24 Stunden BLACKOUT-Übung im Hochtaunuskreis

Wolfgang Reuber

Katastrophenschutz Hochtaunuskreis, Feuerwehr Steinbach Ts.

Seit 2009 befasst sich der Hochtaunuskreis mit der Einsatzplanung „Stromausfall, großflächig und langan­haltend (3264)“. Um die theoretische Planung auf ihre Machbarkeit zu überprüfen, hat der Hochtaunuskreis die BLACKOUT-Übung TAURUS 2023 durchgeführt.

Aufgrund von Erkenntnissen und Erfahrungen mit Stromausfällen wurde für den Hochtaunuskreis ein Einsatzplan – „Stromausfall, großflächig“ (3264) entwickelt. Getreu dem Einsatzgrundsatz „Die Führungseinrichtung muss möglichst auf der Höhe der LAGE sein“ wurde ein Alarmschwellenwert festgelegt, dass bei mehr als 3000 betroffen Personen und mehr als 2 Stunden Stromausfall, der Einsatzplan 3264 aktiviert wird.

Mit dem Übungsbeginn am 17. November 2023 gegen 18.00 Uhr, wurde der Kontakt mit der Netzleitstelle des Energieversorgungsunternehmens, über SAT-Telefonie versucht aufzunehmen. Aus technischen Gründen hatte das leider nicht funktioniert, sodass der Kontakt über eine konventionelle Drahtverbindung aufgenommen wurde. Die Fragestellung gemäß Checkliste Punkt 1.1 bis 1.6 wurde abgearbeitet. Die Suche nach dem Verbindungsfehler war erfolgreich, sodass jetzt die Verbindung über SAT funktioniert.

Gemäß der hinterlegten Checkliste im Einsatzplan 3264 wurden die für die Übung ausgewählten Punkte entsprechend bearbeitet bzw. in der Praxis umgesetzt. Nachfolgend sind nur die Punkte der Checkliste erwähnt, die in der Übung praktisch angewendet wurden.

1.0

Maßnahmen der Leitstelle

1.01

Wie lange dauert der Stromausfall? Wenn möglich, Ursache der Störung erfragen

1.02

Wie groß ist das betroffene Gebiet?

1.03

Welche Maßnahmen wurden durch das EVU zur Schadensbehebung getroffen?

1.04

Sind ergänzende Maßnahmen des Katastrophenschutzes erforderlich (z.B. Lautsprecherdurchsagen)?

1.05

Stehen mobilen Stromaggregate des EVU ggf. zur Verfügung?

1.06

Wer ist Ansprechpartner für den Hochtaunuskreis?

1.07

Auslösung MoWaS gemäß Handbuch KS_FB 9558 - Punkt 06 Die Auslösung über MoWaS ist verbindlich gesetzt.

2.0

Weitere Maßnahmen der Leitstelle und Übergang/

Übergabe an den SAE

2.01

Stufe II – Stromausfall

- eine Kommune betroffen – und

- Dauer größer 2 Stunden – oder

- mehrere Kommunen betroffen

SAE-Alarm auslösen

2.05.1 - 6

Information und Abfrage der eigenen Lage bei den

Nachbarleitstellen (6 Stück)

2.5.7

Information über die eigene Lage beim Lagezentrums

des HMdIS

2.06

Sollte aufgrund der Lage Maßnahmen der Information

und Warnung notwendig sein, so ist in den

zutreffenden Einsatzplan zu wechseln

2.08

Sicherstellung der Stromversorgung für die Basisstationen

2.09

Sicherstellung der Stromversorgung für die Rettungswachen

2.10

Anlaufstellen für die Bevölkerung LEUCHTTÜRME in

den betroffenen Gebieten einrichten. Diese Maßnahme

erfolgt automatisch nach X plus 4 Stunden

2.11

Da zu erwarten ist, dass die gesamte Kommunikation

ausfallen wird ist das SAT-Netz in Betrieb zu setzen.

Diese Maßnahme erfolgt automatisch nach X plus 4

Stunden.

2.12

Kraftstoffversorgung aktivieren. Diese Maßnahme

erfolgt automatisch nach X plus 4 Stunden

2.13

Hinweis an die Leuchttürme via SAT-Netz senden,

wegen der Besetzung der Verwaltungsstäbe. Diese

Maßnahme erfolgt automatisch nach X plus 6 Stunden

3.0

Weitere Maßnahmen die bei einer zeitlichen

Ausdehnung der Lage ergriffen werden müssen

3.04

Kontaktaufnahme mit Einrichtungen der Prio 1 – 3 die

eine Stromversorgung benötigen, aber keine vorhanden

ist. Diese Maßnahme erfolgt automatisch nach X

plus 4 Stunden

3.06

Verlegung von Heimpflegepatienten

3.07

Sollte aufgrund der Lage Maßnahmen der Wasserversorgung

notwendig sein, so ist in den zutreffenden

Einsatzplan zu wechseln

3.09

Einrichtung von Drahtverbindungen an ausgewählten

Orten

3.10

Bei Ausdehnung der Stromausfallzeit (X+++) ggf.

SEG-San vor den Krankenhäusern positionieren.


1.07 – In der weiteren Abfolge erfolgte die Auslösung der Warnmeldung um 1805 Uhr über MoWaS und den nachgeordneten Warn-Apps wie NINA, BIWAPP, Hochtaunuskreis-APP und KATWARN inkl. der Radio- und Fernsehstationen 

2.01 – Der KatS-Stab nahm seine Arbeit auf. Aufgrund der eingeplanten Übungskünstlichkeit, dass keine Alarmierung erfolgte, sondern alle Stabsmitglieder der 1. Schicht anwesend waren, wurde die Stabsarbeit sofort aufgenommen.

2.05/2.07 – Parallel dazu sollte die Abfrage bei den sechs Nachbarleitstellen und dem Lagezentrum des HMdIS über SAT erfolgen. Da nur die SAT-Telefonnummer eines Landkreises im Leitstellensystem eingepflegt war, scheiterte die Abfrage. Alle SAT-Nummern waren vorhanden, jedoch nicht im Einsatzleitrechner. Alle SAT-Nummern wurden umgehend eingepflegt, sodass diese ­Fehlerquelle beseitigt war.

2.06 – Auch hier wurde eine Übungskünstlichkeit eingefügt und dieser Übungsteil wurde erst am Samstag, den 18. November 2023 aktiviert, da wir in der Nacht keine Beschallung durchführen wollten. In den Städten Neu-Anspach (7 Einheiten) und Steinbach (5 Einheiten) erfolgte die Beschallung gemäß den vorliegenden Beschallungsplänen. Die Beschallung erfolgte ohne Komplikationen. 

2.08 – Der Sonderschutzplan (NEA für TETRA-Basisstationen (TBS) hat zum Ziel, flächendeckend die Kommunikation zwischen den Einsatzfahrzeugen, den örtlichen Feststationen und den Leitstellen im TETRA-Netz im Falle eines Stromausfalls für die Dauer von 72 Stunden zu gewährleisten.

Nach heutigem Stand sind fünf von den 14 Stationen mit einer Netzversorgung ausgestattet. Auf eine der Stationen kann temporär für das Gebiet des Hochtaunuskreises verzichtet werden. Es ­bleiben jedoch acht Stationen, die mit den vier mobilen NEA-Anlagen versorgt werden müssen. Vier der acht verbleibenden TBS wurden im Übungsverlauf zeitweise real eingespeist.

2.09 – Im Falle eines großflächigen und langanhaltenden Stromausfalles werden sehr frühzeitig die beiden Rettungswachen in Bad Homburg und in Usingen mit einer Netzersatzanlage versorgt, die durch die Technikgruppen der Betreuungszüge bereitgestellt und betrieben werden.

Grundsätzlich ist die Einsatzplanung umsetzbar. In diesem Bereich sollte auch darüber nachgedacht werden, ob nach einer Zeit X Rettungsmittel an Notfallinformationspunkt verlegt sollen.

2.10 – Einer der zentralen Elemente der Übung war das erstmalige beüben aller 67 Standorte der Leuchttürme/ Notfallinformationspunkte im gesamten Kreisgebiet. (Abb. 1) 

Als Leuchttürme / Notfallinformationspunkte (NIP), im Sinne einer Anlaufstelle für die Bevölkerung, um Notfälle zu melden bzw. sich zu informieren, sind grundsätzlich alle Feuerwachen und Feuerwehrhäuser eingeplant. Zur temporären Unterbringung der Bevölkerung sind durch die Kommunen Bürgerhäuser etc. zu ertüchtigen.

Die Berichte aus verschiedenen NIP’s sowie von entsprechenden Beobachtern haben erkennen lassen, dass das Thema gut angenommen wurde. Es bedarf jetzt der Weiterentwicklung. Ein Schwerpunkt sollte hier die Einrichtung von Kommunikationsmöglichkeiten der Feuerwehrhäuser einer Kommune untereinander sein.

Bei dieser Übung wurde erstmalig die Kommunikation mit den einzelnen Leuchttürmen / Notfallinformationspunkte / Feuerwehreinsatzzentralen über fast die gesamte Zeit über das RECOM-­System aufrechterhalten. Im Einsatzver-lauf, nach dem fiktiven Ausfall des Digitalfunks ab 1950 Uhr, erfolgte die gesamte Kommunikation ausschließlich über den REDCOM-Server. Insgesamt wurden hier 1.234 Meldungen über das Chat-System versendet.

2.12 – Die Achillesferse des Katastrophenschutzes ist die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung für die Einsatzfahrzeuge und der Netzersatzanlagen, in den identifizierten Schutzzielen, im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Bei einem Stromausfall, der sich über das ganze Kreisgebiet und darüber hinaus erstreckt und es nicht zu erwarten ist, dass die Versorgung mit Netzstrom innerhalb der nächsten Stunden wiederhergestellt ist, wird das Treibstofflogistikkonzept in Kraft gesetzt. 

Die eingelagerten leeren mobilen Tankstellen sollten zu einen Betankungspunkt gebracht werden, dort fiktiv befüllt werden und durch GW-L’s über das Kreisgebiet verteilt werden. Aufgrund technisch-/organisatorischen Gründen konnte dieser Übungsteil nicht durchgeführt werden. 

Im Leitfaden für die Leuchttürme ist festgelegt, dass die Ermittlung der Kraftstoffbestände in den vorhandenen Schutzzielen, die mit einer Netzersatzanlage ausgestattet sind (unter Verwendung der vorliegenden Listen), durch Kräfte des zuständigen Leuchtturmes/Notfallinformationspunkt erfolgt. Die Bestandsmeldungen sollten dann an den S 4 im KatS-Stab gemeldet werden, damit dann der Kraftstoffnachschub organisiert werden kann. Dieser Punkt muss neu überdacht werden, da er in der Praxis wenig realistisch umsetzbar ist.

2.13 – Der Verwaltungsstab (VwS) stellt eine besondere Organisationsform einer Behörde da. Er ist keine ständige Einrichtung und wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet. Ein Verwaltungsstab eignet sich zur Aufgabenerledigung, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf zwischen den Verwaltungseinheiten besteht. 

Gemäß Einsatzplan 3264 ist vorgesehen, dass die VwS der Kommunen nach X plus 6 Stunden besetzt werden sollen, damit die Bewältigung vieler anstehender Aufgaben auf der Ebene der Kommunen bearbeitet werden können, die nicht durch die zentrale Steuerung durch den KatS-Stab bewältigt werden.

Bei der Übung sollen zum ersten Mal, in einem begrenzten Zeitraum, die VwS der 13 Städte und Gemeinden (Abb. 2) im Hochtaunuskreis zusammentreten und sich mit den möglichen Aufgabenstellungen befassen, sowie die Kommunikation mit der jeweiligen technischen Einsatzleitung der örtlichen Feuerwehr aufnehmen. Bis auf eine Ausnahme hat dies auch funktioniert. 

Alle VwS sind gut beraten, wenn sie ihre Strukturen/Abläufe festgelegt haben, die personelle Besetzung, auch unter dem Aspekt der persönlichen Resilienz der Stabsmitglieder, die Alarmierung und vor allem eine handlungsfähige Koordinierungsgruppe aufgestellt haben.

3.04 – Das besondere Augenmerk lag bei der Übung auf Einrichtungen die über keine Notstromversorgung verfügen, aber eigentlich mit einer ausgerüstet sein sollten. Wir hatten hierzu drei Feuerwehreinheiten und acht Fachgruppen E der BA THW eingesetzt. Es ist vollkommen klar, dass je nachdem wie weiträumig der Stromausfall ausgedehnt ist, wir nicht unbedingt erwarten können, dass wir eine entsprechende Anzahl von Netzersatzanlagen erhalten werden. Derzeit sind im Hochtaunuskreis 182 Schutzziele bekannt (gemeldet), von denen mittlerweile 119 Einrichtungen notstromversorgt sind. Für 19 der nicht notstromversorgten Einrichtungen ist eine mobile Netzersatzanlage erforderlich, die von außerhalb herangeführt werden muss. 

Aufgrund der Planung wurde mindestens eine Einheit pro Kommune eingesetzt. Da in drei Kommunen keine vorgeplante zu versorgender Einrichtung vorhanden ist, erfolgte der Einsatz nur in zehn Kommunen. 

Die übenden Einheiten fuhren gemäß Zeitplan eigenständig die ihnen zugeteilte Kommune an und wurden von dem zuständigen Leuchtturm (Feuerwehr) an die Einsatzstelle herangeführt. Sie unterstanden während des Übungseinsatzes dem jeweiligen Leuchtturm. Alle Versorgungs- und Kommunikationsmaßnahmen wurden auch von dort aus zu geleistet.

Da in der Regel nicht real eingespeist werden konnte (Standort vor einer 20 KV-Station bzw. Straßenanschluss-kasten) wurden die NEA an Lastwiderstände (Abb. 3) angeschlossen um den Einspeisebetrieb zu simulieren. In einer Kommune war eine reale Einspeisung möglich.

3.06 – Kontaktaufnahme mit den Pflegediensten zur Sicherstellung der Versorgung der Betroffenen. Sollte aufgrund der Lage Maßnahmen der Evakuierung notwendig sein, so ist in den zutreffenden Einsatzplan zu wechseln, da hilfsbedürftige Menschen zu Hause, aufgrund von medizinisch/technischen Geräten (Heparin- oder Infusions-pumpen, Dialyse- und Beatmungsgeräte) von der Elektrizität abhängig sind. Dem Katastrophenschutz in Deutschland liegen keine Daten vor, wo pflege- und hilfsbedürftige Menschen leben und welche Art der Unterstützung sie benötigen.

Die Geräte die für die lebenserhaltenden Maßnahmen Strom benötigen, sind in der Regel für eine begrenzte Zeit batteriegepuffert, sodass ein gewisser Zeitraum vorhanden ist, wo noch keine Gefahr für den Patienten besteht.

Letztendlich besteht nur die eine Möglichkeit, diesen Personenkreis an einen Ort zu verbringen, der notstromversorgt ist. Hier sind wir wieder an dem Punkt der eingangs beschrieben worden ist, dass nicht bekannt ist, wo solche Personen wohnen. Durch den Ausfall der Kommunikationswege ist auch kein Hilfeersuchen seitens der Betroffenen, deren Angehörige oder des Pflegedienstes möglich.

Das Szenario 3.06 (Heimpflege) war ursprünglich mit dem Transport von Mimen geplant. Aufgrund des Wegfalls des Zielobjektes (notromversorgte Halle als Notunterkunft eingerichtet) wurde auf die Mimen verzichtet und es sollte nur die Zeiten für die Melde- und Transportwege ermittelt werden. Leider hat dies nur bedingt funktioniert. 

3.07 – Der Hochtaunuskreis verfügt, inkl. der Faltbehälter des Gerätewagen-Dekon P, über eine Transportkapazität von rund 37.000 Liter Wasser, aufgeteilt auf 16 WTPS und einer Sonderkomponente. Bei der Feuerwehr Bad Homburg ist das gleiche System vorhanden und damit kompatibel zu den WTPS. Hier steht dann im Bedarfsfall derzeit nochmals eine Transportkapazität von 8.300 Liter zur Verfügung. 

Alle WTPS sind mit einer Grundausstattung von 450 Trinkwasserfaltbehälter (Volumen 4,5 Liter), als Transportbehältnis für die Bevölkerung (Notfallreserve) ausgestattet.

3.09 – Bei einem abzusehen längeren Stromausfall muss frühzeitig der Aufbau von Drahtverbindungen beauftragt werden. Diese Maßnahme kann nur die FGr FK des THW HG erledigen. Für diese Maßnahmen ist ein entsprechendes Zeitfenster einzuplanen. Insgesamt sind sieben Drahtverbindungen vorgesehen.

Im Rahmen von Vorerkundungen wurden die Baustrecken festgelegt. Die Leitung wurde im Hoch- und Tiefbau verlegt. Der Zeitaufwand für den Bau der ca. 1.250 Meter langen Feldkabelleitung lag bei ca. 6,0 Stunden.

3.10 – Im Falle eines großflächigen und langanhaltenden Stromausfalles ist damit zu rechnen, dass Teile der Bevölkerung, die ärztliche Hilfe benötigen, sich an die Kliniken wenden, da ja die Arztpraxen in den Kommunen auch keinen Strom zur Verfügung haben. Um hier im Vorfeld die Kliniken entsprechend zu entlasten ist geplant, entweder vor oder in den Kliniken entsprechende Auffangräume einzurichten. Hierzu ist vorgesehen, dass Komponenten der Sanitätszüge die Auffangräume einrichten und betreiben. Die ärztliche Betreuung muss dann von niedergelassenen Ärzten übernommen werden.

24 Stunden BLACKOUT-Übung im Hochtaunuskreis

Grundsätzlich ist diese Planung umsetzbar. In welcher Form und in welchem Umfang die Einsatzplanung aufgestellt wird, muss im Nachgang mit beteiligten Kräften, unter Einbindung der Kliniken und der niedergelassenen Ärzteschaft, ausgearbeitet werden. Aufgrund dieser Planung ist dann auch der Umfang der notwendigen technischen Ausrüstung aufzustellen. 

Zum Ende der Übung wurde dann am 18. November 2023 um 18:22 Uhr die Entwarnung versendet.

Übungseckwerte

Termin: 17. und 18. November 2023

Zeit: 18:00 Uhr über 24 Stunden

Teilnehmer: Feuerwehren, HiOrg, THW, Polizei, KatS-Stab, IuK-Zt., KVK, Klinik, ­Leitstelle, Autorisierte Stelle TBS, Verwaltungsstäbe der Kommunen, Bundeswehr, Kraftstoffhändler 

Anzahl der Kräfte: ca. 1.300 Personen



Mehr zu den Themen:

Verwandte Artikel

Politikempfehlungen fürs Energiesparen

Politikempfehlungen fürs Energiesparen

Energie ist immer noch knapp, die Energiepreise sind nach wie vor hoch und belasten die Haushaltskassen.

Blackout: Krisenvorsorge für Unternehmen in 7 Schritten

Blackout: Krisenvorsorge für Unternehmen in 7 Schritten

Das deutsche Stromnetz gilt als sicher und stabil, dennoch werden die Warnungen vor flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfällen lauter.

Gebäudeeinspeisung von Gerätehäusern und Unterkünften

Gebäudeeinspeisung von Gerätehäusern und Unterkünften

Wie die Gebäudeeinspeisung funktioniert, seht ihr hier anhand eines Praxisbeispiels mit einem ENDRESS BOS Lichtmastanhänger.

: