01.11.2019 •

BSI erkennt Cyber-Sicherheitsstandard für Krankenhäuser an

© Bildagentur PantherMedia / Kheng Ho Toh

Neben Einrichtungen anderer Sektoren waren Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen zuletzt wiederholt Betroffene gravierender IT-Sicherheitsvorfälle. Neben der Bedrohung durch Ransomware-Angriffe standen dabei auch sensible Patientendaten im Mittelpunkt. 

Nun hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Eignung eines branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) festgestellt, mit dem Krankenhäuser ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik ausrichten können. Vorgelegt wurde der B3S von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

"Krankenhäuser und viele andere Einrichtungen des Gesundheitswesens tragen in mehrfacher Hinsicht eine besondere Verantwortung für ihre IT-Netzwerke. Der Schutz sensibler Patientendaten muss ebenso zuverlässig gewährleistet sein wie die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Unterstützung modernster Computertechnologie. 

Vor diesem Hintergrund bietet der branchenspezifische Sicherheitsstandard wichtige Rahmenbedingungen, unter denen die Cyber-Sicherheit im Gesundheitswesen weiter erhöht werden kann. IT-Sicherheitsvorfälle wie der erfolgreiche Ransomware-Angriff auf eine Krankenhaus-Trägergesellschaft in Rheinland-Pfalz müssen der Vergangenheit angehören!", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Etwas weniger als zehn Prozent der Krankenhäuser in Deutschland sind beim BSI als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes registriert. Der nun anerkannte B3S steht auch den vielen kleineren Kliniken, die nicht als KRITIS-Betreiber reguliert sind, zur Verfügung und sollte als Maßstab für die Umsetzung angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen dienen. 

Alle Klinik-Betreiber sind eingeladen, sich in den Netzwerken des BSI wie UP KRITIS und Allianz für Cyber-Sicherheit zu engagieren, um ihr IT-Sicherheitsniveau auf dem bestmöglichen Stand zu halten.


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