02.07.2021 •

Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung II

Neue Förderbekanntmachung des Bundesforschungsministeriums zur Unterstützung von KI im Risikomanagement, zur Auswertung von Massedaten, Entscheidungsunterstützung oder zur Qualifizierung von Anwendern. Einreichungsfrist: 23. Juli 2021.

Künstliche Intelligenz (KI) gehört zu den technologischen Bereichen, die sich rasant entwickeln und viele alltägliche Lebensbereiche beeinflussen. KI besitzt ein hohes Potenzial, Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie beispielsweise Klimaschutz, demographischer Wandel und auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu liefern und voranzutreiben.

Da der Forschungsbedarf zu KI-Anwendungen im Bereich der zivilen Sicherheit nach wie vor hoch ist, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 27. Mai 2021 die Förderrichtlinie „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung II“ veröffentlicht, die an die Richtlinie vom 27. August 2019 (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2650.html) anknüpft. Dabei sollen jetzt unter anderem die Multidimensionalität und Kaskadeneffekte von Krisen und deren Auswirkungen auf die Resilienz von Staat und Gesellschaft berücksichtigt werden. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Entwicklung KI-basierter Sicherheitslösungen weiter zu erhöhen.

Dazu werden interdisziplinäre vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsverbundvorhaben zu KI-basierten Sicherheitslösungen gefördert, in denen die Kooperation zwischen Anwendern wie beispielsweise Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder Betreibern kritischer Infrastrukturen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen als relevanter Innovationsfaktor gestärkt wird. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen und die Bedarfe der BOS sowie der Betreiber kritischer Infrastrukturen („Anwender“) berücksichtigen.

Gegenstand der Förderung

Bei den in den Vorhaben zu entwickelnden KI-basierten Sicherheitslösungen sollen die kognitiven Leistungen des Menschen in konkreten Anwendungen unterstützt werden. Innovative Machine Learning und weitere KI-Methoden sollen im Bereich der zivilen Sicherheit und dort vor allem bei den Anwendern breiter zum Einsatz kommen, damit diese neue, datengetriebene Anwendungen realisieren können. Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen sich aus intelligenten Ansätzen ergeben, bei denen die einzusetzende KI zu einem deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren führt (zum Beispiel intelligente Assistenzsysteme, innovative oder leistungsstärkere Analysewerkzeuge). Mögliche Forschungsfelder finden sich im Risikomanagement, in der Auswertung von Massendaten, in der Entscheidungsunterstützung sowie bei der Qualifizierung von Anwendern.

Es ist darauf zu achten, dass die Lösungen das Vertrauen in KI stärken und sich durch den Einsatz von KI keine neuen Gefahrenpotenziale ergeben, damit die Möglichkeiten eines missbräuchlichen Einsatzes sowie manipulativer Eingriffe minimiert werden. Daher sind ethische, juristische und gesellschaftliche Aspekte von Anfang an mit zu betrachten.

Hinweise und Links

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger, der VDI Technologiezentrum GmbH, bis spätestens 23. Juli 2021 zunächst maximal 15-seitige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbe-stimmungen finden Sie hier: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&for...
Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Ansprechpartner beim PT aufzunehmen.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3615.html 


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