse hinsichtlich mafioser Strukturelemente folgendermaßen: „Den Kern auch der modernen cosche bildet aber wie eh und je die biologische Familie, die grundlegende interne Bindung bleibt die Blutsverwandtschaft. Dadurch sind immer noch am ehesten Loyalität und gegenseitige Verlässlichkeit garantiert. (…) Ein gutes Beispiel dafür war das in den siebziger Jahren in Palermo sehr mächtige Konglomerat der verschwägerten Familien InzeriLlo-Di Maggio-Gambino-Sparola.“

In dieser Aussage zeigen sich deutlich die systemischen Ähnlichkeiten zwischen sizilianischen mafiosen Sozialstrukturen mit den in Deutschland sesshaften Clans aus dem Nahen Osten in den Kriterien „Zugehörigkeit zur Familie“, patriarchalische Machtstruktur, claninternes Ordnungs- und Sanktionssystem, Bildung von clanübergreifenden Allianzen oder Fehden, Ablehnung demokratischer Werte und Normen.

Im Untersuchungsbericht KEEAS wird zudem ein „nach außen dokumentierten Macht- und Gewinnstreben, auch durch die Besetzung öffentlicher Räume“ thematisiert. Auch hier zeigt sich eine signifikante Analogie zum grundlegenden Charakter von Mafia-Familien, die das Ziel verfolgen, „die illegale Gewalt auf einem Territorium zu monopolisieren und sie in para-staatlicher Manier einzusetzen“. Es bildet sich eine komplexere Gefährdungssituation ab, wenn kriminelle Familienverbände eine soziale Machtstruktur anstreben, die insofern von ganz anderer Qualität ist als das, „was üblicherweise Organisierte Kriminalität genannt wird (und meist nur Kooperation zum Zwecke materiellen Gewinns darstellt). Auch psychologisch gesehen liegt hier das entscheidende Moment: »Das eigentliche Ziel ist die Macht. (…)«

Die hier aufgezeigten kriminologischen Zusammenhänge weisen auf eine weitere Besonderheit hin, die in der aktuellen Beurteilung wenig Beachtung findet. Die Strukturen familiärer Clankriminalität sind meistens im Kontext jahrhundertlanger Traditionen und Verankerungen zu verstehen. So waren auch die in Deutschland seit Jahrzehnten ansässigen und kriminell „aktiven Großfamilien aus dem Nahen Osten, schon in ihrer Heimat in stete Auseinandersetzungen mit konkurrierenden Großfamilien und Justiz verwickelt.“

Zusammenfassung und Handlungs­vorschläge

Die vorliegenden Untersuchungen und Analysen der Erscheinungsformen familiärer Clankriminalität zeigen eine komplexe kriminogene und soziale Qualität, die über sektorale Lagebeschreibungen im Kontext „organisierter Kriminalität“ hinausreichen. Die besondere Bedeutung dieses Kriminalitätsphänomens liegt im spezifischen soziokulturellen Charakter krimineller Gruppen, die in tradierten Familienstrukturen agieren nicht nur zuständige Behörden, sondern auch Politik und Gesellschaft herausfordern: Die von Clans gestellte „Machtfrage“ in ihrem Operationsgebiet ist der „Elefant im Raum“! Es bedeutet, dass dieser Umstand zwar allenthalben erkannt wird und dennoch nicht zum Gegenstand des kriminalpolitischen Diskurses gemacht wird.

Die in diesem Beitrag vorgestellt Bipolarität von Clankriminalität erfordert einerseits umfassende und koordinierte Herangehensweisen unterschiedlicher politischer Handlungsfelder im europäischen Rahmen, andererseits spielen wiederum ganz spezielle regionale kriminalgeografische Zusammenhänge eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die demografischen Entwicklungen in den verschiedenen europäischen Staaten. Kriminelle Clans in Schweden haben unterschiedliche sprachliche, soziale und ethnische Zusammensetzungen, wie in Frankreich, Belgien, den Niederlanden oder Deutschland. Doch trotz dieser speziellen Bedingungen und Umstände sind die übergeordneten, jedoch grundlegend übereinstimmenden Muster von Clankriminalität ähnlich und vergleichbar.

Neben der konsequenten und europaweiten Strafverfolgung bei schweren Straftaten der organisierten Kriminalität sind ebenso Verflechtungen in Bereiche der politisch motivierten Kriminalität zu bedenken und zu berücksichtigen.

Auf der regionalen Ebene sind frühzeitige Intervention und Sanktionierung bereits bei niedrigschwelligen Regelverstößen, bei Vandalismus, Einschüchterungen und Bedrohungen im sozialen Nahbereich wirksam. Die bereits eingeleiteten Maßnahmen von „Verbundeinsätzen“ auf kommunaler Ebenen von Ordnungsamt, Polizei, Zoll und Finanzamt sind verstärkt weiterzuführen. Die grundsätzlich sichtbare polizeiliche Präsenz in den inkriminierten Räumen ist deutlich zu verbessern.

Auf der besonders wichtigen Ebene der primären Kriminalprävention muss der Schwerpunkt der Unterstützungsangebote und aufklärenden Maßnahmen auf der Besonderheit der von Männlichkeit, Ehrempfinden und Hierarchie geprägten kulturellen Umwelt von Kindern und Jugendlichen und dem archaischen Rollenbild der Frau liegen, um zukunftsweisende Effekte zu erzielen. 


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