Persönliche Schutzausrüstung

Mehr Sicherheit für besondere Einsatzlagen

Sarah Heggen

US Air Force, wikimedia commons

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung des Schutzes von Arbeitnehmern in vielfältigen Beschäftigungsverhältnissen. Hierzu zählen Schutzkleidung und -helme sowie Sicherheitshandschuhe und -schuhe. PSA findet Verwendung in gewerblichen Bereichen, in den Feuerwehr- und Rettungsorganisationen sowie bei Polizei und Militär.

Persönliche Schutzausrüstung und entsprechende Unterweisungen zählen zu den klassischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Aus diesem Grund gehören zur PSA Kopf-, Augen-, Gesichts-, Gehör-, Atem-, Körper-, Arm-, Hand-, Bein- und Fußschutz sowie Schutz gegen Absturz, den Schutz allein arbeitender Personen und Schutz gegen Einflüsse des Wettergeschehens. 

Im Laufe der Jahre wurden die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung stetig individueller. Neben dem Schutz sollen entsprechende Sicherheitsausstattungen auch ein ansprechendes und passendes Äußeres bieten. So tragen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben für einen ausreichenden Gesundheitsschutz, sondern auch das persönliche Empfinden für den Tragekomfort zur Produktauswahl bei. 

Neueste Entwicklungen in Richtung „intelligente Schutzkleidung“ verbinden PSA mit Funktionen wie UV-Schutz, Körperfunktions- oder Ortungssensoren. Ein bedeutender Vorteil neu entwickelter PSA – insbesondere bei Sicherheitsschuhen – sind die Leichtigkeit und Atmungsaktivität, oft in Verbindung mit innovativen Materialien aus Gore-Tex-, Sympatex-, oder Firetex-Membranen. Diese gewährleisten einen verbesserten Nässeschutz und eine höhere Atmungsaktivität. 

Persönliche Schutzausrüstungen sind als Körperschutzmittel immer dann einzusetzen, wenn im Arbeitsumfeld Verletzungs- und Gesundheitsgefahren bestehen. Die Gefährdungen am Arbeitsplatz bestimmen hierbei die Wahl der geeigneten Schutzausrüstungen. Hersteller können über Aufbau und Ausstattung bestimmen, die Schutzwirkung der einzelnen Teile muss jedoch der EU-Norm (DIN EN 344 - 347-1 bzw. DIN EN ISO 20344-20347 Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe) entsprechen. Die Farbgebung ist dabei nicht genormt.

Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 als ein Teil der PSA
Sicherheitsschuhe müssen neben ihrer Rutschfestig-, Widerstandsfähig- und Langlebigkeit auch einen hohen Tragekomfort bieten. Hier ein Paar Sicherheitsschuhe der Kategorie S3.
Quelle: Dh1970, wikimedia commons

Sicheres Schuhwerk

Die Anforderungen an solides Schuhwerk sind insbesondere im täglichen und vielfältigen Einsatzgeschehen von Feuerwehrkräften sehr hoch. So schützen gute Sicherheitsschuhe die Füße nicht nur durch Stahlkappen, antistatischer Sohlen und robuste Verarbeitung vor äußeren Gefahren, sondern beugen auch den Beanspruchungen durch permanent hohe Belastung vor. Idealerweise verbinden sich hier hoher Tragekomfort, beste Materialien und Schutz für die Füße bei bester Rutschfestig-, Widerstandsfähig- und Materiallanglebigkeit.

Der Fußschutz ist ein elementarer Teil der Persönlichen Schutzausrüstung und ist immer dann geboten, wenn mit Gefährdungen durch 

  • Stoßen, 
  • Einklemmen,
  • umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, 
  • Hineintreten in spitze Gegenstände, 
  • heiße oder ätzende Flüssigkeiten oder
  • andere gesundheitsgefährdende Umgebungseinflüsse

zu rechnen ist. Er ist primär als Schutz gegen mechanisch, chemisch, elektrisch oder thermisch bedingte Verletzungen erforderlich. Gemäß der Schutzwirkung wird der Fußschutz in verschiedene Sicherheitskategorien unterschieden.

Schutzklassen

Eine Unterteilung der PSA erfolgt in verschiedene Kategorien. Diese benennen die Gefährdung, vor der die PSA schützen soll. Die Unterscheidung erfolgt auf Basis des zu erwartenden und vielfältigen Schadensausmaßes bzw. der Verletzungsschwere:

  • S 1: leichte Verletzung, nicht meldepflichtig,
  • S 2: leichte Verletzung, meldepflichtiger Unfall,
  • S 3: mittelschwere bis schwere irreversible Verletzung einer oder mehrerer Personen,
  • S 4: Tod einer oder mehrerer Personen.

Ab der ersten Schutzklasse sind die Parameter „geschlossener Fersenbereich“, „Antistatik“, „Schockabsorber im Fersenbereich“ und „Zehenschutzkappe (für 200 Joule) aus Stahl, Aluminium, Titan oder Kunststoff“ erforderlich. Die Kategorie S 1 beschreibt den Standardsicherheitsschuh, die Kategorie S 2 einen Schuh für Bereiche, wo mit Nässeeinwirkung zu rechnen ist. Hierbei ist die Herstellung aus wasserundurchlässigem Leder Pflicht. Die Kategorie S 3 entspricht den Anforderungen der Kategorie S 2 mit der Erweiterung „durchtrittsichere Einlegesohle“ und „profilierte Sohle“. Der Durchtrittschutz verhindert das Eindringen spitzer Gegenstände in das Fußbett. Zudem erlaubt diese Kategorie einen sicheren Halt sowohl auf glatten Böden als auch auf Schnee und Laub. 

Generell sind alle Klassen hitze-, kälte-, benzin- und ölbeständig.

schematische Darstellung von einem Feuerwehrstiefel, der PSA Anforderungen...
Ein Feuerwehrstiefel Querschnitt. Eine schematische Darstellung des Aufbaus eines Feuerwehrstiefels.
Quelle: Retter.tv, wikimedia commons

Feuerwehrschutzschuhe

Das Feuerwehrschutzschuhwerk besteht aus Stiefeln (zumeist Leder) mit besonders starkem Profil, die mit Stahlkappen und ölresistenten, durchtritt- und rutschsicheren Sohlen versehen sind. Feuerwehrstiefel müssen mindestens einen elektrischen Widerstand von 1.000 Ohm aufweisen. Das Schutzschuhwerk für den Feuerwehreinsatz muss seit Oktober 2007 der DIN EN 15090 entsprechen. Fabrikationen mit der EN 20345:2004 dürfen jedoch weiterhin getragen werden. Es gibt sowohl Schlupfstiefel als auch Schnürstiefel mit Reißverschluss im Feuerwehrdienst. Sie dienen zum Schutz vor Brandeinwirkung, Ausrutschen, Umknicken, Nässe und herabstürzenden Teilen. 

Die Auswahl und Beschaffung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung,
  • gute Schutzwirkung, geringe Belastung und Behinderung,
  • geringes Gewicht, gute Hautverträglichkeit,
  • guter Tragekomfort, gute Passform,
  • leichte Reinigung, geringer Verschleiß.

Gemäß § 5 im Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestehenden Gefährdungen für die Beschäftigten bei der Tätigkeit bzw. am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung) und auf deren Grundlage zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch oder wenn dass alles nicht greift, PSA als individuelle Schutzmaßnahme) erforderlich sind. Sind PSA zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlich, so sind diese vom Arbeitgeber nach § 3 Abs. 3 im Arbeitsschutzgesetz kostenlos bereitzustellen.

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