Wenn Retter ums Leben kommen – Was steht den Hinterbliebenen zu?

Immer wieder kommt es es auch im Freiwilligendienst zu tragischen Unfällen. Zuletzt starb ein 42-jähriger Feuerwehrmann der Freiwilligen Feuerwehr Pfaffenhofen im Kampf gegen das extreme Hochwasser in Süddeutschland. Er hinterlässt eine Familie. Was steht jetzt den Hinterbliebenen zu und sind sie in jedem Fall vor finanziellen Schäden geschützt?

Wenn Retter ums Leben kommen – Was steht den Hinterbliebenen zu?
Quelle: Adobe Stock

Mehrleistungen und Einmalzahlung durch die Unfallversicherung

Für die Familien bedeutet der plötzliche Tod eines im Einsatz verstorbenen Angehörigen das Ende des gewohnten Lebens. Um Hinterbliebene wenigstens vor finanziellem Schaden zu bewahren, sind Feuerwehrangehörige in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. In Bayern sind die kommunale Unfallversicherung (KUVB) und die bayrische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, über die auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr versichert sind.

Neben der gesetzlichen Witwen- bzw. Witwerrente von bis zu 40 Prozent des Jahresgehalts des Verstorbenen und der Waisen- bzw. Halbwaisenrente für die Kinder, erhalten die Hinterbliebenen über die Unfallversicherung regelmäßige Mehrleistungen, die abhängig von der Höhe der Rentenversicherungsleistung ist. Darüber hinaus steht den Hinterbliebenen zusätzlich eine einmalige Zusatzleistung zu. Sowohl die regelmäßigen als auch die einmaligen Leistungen fallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. In Bayern liegen die regelmäßigen Mehrleistungen aktuell zwischen 200 und rund 420 Euro pro Monat und die Einmalzahlung bei 25.000 Euro. 

In allen Bundesländern wird zusätzlich ein Sterbegeld gezahlt, dessen Höhe gesetzlich festgeschrieben ist und die Überführungskosten müssen erstattet werden.

Unverheiratete haben keinen Anspruch

Doch nicht in jedem Fall sind Hinterbliebene sind auf diese Weise abgesichert. Etwa wenn der Tod des Angehörigen nicht Folge eines Versicherungsfalls ist oder sie nicht verheiratet waren. Insbesondere die Tatsache, dass finanzielle Hilfen von einem Trauschein abhängig sind, sorgt in den Landesverbänden für Diskussion. Der Deutsche Feuerwehrverband als Interessenvertretung aller Feuerwehrangehörigen in Deutschland, spricht sich dafür aus, dass alle, auch die unverheirateten Partnerinnen und Partner von im Ehrenamt tödlich Verunglückten, eine Leistung erhalten.

Der Landesfeuerwehrverband Bayern hat deshalb zusätzlich das Sonderkonto „Hilfe für Helfer“ eingerichtet. Damit kann den Familien von verunglückten Feuerwehrleuten unbürokratisch und schnell geholfen werden. Nach Angaben des LFV Bayern konnten durch das spendenfinanzierte Konto seit der Gründung bereits in 24 Fällen Hinterbliebene unterstützt werden. Dabei kommt die Hilfe auch bei jenen an, die keinen gesetzlichen Anspruch aus der Unfallversicherung haben, also auch bei unverheirateten Partnern. Im aktuellen Fall des verunglückten 42-jährigen in Pfaffenhofen kamen laut Merkur.de bis zum 05. Juni bereits 52.050 Euro an Soforthilfen für die Familie zusammen. Das sind mehr als die gesamte Summe an Spenden seit der Gründung des Kontos im Jahr 1996 mit insgesamt rund 51.000 Euro.

Möglichkeiten auf Bundes- und Länderebene, um gesetzliche Lücken zu schließen 

Dass solch hohe Summen auf Spendenbasis zusammenkommen, bildet die Ausnahme. Der Geschäftsführer des bayrischen Landesfeuerwehrverbands, Uwe Peetz, wünscht sich daher eine Anpassung des Sozialgesetzbuchs, das den Kreis der Anspruchsberechtigten der gesetzlichen Unfallversicherung auf Bundesebene regelt. Doch das würde eine Erhöhung der Beiträge in die Sozialversicherung für alle bedeuten. Hier sieht die Peetz den Grund, weshalb sich an der Situation unverheirateter Hinterbliebener bisher wenig getan hat: „Immer, wenn es etwas kostet, wird es schwierig.“ Denkbar wäre aber auch eine Lösung auf Länderebene. Die Bundesländer können festlegen, dass für jeden tödlich Verunglückten im Feuerwehrdienst eine Entschädigung gewährt wird, so wie es z.B. das Land Brandenburg umsetzt. Die Länder könnten darüber hinaus in ihren Brandschutzgesetzen einen speziellen Fonds für Hinterbliebene einrichten.

Egal in welcher Form die Hilfe bei den Familien schließlich ankommt. Entscheidend ist, dass all jene, die im Dienst an der Gesellschaft mitunter ihr Leben aufs Spiel setzen, sich darauf verlassen können, dass ihre Angehörigen wenigstens vor finanziellem Schaden bewahrt werden.


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