Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz Brandschutzbeauftragte und -helfer garantieren kontinuierliches Fachwissen

Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, müssen Beschäftigte, Führungskräfte und Fachleute gut vorbereitet sein und zusammenwirken. Welche Rolle Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer bei der Organisation des Brandschutzes im Betrieb übernehmen, darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Brandschutzstages am 9. Oktober 2022.

Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, den Brandschutz in ihren Betrieben zu organisieren. Mögliche Risiken und Gegenmaßnahmen müssen in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden. Zu ihren Pflichten gehört auch, dass sie ihre Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und dann mindestens einmal im Jahr über die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen informieren.

Welche Brandschutzmaßnahmen darüber hinaus für den jeweiligen Betrieb zu treffen sind, das hängt von der Art der jeweiligen Betriebsstätte ab. Bürogebäude, Einkaufszentren oder Industriegebäude zum Beispiel weisen ganz unterschiedliche Brandrisiken auf. Diese müssen in der Organisation des Brandschutzes berücksichtigt werden. Hierzu beraten Brandschutzbeauftragte. Ihre Stellung im Betrieb sollte vergleichbar sein mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie werden von der Unternehmerin oder dem Unternehmer schriftlich bestellt und sind zentrale Ansprechpersonen. Sie beraten die Führungskräfte zu allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes: von der Brand-Vorbeugung bis zum betrieblichen Notfallmanagement.

Brandschutzhelfer

Unterstützt wird die Arbeit der Brandschutzbeauftragten durch die Brandschutzhelfer. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch eine Ausbildung und praktische Übungen den sicheren Umgang mit und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen erlernt haben. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall.

Brandschutzhelfer müssen in jedem Unternehmen in "ausreichender Zahl" zur Verfügung stehen. Ihre Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung wie zum Beispiel in einem Büro in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der anwesenden Personen kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Des Weiteren müssen auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden.


Verwandte Artikel

VdS-BrandSchutzTage 2021 am 8. und 9. Dezember in Köln

VdS-BrandSchutzTage 2021 am 8. und 9. Dezember in Köln

Die VdS-BrandSchutzTage gehören zu den wichtigsten Branchenterminen des Jahres für den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz.

FW-BN: Waldbrandeinheit aus NRW im Einsatz in Griechenland

FW-BN: Waldbrandeinheit aus NRW im Einsatz in Griechenland

Seit drei Tagen ist die Waldbrandeinheit aus NRW in Griechenland im Waldbrandeinsatz tätig. Nach der Ankunft am 10.08. in der Region Peleponnes bezogen die 57 Einsatzkräfte ihr Basislager an einem Stausee in der Nähe der Stadt Tropea.

FIREmobil – Aktuelle Einsatzlage unterstreicht Bedeutung der Leistungsschau

FIREmobil – Aktuelle Einsatzlage unterstreicht Bedeutung der Leistungsschau

Thematische Schwerpunkte der FIREmobil sind Wald-, Flächen- und Vegetationsbrände sowie Hochwasserlagen.

: