14.02.2019 •

Persönliche Schutzausrüstung verlangt Unterweisung

Friedhelm Kring

Heinz Neumann

Mit der Anschaffung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist es nicht getan. Wie muss PSA im Betrieb implementiert werden? Die DGUV-Vorschrift 1 stellt in § 30 die beiden wichtigsten Pflichten zur Persönlichen Schutzausrüstung vor:

1. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die PSA entsprechend bestehenden Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt wird. 

2. Die Beschäftigten müssen die PSA bestimmungsgemäß benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich dem Unternehmer melden. 

Zielgruppe der Unterweisung

Angesprochen ist also einerseits der Arbeitgeber, der PSA bereitstellen, bezahlen und die korrekte Benutzung sicherstellen muss. Zum anderen trifft auch jeden Mitarbeiter die Pflicht, die PSA so zu nutzen wie vorgesehen. Dieser zweite Aspekt bildet das Rückgrat der notwendigen Unterweisung.

Klären Sie auf: PSA ist Pflicht!

Denn bisweilen herrscht noch der Irrglaube vor, ein Gehörschutz, Kniepolster oder eine Schutzbrille sei ein nett gemeintes Angebot wie die kostenlosen Getränke im Seminarraum oder das ÖPNV-Jobticket. Räumen Sie als Unterweisender mit solchen Vorstellungen auf. Wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit einer PSA-Komponente festgestellt hat, ist deren Tragen ein Muss. Und dazu gehören auch das Prüfen, das fachgerechte Verwenden und das Wissen um Beschränkungen und Einsatzgrenzen. All diese Punkte müssen in Ihrer Unterweisung deutlich werden.

Welcher Helmtyp mit welchem Zubehör muss wann und wo eingesetzt werden?
Welcher Helmtyp mit welchem Zubehör muss wann und wo eingesetzt
werden?
Quelle: Heinz Neumann

Wann welche PSA-Komponente wovor schützt

Schutzausrüstung gibt es in großer Vielfalt. Die einfachste Einteilung von PSA ist die nach dem zu schützenden Körperteil. Damit können Sie auch Ihre Unterweisung strukturieren:

  • Kopfschutz: Schutzhelme, Anstoßkappen, Haarschutznetze
  • Augen- und Gesichtsschutz: Schutzbrillen, Visiere von Schutzhelmen
  • Atemschutz: Atemschutzfilter, Atemschutzmasken, Druckschlauchgeräte
  • Gehörschutz: Ohrstöpsel, Kapselgehörschützer, Otoplastiken
  • Rumpfschutz: Schutzjacken, Schutzhosen, Overalls, Chemikalienschutzanzüge, Warnwesten
  • Hand- und Unterarmschutz: Schutzhandschuhe, Armschützer, Stulpenhandschuhe
  • Hautschutz: Unterziehhandschuhe, Hautpflegemittel, Hautschutzmittel
  • Fuß- und Beinschutz: Berufsschuhe, Schutzschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzgamaschen, Schienbeinschützer, Knie­schützer, Schnittschutzhosen
  • Schutz gegen Absturz: Halte-und Auffanggurte, Seile, Höhensicherungsgeräte, Steigschutz, Seilkürzer, Falldämpferleinen
  • Schutz gegen Ertrinken: Schwimmwesten

Für den Schutz am Arbeitsplatz relevant ist die Einteilung von PSA nach dem Grad ihres Schutzes in 3 Kategorien. Die folgende Tabelle zeigt die PSA-Kategorien laut der PSA-Verordnung (EU) 2016/425.


Kategorie 

Bietet Schutz vor 

Beispiele 

I

vor geringfügigen Risiken

Sonnenbrille, Regenschutz, Gartenhandschuhe

II

Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind

Industrieschutzhelm, z. B. „Schutzhandschuhe vor mechanischen Risiken“ oder vereinfacht „Schnnittschutzhandschuhe“ Sicherheitsschuhe

III

Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können

PSA gegen Absturz, Atemschutzgerät, PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen, Hitzeschutzkleidung


Die Einteilung von PSA in 3 Kategorien

Die Schutzkategorie ist auf dem Etikett angegeben. Wichtig für den Unterweisenden ist: Für PSA der Kategorie III gelten höhere Anforderungen an die Unterweisung und an den Unterweiser/Ausbilder. In diesem Fall sind praktische Übungen zwingend vorgeschrieben, z. B. zum Verhalten in Notfallsituationen. Sie erkennen PSA der Kategorie III auch daran, dass auf das CE-­Zeichen ein 4-stelliger Zahlencode folgt, der die Prüfstelle angibt.

Neben der Kategorie muss die PSA versehen sein mit Größenangabe, Namen und Anschrift des Herstellers, Typenbezeichnung/Artikel-Nr. des Herstellers, Nummer der zutreffenden EN-Norm, Herstellungsjahr bzw. Verfallsdatum und CE-Zeichen. Die Benutzerinformation muss außerdem Angaben zur Verwendung, Lagerung, Reinigung und Wartung in deutscher Sprache enthalten. Symbole kennzeichnen die jeweilige Schutzfunktion. Damit haben Sie bereits wichtige Informationen für Ihre Unterweisung beisammen.

Wann ein Schutzhelm notwendig ist

Machen Sie die Tragegebote für Ihre Unterweisungsteilnehmer stets so konkret wie möglich. Ein „Bitte Kopfschutz beachten“ wäre zwar nicht falsch, hilfreicher ist es jedoch, wenn Sie – beim Beispiel Schutzhelm arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen klären:

  • Wann ist ein Schutzhelm notwendig, wann genügt eine Anstoßkappe?
  • Welcher Helmtyp mit welchem Zubehör muss wann und wo eingesetzt werden, z. B. Helme mit Visier, Helme mit Nackenschutz, Helm in Signalfarbe?
  • Welches Zubehör wird wann auf welche Weise verwendet wie etwa austauschbare Schweißbänder, Kopflampen, Sprechfunk, Nackentuch zum Sonnenschutz usw.?

Wichtig ist, dass es nicht darum geht (irgendeine) PSA zu tragen, sondern die am besten geeignete PSA auf die richtige Weise. Bei Schutzhandschuhen z. B. ist das Angebot immens und für den Laien daher unüberschaubar. Wird ein ungeeigneter Handschuh getragen, kann es beim Umgang mit Chemikalien zu schweren Verletzungen kommen. Weisen Sie darauf hin, dass auch die aushängenden Betriebsanweisungen informieren, welche PSA wo notwendig ist. Ebenso sollten Sie erläutern, wann welche PSA zu tragen ist, z. B.

  • wann eine Warnweste vorgeschrieben ist, z. B. beim Einweisen.
  • an welchen Maschinen nur mit Gehörschutz gearbeitet werden darf.

Viele spezielle PSA-Komponenten werden nur für bestimmte Tätigkeiten und Gefährdungen notwendig wie z. B.

  • PSA zum Schutz vor Störlichtbögen
  • PSA zum Schutz gegen Absturz
  • Schweißerschutz
  • Schwerer Atemschutz
  • Taucherausrüstung

Zu solchen Themen müssen Sie in der Regel nur die betroffenen Mitarbeiter unterweisen, etwa das Personal an Röntgengeräten zu Strahlenschutzkleidung.

Diese Vorteile von PSA müssen Ihre ­Mitarbeiter kennen

Im weiteren Sinne zur PSA gehören auch Typen von Schutzkleidung, bei denen es weniger um den Schutz des Trägers geht als um den Schutz von Gegenständen, Produkten und Bauteilen, mit denen der Träger hantiert. Einige PSA-Komponenten vereinen gleich mehrere Schutzfunktionen. So kann ein Haarnetz der Hygiene dienen, aber auch verhindern, dass Haare von einem Antrieb erfasst werden.

Werden solche Komponenten einer Schutzausrüstung in Ihrem Unternehmen verwendet, sollten Sie diese auch in Ihre Unterweisung einbeziehen, z. B:

  • ESD-Schutzkleidung zum Schutz von empfindlichen Produkten und Bauteilen vor elektrischer Aufladung
  • Hygiene-Schutzkleidung im Gesundheitswesen oder der Lebensmittelbranche

Machen Sie stets deutlich, wenn PSA über die eigentliche Schutzwirkung hinaus weitere Vorteile für Ihren Träger bietet, beispielsweise den besseren Grip von Schutzhandschuhen für ein leichteres Arbeiten. Damit verbessern Sie die Trageakzeptanz.

Koppel, Werkzeuge etc. gehören nicht zur PSA.
Koppel, Werkzeuge etc. gehören nicht zur PSA.
Quelle: Heinz Neumann

Wie PSA auf die richtige Weise verwendet wird

Lernen zu müssen, wie man sich anzieht, mag bei Mitarbeitern auf Unverständnis stoßen. Doch PSA richtig an- und auszuziehen, ist nicht immer ganz so einfach wie bei einem Paar Socken. Grundsätzlich darf PSA nur so benutzt werden, wie vom Hersteller laut Gebrauchsanleitung vorgesehen ist. Darüber hinaus gibt es je nach Komponente weitere Aspekte zu beachten, z. B.:

Die Hose eines Schweißerschutzanzugs stets über den Stiefeln tragen!

Chemikalienhandschuhe bei Arbeiten über Kopf am unteren Rand umstülpen, damit keine Flüssigkeit hineinlaufen kann!

Beim An-und Ausziehen von Chemikalienschutzanzügen genau festgelegte Schritte beachten, um eine nachträgliche Kontamination auszuschließen.

Auch bei PSA der unteren Kategorien kann es daher ratsam sein, gerade bei Betriebsneulingen oder Auszubildenden solche Schritte vorzumachen und einüben zu lassen. Ein Handgriff, der nicht nur gehört oder angeschaut, sondern selbst durchgeführt wurde, sitzt später umso zuverlässiger. Stellen Sie auch die in Ihrem Betrieb vorhandenen Zusatzkomponenten für PSA und deren Nutzen vor, wie etwa

  • Kniepolster zum Einschieben in Arbeitshosen für bodennahe Tätigkeiten
  • ErgoClip zum Aufstecken auf Gleitsichtbrillen bei Arbeiten in Kopfhöhe
  • LED-Kappenlampen zum Aufstecken auf Anstoßkappen
  • Neuartige elektronisch gesteuerte Otoplastiken (dem Innenohr individuell angepasster Lärmschutz), die auch in lauten Umgebungen ein Kommunizieren erlauben.

Sicherheitsbeauftragte einbinden

Gemäß der DGUV-Vorschrift 1 haben die Sicherheitsbeauftragten u. a. die Aufgabe, „sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der (…) Persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen“.

Dies sollten Sie in Ihrer Unterweisung klarstellen. Es sollte deutlich werden, dass die Sicherheitsbeauftragten keine lästigen Aufpasser im Sinne von „Spionen“ der Aufsichtsbehörden sind, sondern aufgerufen, auf das Einhalten von Tragegeboten und ein korrektes Verwenden von PSA zu achten und damit zum Verhüten von Arbeitsunfällen beizutragen.

Das Unterweisen gehört zwar nicht zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten. Aber es ist keineswegs verboten, dass Sie einen bewährten und geeigneten Sicherheitsbeauftragten bitten, Sie beim Thema PSA zu unterstützen. Vielleicht weiß jemand von Beinahe-Unfällen zu berichten oder anderen Situa­tionen, in denen ein Helm, ein Sicherheitsschuh, eine Schutzbrille usw. Verletzungen verhindert haben. Beim Einüben von PSA-Anwendungen in größeren Teilnehmergruppen bietet es sich an, Kleingruppen zu bilden, die von einem mit der PSA erfahrenen Sicherheitsbeauftragten betreut werden. Dieser kann dann auch Tipps und Tricks weitergeben, beispielsweise wie man durch einen Knacktest bestimmen kann, ob ein Helm noch brauchbar ist o. ä.

Welche Fehler man bei PSA nicht machen darf

Einsatzgrenzen und Verwendungsbeschränkungen ignorieren

Jeder Teilnehmer muss lernen: Es ist NICHT immer richtig, PSA zu benutzen! Denn das Tragen oder Verwenden einer PSA-Komponente kann zu neuen Gefährdungen führen, die schwerwiegender sind als die Gefahr, vor der die PSA schützen würde.

Das klassische Beispiel sind Schutzhandschuhe bei der Arbeit an rotierenden Werkstücken oder Maschinenteilen. Wenn eine Bohrmaschine einen Handschuh erfasst, kann dies dem Handschuhträger den Finger oder die Hand schwer verletzen. Ebenso darf in der Nähe sich bewegender Teile von Maschinen nur Kleidung mit enganliegenden Arm- und Beinabschlüssen getragen werden. Informationen zu solchen Verwendungsbeschränkungen finden sich in den Informationen der Hersteller der jeweiligen PSA und Maschine.

PSA länger verwenden als vorgesehen

Zu den Einsatzgrenzen zählen auch Tragehöchstzeiten und Verfallsdaten. Machen Sie auf deren Bedeutung aufmerksam. Kunststoffe altern und können brüchig werden, textile Stoffe verschleißen, Profile nutzen sich ab usw.

Besonders wichtig ist dies für Chemikalienschutzhandschuhe. Hier kann eine Tragedauer von 6 Stunden bedeuten, dass ein Handschuh auch bei nur 2-stündiger Benutzung am nächsten Morgen nicht erneut verwendet werden darf. Denn die Beständigkeit gegen den Angriff einer Chemikalie, mit welcher das Material in Berührung gekommen ist, kann schon gelitten haben. Auch wenn dies nicht äußerlich erkennbar ist, schützt dieser Handschuh dann nicht mehr sicher.

PSA unzulässig kombinieren

Werden mehrere PSA-Komponenten gleichzeitig getragen oder benutzt, müssen sie so aufeinander abgestimmt sein, dass sich deren Schutzwirkungen nicht gegenseitig beeinträchtigen. Zum Beispiel können Kapselgehörschützer auf den Bügel einer Schutzbrille drücken. Das ist lästig und kann Schmerzen verursachen. Gleichzeitig kann der Brillenbügel den dichten Sitz der Ohrenpolster stören. Hier besteht dann die Gefahr, dass der Mitarbeiter eine Komponente weglässt.

Stellen Sie solche Risiken und Lösungen dazu am besten am konkreten Objekt vor. Wenn unter einem Schutzhelm Gehörschutz getragen werden muss, schaffen z. B. spezielle Helmhalterungen Abhilfe.

PSA falsch behandeln

Schutzkleidung darf in der Regel nicht zum Waschen mit nach Hause genommen oder in die chemische Reinigung gegeben werden. Beispielsweise können Imprägnierungen verloren gehen und damit die jeweilige Schutzwirkung. Maßgeblich sind für die Reinigung und Pflege stets die Vorgaben des Herstellers auf dem Etikett und in der Benutzerinformation.

PSA eigenmächtig verändern

Jedes einer PSA nachträglich hinzugefügte Material und Element muss mindestens den gleichwertigen Schutz aufweisen wie die Originalausrüstung. Das ist für den Laien kaum sicherzustellen, daher sollte die PSA nur von Fachlauten verändert oder repariert werden. Wenn ein Mitarbeiter z. B. eine Jacke aus flammhemmenden Materialien eingerissen hat, kann er nicht einfach einen Flicken daraufsetzen. Denn damit käme ein fremdes Material hinzu, das nicht die gleichen Eigenschaften hat, möglicherweise sogar im Gegenteil gut brennbar wäre. Der Schutz der Jacke wäre dadurch nicht mehr gegeben. Gleiches gilt für Aufkleber, Bemalungen, Aufdrucke, Stickereien, Firmenlogos usw. Selbst wenn dies im Sinne von Corporate Fashion von der Betriebsleitung unterstützt wird, darf eine solche Veränderung nicht ohne Rücksprache mit dem Hersteller erfolgen. 

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