31.05.2024 •

TÜV-Verband begrüßt Annahme des AI Acts im EU-Rat

AI Act schützt Gesellschaft vor negativen Auswirkungen von KI-Systemen. Etablierung eines Leitmarkts für sichere KI „Made in Europe“. TÜV-Verband fordert unbürokratische Umsetzung. Nachschärfung konkreter Klassifizierungsregeln sowie Leitlinien für KMU und Beteiligung aller Stakeholder inklusive Benannter Stellen im Advisory Forum notwendig.

TÜV-Verband begrüßt Annahme des AI Acts im EU-Rat

Berlin, 21. Mai 2024 – Der TÜV-Verband begrüßt die Annahme des EU AI Acts durch den Rat der EU als entscheidendes Signal für verbindliche Regelungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Damit wird der weltweit bis dato ambitionierteste Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige KI geschaffen. Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Mit Blick auf die Europawahlen ist die Abstimmung über den AI Act ein starkes Signal für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. Dieser Rechtsakt zeigt, was die EU gemeinsam erreichen kann – und dass sie trotz langer und teilweise schwieriger Verhandlungen kompromissfähig ist.

Der EU AI Act ist eine Chance, die Gesellschaft vor negativen Auswirkungen von KI-Systemen zu schützen und gleichzeitig Innovationen für hochqualitative „KI Made in Europe“ zu fördern. Die EU hat damit die Chance, einen Leitmarkt für sichere KI-Prüfung zu etablieren - nur so kann KI-Sicherheit auch in hochriskanten Bereichen gewährleistet werden. Nun gilt es, eine möglichst effiziente und unbürokratische Umsetzung sicherzustellen.

Der AI Act wird nur so gut sein wie seine nationale Umsetzung. Es kommt daher darauf an, eine einheitliche Auslegung und konsequente Anwendung auf Grundlage des risikobasierten Ansatzes sicherzustellen, möglichst rasch klare Verantwortlichkeiten zu definieren und die zuständigen Stellen auf- bzw. auszubauen. Zudem müssen die europäischen Normungsorganisationen schnellstmöglich die Erarbeitung harmonisierter Normen zur konformen Umsetzung der KI-Anforderungen vorantreiben. Der EU-Gesetzgeber ist in der neuen Legislaturperiode gefordert, eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen, etwa bei der Nachschärfung konkreter Klassifizierungsregeln, insbesondere für hochriskante KI-Systeme. Darüber hinaus muss er Handreichungen und Leitlinien für die Umsetzung durch kleine und mittelständische Unternehmen bereitstellen und die Beteiligung aller Stakeholder inklusive Benannter Stellen im Advisory Forum ermöglichen.“

Die TÜV-Organisationen bereiten sich intensiv auf den Aufbau von entsprechendem Prüf-Know-How  vor. Bereits Anfang 2021 wurde das „TÜV AI.Lab“ gegründet, um regulatorische und technische Anforderungen an KI zu begleiten und die Entwicklung von Prüfkriterien voranzutreiben. Das TÜV AI.Lab engagiert sich dabei unter anderem als Partner in der Nationalen Initiative für Künstliche Intelligenz und Datenökonomie (MISSION KI) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften.

Hintergrund: Der EU AI Act ist nun fertiggestellt und wurde zunächst am 2. Februar 2024 von allen 27 EU-Mitgliedstaaten und am 13. März 2024 vom EU-Parlament verabschiedet. Nun ist auch die finale Abstimmung im EU-Rat erfolgt. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird zwischen Juni und Juli 2024 erwartet, nach 20 Tagen tritt der AI Act dann offiziell in Kraft. Die ersten Anforderungen gelten danach bereits nach 6 Monaten. Bis zur vollumfänglichen Anwendung sämtlicher Vorgaben werden 36 Monate vergehen.


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