Regelmäßige Unterweisungen im Feuerwehrdienst

Unfallverhütung durch sicheres Handeln

Jetzt ist die optimale Jahreszeit, Unterweisungen in den Feuerwehrdienst einzubauen. Warum und zu welchen Inhalten müssen Unterweisungen durchgeführt werden und wie lassen sie sich interessant gestalten? Wir erklären in diesem Beitrag die Grundlagen zu diesem wichtigen Thema.

Themen und Anlässe für eine Unterweisung im Feuerwehrdienst gibt es viele....
Themen und Anlässe für eine Unterweisung im Feuerwehrdienst gibt es viele. Werden die Feuerwehrangehörigen aktiv einbezogen, kann eine Unterweisung kurzweilig und lebendig gestaltet werden.
Quelle: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Zum sicheren Tätigwerden in den Feuerwehren gehört viel Fachwissen und eine stetige Erneuerung und Erweiterung der Kenntnisse durch Schulungen sowie regelmäßige Unterweisungen. Werden diese interessant aufgebaut und herübergebracht, bringt es den Feuerwehrangehörigen einen Wissensgewinn für mehr Sicherheit im Feuerwehrdienst. Zudem bieten die Feuerwehr-Unfallkassen zahlreiche Medien an, mit denen Unterweisungen erfolgreich durchgeführt werden können. 

In der Feuerwehr finden sich alle möglichen Berufsgruppen und Charaktere zusammen, die mit unterschiedlichen Erfahrungsschätzen im Berufsleben und in der Feuerwehr eine gemeinsame Aufgabe erfüllen. Aufgrund dieser Erfahrungen werden viele Tätigkeiten in der Feuerwehr als selbstverständlich und sicher wahrgenommen, denn Gewohnheit vermittelt Sicherheit. Manchmal ist Sicherheit aber nur „gefühlt“ vorhanden. Die Gefährdungen im Feuerwehrdienst beginnen bereits auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, bestehen teilweise im Feuerwehrhaus und existieren sowohl im Übungsdienst we bei Einsätzen. 

Unfallursache unzureichende Unterweisung

Feuerwehrangehörige schützen sich bei Übungen und Einsätzen durch die Umsetzung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen. Mit anderen Worten sind den Feuerwehrangehörigen die Gefährdungen am Einsatzort bewusst und sie wissen, wie sie diesen mit geeigneten Maßnahmen begegnen können. 

Allerdings sind den Aufsichtspersonen der Feuerwehr-Unfallkassen bei Unfalluntersuchungen und -analysen immer wieder Unfallereignisse im Feuerwehrdienst aufgefallen, die auf fehlende Kenntnis zum sicheren und gesundheitsgerechten Tätigwerden zurückzuführen sind. Zu wenige, nicht geeignete oder fehlende Unterweisungen wurden dafür als Ursache festgestellt. Dieser Umstand darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden und muss durch die Führungskräfte abgestellt werden. Die Kenntnisse der Feuerwehrangehörigen müssen durch geeignete Unterweisungen der Führungskräfte in die Lage versetzt werden, sicher tätig werden zu können. 

Sicherheitsunterweisungen sind eine Pflichtaufgabe. Der gerne benutzte Begriff „Belehrung“ sollte im Zusammenhang mit Unterweisungen im Sprachgebrauch eher vermieden werden, denn eine Belehrung hat gewöhnlich etwas Negatives an sich und wird eher als Zurechtweisung verstanden.

Wer ist für Unterweisungen in der Feuerwehr zuständig?

Zunächst ist die Durchführung von Unterweisungen nach § 4 DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“) Aufgabe der Unternehmerin, also der Gemeinde bzw. der Stadt. Im Bereich der Feuerwehr kann diese Aufgabe durch schriftliche Aufgabenübertragung auf Feuerwehrführungskräfte übertragen werden. Dennoch behalten Unternehmerinnen bzw. Unternehmer weiterhin die Kontrollverantwortung darüber, ob die Aufgabe tatsächlich ausgeführt wird und in angemessener Weise erfolgt ist. Die Feuerwehr-Unfallkassen können diese Unterweisungen in den freiwilligen Feuerwehren nicht übernehmen, sie bieten aber viele Schulungen von Führungskräften sowie umfangreiche Unterweisungsmaterialien an, auf die wir später in diesem Beitrag eingehen.

Werden neue PSA mit neuen Eigenschaften (hier: Feuerwehr-Überjacke mit...
Werden neue PSA mit neuen Eigenschaften (hier: Feuerwehr-Überjacke mit integriertem Gurt) beschafft, ist die Unterweisung der Feuerwehrangehörigen zur korrekten Anwendung absolute Pflicht!
Quelle: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Welche Unterweisungen gibt es?

Die Planung von Unterweisungen im Feuerwehrdienst beginnt so manches Mal mit einer Frage: Letztes Jahr hatten wir das Unterweisungsthema „Fahren unter Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr“. Welches Thema ist denn dieses Jahr aktuell? 

Dieser Weg zum Planen von Unterweisungen ist so nicht ganz korrekt, denn beliebiges bzw. wahlloses Vorgehen ist bei Unterweisungen fehl am Platz. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Unterweisungen, die sich wie folgt unterscheiden: 

  • Erstunterweisung z.B. bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern oder der Übernahme von Feuerwehrangehörigen aus anderen Feuerwehren, 
  • Regelmäßige Wiederholungsunterweisungen entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften, 
  • Anlassbezogene Unterweisung z.B. nach Beinahe-Unfällen, Beschaffung von neuen Geräten, Fahrzeugen oder anderer Einsatzschutzkleidung, Änderung bzw. Erweiterung der Aufgaben der Feuerwehr, Einführung neuer Arbeitsmethoden (z.B. Atemschutz- Notfalleinheit). 

Grundsätzlich müssen die Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung in einem angemessenen Verhältnis auf die vorhandene Gefährdungssituation und auf die Feuerwehrangehörigen zugeschnitten sein. 

Die Erstunterweisungen müssen relativ zeitnah nach dem Eintritt in die Feuerwehr erfolgen und beziehen sich nur auf wenige Personen. Ebenso sollen zeitnahe und zielgerichtete Unterweisungen nach Beinahe-Unfällen, kritischen Situationen oder Ähnlichem für alle Mitglieder stattfinden.

Bei der Durchführung von regelmäßigen Wiederholungsunterweisungen müssen alle Tätigkeiten und relevante Regelungen im Feuerwehrdienst Berücksichtigung finden, wie z.B.: 

Dazu führt auch die DGUV Vorschrift 49 (Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“) aus. Im § 8 Absatz 1 der Vorschrift wird explizit verlangt, dass die Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen sind. Absatz 2 fordert, die Feuerwehrangehörigen regelmäßig über die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr zu unterweisen.

Grundsätzlich gilt:
Erstunterweisung, regelmäßige Wiederholungsunterweisung sowie anlassbezogene Unterweisung sind Pflicht! Unterweisungen zu unterlassen oder zu vernachlässigen, stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Arbeits- und Gesundheitsschutz dar.
Regelmäßige Unterweisungen im Feuerwehrdienst
Quelle: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Müssen Unterweisungen dokumentiert werden?

  • Die Unterweisungen sind zu dokumentieren, d.h. der Inhalt der Unterweisung und die Teilnehmenden müssen schriftlich festgehalten werden. Es gibt im Internet zahlreiche Dokumentationsmöglichkeiten, die für die Zwecke der Feuerwehr anpassbar bzw. geeignet sind. 
  • Wenn nicht alle Feuerwehrangehörigen bei den Sicherheitsunterweisungen anwesend sind, müssen entsprechende Nachschulungen angeboten werden. Unter Umständen können Feuerwehrangehörige einzelne Aufgaben vorübergehend nicht mehr wahrnehmen, weil sie nicht ausreichend sicherheitstechnisch unterwiesen sind. 
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Unterweisung auch verstanden wurde. Eine bloße Teilnahme allein reicht nicht aus. Beispielsweise kann eine Feedback-Runde nach dem Unterweisungsthema dies sicherstellen. 
  • Kann eine Unterweisung auch online stattfinden? Eine Unterweisung, die auf dem reinen Anschauen von (Online-) Materialien beruht, ist nicht ausreichend. Die Unterweisungsmethode hängt vom Thema ab und Inhalte können den Teilnehmenden auch mit dem Einsatz digitaler Medien vermittelt werden. Dennoch muss sichergestellt werden, dass alle den Inhalt verstanden haben und Fragen stellen können. Eine Unterweisung im reinen Online-Format ist deshalb nicht ausreichend.

Unterweisungen abwechslungsreich und interessant gestalten 

Unterweisungen sollen nicht zu notwendigen und wenig geliebten Pflichtveranstaltungen abgestempelt werden. 

Die Unterweisenden haben es in der Hand, durch interessante Gestaltung und motivierende Vortragsweisen die Teilnehmenden für die Themen zu begeistern. Dazu nachfolgend ein paar Ausführungen. 

Auf eine Unterweisung muss man sich vorbereiten und sollte nach Möglichkeit als vortragende Person mehr Hintergrundwissen bei sich tragen als die Teilnehmenden. Fertige Unterweisungen als eine Präsentation, die nur abgelesen wird, ruft nicht gerade großes Interesse hervor. 

Nicht das einfache Aufzählen von Punkten, die zu beachten sind, steigert das Interesse der Teilnehmenden, sondern eher kleine Geschichten mit Inhalt (und ggf. persönlichem Bezug), denen die Teilnehmenden gedanklich folgen können, führen zum erhöhten Interesse. 

Z.B. ist es relativ uninteressant und wird eher als Gängelei verstanden, wenn darauf bestanden wird, dass rückwärts mit einem Drei-Punkte-Halt aus dem Feuerwehrfahrzeug ausgestiegen wird. Verständlicher und nachvollziehbarer wird es, wenn in einer kurzen Unterweisung darüber berichtet wird, wie hoch der Fußboden des Mannschaftsraumes eines Löschgruppenfahrzeuges sein kann (1,25 m Absturzhöhe) und wie es dazu kam, dass Feuerwehrangehörige aus dieser Höhe abgestürzt sind. Weil sie vorwärts aussteigend eine Stufe nicht gesehen haben oder mit dem Atemschutzgerät auf dem Rücken sich so weit nach vorne gebeugt hatten, dass sie „Übergewicht nach vorne“ bekamen und abgestürzt sind. Die Verletzungsfolgen können dann schwerwiegend sein. 

Beispiele für solche Unfälle oder Beinahe- Unfälle, um Unterweisungen lebhaft zu gestalten, liefert die Datenbank FUKCIRS der Feuerwehr-Unfallkassen (www.fuk-cirs.de).

Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten viele verschiedene Medien für die...
Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten viele verschiedene Medien für die Durchführung von Unterweisungen an.
Quelle: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Feuerwehr-Unfallkassen bieten vielfältige Medien kostenlos an

Nicht jede unterweisende Person kann fesselnd Geschichten erzählen und ist daher froh über Anschauungsmaterial, anhand dessen man das Thema besser erklären kann oder über kleine Filme, die auch zur Auflockerung beitragen. 

Die Feuerwehr-Unfallkassen tragen jedes Jahr im Herbst mit einem neu erscheinenden Medienpaket dazu bei, dass für Unterweisungen oder Unterrichte strukturiertes und anschauliches Material zur Verfügung steht. Das Medienpaket besteht aus einem ca. zehnminütigen Film, mit dem an in das Thema einsteigen kann. Ein Medienheft mit einer Präsentation unterstützen den anschließenden Unterricht und zum Abschluss könnte der Film (oder Teile davon) noch einmal gezeigt werden. 

Es lohnt sich, auf den Seiten der Feuerwehr- Unfallkassen nach verschiedenen Fachthemen und Medien zu suchen. Wenn man im Bereich Sicherheit und Gesundheit nach bestimmten Fachthemen sucht, lassen sich viele Materialien finden, mit denen man seine Unterweisung auflockern und bereichern kann. So gibt es verschiedene Videoclips, die spaßig aufgebaut sind und Botschaften zur Unfallverhütung mit Humor herüberbringen. Aber nicht nur spaßig, auch ernst und zum Nachdenken anregend sind manche Botschaften in den kurzen Filmen. Dazu kann ein Videoclip der ideale Einstieg in einen Unterricht oder eine Unterweisung sein. 

Die Feuerwehr-Unfallkassen haben zu den Unterweisungen und zu deren nachhaltiger Wirkung verschiedene Plakate und auch Aufkleber erstellt, die ebenfalls verwendet werden können. Auch für die Teilnehmenden oder Unterweisenden werden verschiedene Berichte zum Nachlesen oder relativ kurz verfasste Texte, die sogenannten „Stichpunkte Sicherheit“ zu kleinen abgeschlossenen Themen bereitgehalten, die zur Verfestigung der Themen gut geeignet sind. Der unten stehende Infokasten gibt einen Überblick über die Materialien. 

Fazit

Unter Verwendung der aufgeführten Materialien ist es wesentlich leichter, einen Einstieg in das jeweilige Thema hinzubekommen und interessante sowie kurzweilige Unterweisungen zu gestalten. 

Die Ausbildung in den Lehrgängen und die regelmäßigen Schulungs- und Übungsdienste sollen das Wissen und das Können auf ein hohes Niveau bringen und dort erhalten. Nur dadurch ist es möglich, die Aufgaben in der Feuerwehr sicher und ordnungsgemäß zu erledigen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass jede bzw. jeder Feuerwehrangehörige als Einzelperson zum gemeinsamen Erfolg beiträgt.

Weitere Informationen und Material


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