Im Zuge des zehnjährigen Jubiläums der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen veröffentlicht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Reihe aktueller Informationen aus dem KRITIS-Fachbereich.
Gemäß der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen ist der Sektor Informationstechnik und Telekommunikation (IT und TK) einer der Sektoren Kritischer Infrastrukturen. Eine der Dienstleistungen des Sektors IT und TK ist die Sprach- und Datenübertragung. Aufgrund der Bedeutung dieser Dienstleistung für die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben bestimmt die BSI-KritisV i. V. m. § 10 Absatz 1 BSIG Kriterien, unter denen Anlagen, die für die Erbringung dieser Dienstleistung relevant sind, als Kritische Infrastrukturen gelten.
Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen gilt nach § 8b Absatz 4 BSIG eine Meldepflicht bei (erheblichen) Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, die zu einem Ausfall oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen geführt haben bzw. führen können.
Die Kritischen Infrastrukturen bei der Sprach- und Datenübertragung werden maßgeblich von Betreibern von Telekommunikationsnetzen sowie Erbringern von Telekommunikationsdiensten betrieben. Für diese gilt eine ähnliche Meldepflicht gemäß § 109 Absatz 5 TKG gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem BSI.
In dem nun vorgelegten Rückblick werden die gemeldeten Vorfälle des Jahres 2019 analysiert, aufbereitet und zu einer Übersicht der IT-Sicherheit in der Branche der Telekommunikation zusammengefasst.
Weitere Informationen
- Rückblick auf die gemeldeten IT-Sicherheitsvorfälle der Branche Telekommunikation 2019 (PDF, 325KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)