05.08.2022 •

IT-Sicherheitsrechtstag 2022

Anwendung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 in der Praxis

Berlin, 14.07.2022 - Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) veranstaltet am 21.09.2022 in Berlin den jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag, in dem die aktuelle Rechtslage bzw. Rechtsetzungs-, Implementierungs- und Zertifizierungsinitiativen vorgestellt und erörtert werden. Im Fokus steht die erneut praktische Anwendung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0.

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (ITSIG) wirft eine Reihe von Fragen politischer, rechtlicher, technischer und organisatorischer Art auf, die nach Kommentierung rufen. Der Rechtsmaterie entsprechend muss die Analyse interdisziplinär, das heißt aus rechtlichem, politischem und technischem Blickwinkel erfolgen. Dieser Interdisziplinarität ist der Bundesverband IT-Sicherheit verpflichtet.

RA Karsten U. Bartels, LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht":

"Die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in der IT-Sicherheit wird immer komplexer - rechtlich, technisch und organisatorisch. Wir erläutern und diskutieren auf dem 7. TeleTrusT-IT-Sicherheitsrechtstag deshalb offen und praxisbezogen, worauf es beim IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und der DSGVO besonders ankommt. Zudem werfen wir einen Blick auf die nationale Sicherheit und die Perspektiven der Aufsichtsbehörden und der Zertifizierer.

Die Veranstaltung ist praxisnah angelegt, um jedem Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, die Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung kennenzulernen und dabei wertvolle Kontakte zu knüpfen. Daher richtet sich der TeleTrusT-"IT-Sicherheitsrechtstag" an Interessierte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und Behörden jeder Größe.


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