Den mannigfaltigen Risiken im Einsatz beugen Feuerwehrangehörige mit entsprechender Schutzausrüstung vor. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist auf die unterschiedlichen Einsatz- und Gefahrenlagen zugeschnitten und minimiert Verletzungsrisiken. Die Unfallkassen der Feuerwehren legen zum einen die Anforderungen an die Schutzkleidung in den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften, wie etwa in § 12 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53) und den §§ 29, 30 UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1) fest. Zum anderen benennen sie auch, in welcher Einsatzsituation die Schutzausrüstung zu tragen ist.
Neben Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm und Sicherheitsschuhen zählen Feuerwehrschutzhandschuhe zur PSA-Grundausstattung. Die PSA bietet den Einsatzkräften Schutz vor beispielsweise mechanischen oder thermischen Einwirkungen. Die Schutzwirkung der Einzelteile muss der jeweiligen EU-Norm entsprechen. In Deutschland wird üblicherweise Schutzausrüstung gemäß der Herstellungs- und Prüfrichtlinie von Feuerwehrschutzkleidung und nach DIN EN 469 getragen. Neben der Persönlichen Schutzausrüstung gibt es auch weitere Schutzausrüstungsteile, die je nach Gefahr zusätzlich mitzunehmen bzw. anzulegen sind.
Feuerwehrschutzhandschuhe
BOS-Einsatzkräften stehen – je nach Einsatzlage – unterschiedliche Möglichkeiten speziell zum Schutz der Hände zur Verfügung. Üblicherweise wird der Schutz der Hände durch das Tragen von (Sicherheits-)Handschuhen gewährleistet. Die Gefährdungen ergeben sich zumeist durch Quetschen, stumpfe Schläge, Stich- oder Schnittverletzungen oder durch reizende bzw. ätzende Ingredienzien.
Feuerwehrschutzhandschuhe ermöglichen Feuerwehrleuten das Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen. Trotz der stetig optimierten Persönlichen Schutzausrüstung gilt es natürlich, Situationen und Gefahren richtig zu bewerten und danach zu handeln. Zum Schutz vor den Gefahren im Feuerwehralltag (Einsatz, Ausbildung, Übung) müssen Feuerwehrschutzhandschuhe gemäß DIN EN 659:2008-06 den Einsatzkräften Schutz vor mechanischen und thermischen Einwirkungen bieten.
Die übliche Kennzeichnung besteht aus
- Konformitätszeichen,
- Chargennummer,
- Herstellerbezeichnung,
- berücksichtigten Normen,
- Handschuhgröße
- Nummern, die das jeweilige Leistungsniveau beschreiben.
Zudem sind Handschuhe gemäß ihrer Schutzwirkung gekennzeichnet:
- Schutz gegen mechanische Gefährdungen (Schnitt- und Stichverletzungen, Abschürfungen und Risswunden),
- Schutz gegen chemische Gefährdungen,
- Schutz vor Kälte,
- Schutz gegen thermische Gefahren (Verbrennungen durch Flammen, Wärmestrahlung, heiße Gase und Dämpfe oder durch Berührung heißer bzw. brennender Teile),
- Schutz gegen biologische Gefährdung.
Allgemeine Anforderungen
Verschiedene EU-Normen regeln die allgemeinen Anforderungen für Handschuhe von BOS-Einsatzkräften und legen Mindestanforderungen sowie Prüfverfahren fest. Die DIN EN 420 bestimmt allgemeine Anforderungen für Handschuhe, die sowohl für Feuerwehrschutzhandschuhe, als auch für medizinische Handschuhe oder einfache Gummihandschuhe gelten.
In der DIN EN 388:2003-12 sind Prüfverfahren der „Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“ und die daraus resultierenden Leistungsstufen für die Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißkraft und Durchstichkraft festgelegt. Dabei bestimmt die Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen an den entsprechenden Handschuh. Die Mindestanforderungen, zum Beispiel die Leistungsstufen, und Prüfverfahren für Feuerwehrschutzhandschuhe sind in der DIN EN 659:2003-10 aufgeführt.
Arbeitseinsätze mit ausschließlich mechanischer Gefährdung (Schnitt, Stich, Schlag) bedürfen Schutzhandschuhe nach DIN 4841 bzw. DIN EN 388. Dabei wird hoher Wert auf den besonderen Schutz von Daumen, Handinnenfläche, Handrücken (Knöchel) und Handgelenk (Pulsschutz) gelegt.
Feuerwehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659 schützen die Hände bei normalen Brandbekämpfungstätigkeiten einschließlich Rettung und Bergung. In besonderen Gefahrenlagen kommen zudem aluminisierte Hitzeschutzhandschuhe, medizinische Handschuhe und Chemikalienschutzhandschuhe zum Einsatz.
Brandbekämpfungshandschuhe vs. Lederhandschuhe
Je nach Einsatzlage benutzen Feuerwehrangehörige zwei Arten von Schutzhandschuhen: Brandbekämpfungshandschuhe, die aus feuerfestem Material bestehen, und Lederhandschuhe, die eine höhere Schnittfestigkeit aufweisen.
Handschuhe aus feuerfestem Material weisen einen komfortableren Sitz auf, einhergehend mit einer sehr breiten Größenauswahl und der Ausstattung mit festen Verschlussbändern.
Nachteile dieser Handschuhe sind der schnelle Verschleiß, die ggf. erschwerte Trocknung sowie die Dicke des Materials, was das Arbeiten mit technischem Gerät erschweren kann.
Lederhandschuhe zeichnen sich vor allem durch ihren geringen Preis, ihre hohe Verschleißfestigkeit und die leichte Bedienbarkeit von Armaturen und ähnlichen Gerätschaften aus.
Die Größenauswahl ist bei Lederhandschuhen sehr begrenzt, zudem bieten sie wenig Schutz bei Hitze oder Kälte. Zur Brandbekämpfung sind Lederhandschuhe nur dann geeignet, wenn das Leder eine spezielle Behandlung zur Vermeidung des Schrumpfens bei Hitzeeinwirkung aufweist.
Leistungsstufen
Leistungsstufen gelten für die Kriterien Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Stichfestigkeit, Fingerfertigkeit, Brennverhalten, konvektive Wärme, Strahlungs- und Kontaktwärme. Zur Beurteilung des Grads der Schutzwirkung gilt es, stets die tatsächliche Gefährdungslage zu beachten. Im Zuge des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschutzes bieten sich den Einsatzkräften in Gefahrenlagen zahlreiche Möglichkeiten, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden bzw. deutlich zu verringern. So sind sie den Anforderungen in Einsatz, Übung oder Ausbildung stets gewachsen.
Crisis Prevention 1/2016
Sarah Heggen