Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 24. Juli 2020 ein Common Criteria-Zertifikat auf Basis des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway an das Unternehmen Theben AG erteilt. Die Theben AG ist das vierte Unternehmen, das in diesem Sektor ein Produktzertifikat erhält. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wurde der Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch das Smart-Meter-Gateway "CONEXA 3.0 Performance" erbracht. Dabei wurden auch die Produktions- und Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie die Auslieferungswege der Geräte geprüft.
Anlässlich der heutigen Übergabe des Zertifikats an das Unternehmen betont BSI-Präsident Arne Schönbohm: "Mit dem verpflichtenden Rollout-Start im Februar haben wir einen entscheidenden Schritt hin zu einer sicheren und effizienten Energieversorgung in Deutschland gemacht. In intelligenten Stromnetzen (Smart Grid) können Energieerzeugung und -verbrauch flexibel verknüpft und ausbalanciert werden. Mittelständische Unternehmen wie die Theben AG, die in Informationssicherheit investieren, stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland und tragen mit ihren Innovationen zur digitalen Souveränität unseres Landes bei. Das vierte zertifizierte Smart-Meter-Gateway belegt erneut, dass auch hohe Sicherheitsanforderungen, die wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgestellt haben, erfüllt und umgesetzt werden können."
Verpflichtender Rollout intelligenter Messsysteme hat begonnen
Das BSI hatte die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme festgestellt und damit die Freigabe für den Rollout von intelligenten Messsystemen mit Bekanntgabe zum 24. Februar 2020 erteilt. Drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller hatten das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI bereits erfolgreich abgeschlossen.
Messstellenbetreiber wie Stromnetzbetreiber sind seit Feststellung der technischen Möglichkeit verpflichtet, Stromkundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Dezentrale Erzeugungsanlagen (sogenannte EEG- und KWKG-Anlagen) und flexible steuerbare Verbrauchseinrichtungen, das sind z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen, müssen zunächst nicht ausgestattet werden, da das Bundeswirtschaftsministerium hierzu Anpassungen des Rechtsrahmens angekündigt hat. Das BSI wird im Zuge einer Aktualisierung der Marktanalyse zum 30. Oktober 2020 die technische Möglichkeit für diese Anlagen neu bewerten.
Informationen zur Digitalisierung der Energiewende
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über die Digitalisierung der Energiewende und das Thema Smart-Meter-Gateway informieren möchten, stellt das BSI umfassende Informationen unter https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/SmartMeter zur Verfügung. Dort findet sich neben den FAQs auch ein kurzer Erklärfilm, der die Zusammenhänge ausführlich erläutert. Detaillierte Fachinformationen zum Thema Smart-Metering sind außerdem unter https://www.bsi.bund.de/SmartMeter abrufbar.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postfach 200363
53133 Bonn
E-Mail: presse@bsi.bund.de