Akut-Einsatzfahrzeuge werden neu eingeführt
Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH führt Akut-Einsatzfahrzeuge (AEF) ein. Durch diese wichtige Ergänzung der bestehenden rettungsdienstlichen Einsatzmittel soll die außerklinische Notfallversorgung zum Wohl der Patientinnen und Patienten optimiert werden.
Pinneberg - Bei medizinischen Notlagen benötigen Menschen schnell, kompetent und unmittelbar rettungsdienstliche Hilfe. Hierfür ist die notfallmedizinische Erstversorgung absolut unverzichtbar. Es gibt allerdings Hilfeersuchen, bei denen primär keine vitale Bedrohung und kein Bedarf einer Klinikeinweisung erkennbar, aber eine Abklärung vor Ort ohne Verzögerung notwendig ist. Auswertungen der RKiSH haben ergeben, dass es sich bei etwa 15 Prozent der Alarmierungen um solche subakuten Hilfeersuchen handelt.
Zur besseren Versorgung dieser Einsätze führt die RKiSH deshalb Akut-Einsatzfahrzeuge ein.
Zur besseren Versorgung dieser Einsätze führt die RKiSH deshalb Akut-Einsatzfahrzeuge ein. „Wir sehen den dringenden Bedarf, die Notfallversorgung zu differenzieren, weil unterschiedliche Hilfeersuchen eine unterschiedliche Behandlung brauchen.“, erklärt der stellvertretende Geschäftsführer der RKiSH, Jan Osnabrügge, die Idee der RKiSH und den Grund für die Implementierung der AEF.
Diese Fahrzeuge werden vor allem bei jenen subakuten Fällen der Kategorie „Notfall-Klein“ zum Einsatz kommen, bei denen die Rettungsleitstelle auf Basis einer standardisierten Notrufabfrage zu dem vorläufigen Ergebnis kommt, dass der Transport in eine stationäre Behandlungseinrichtung als eher unwahrscheinlich einzuordnen ist.
Die Einführung und Beschaffung der Akut-Einsatzfahrzeuge wird derzeit von einer Projektgruppe der RKiSH vorbereitetund ist somit eine Ergänzung der bestehenden rettungsdienstlichen Einsatzmittel. Die Fahrzeuge sollen dazu beitragen, Einsätze von Rettungswagen (RTW) zu reduzieren, die für die originäre Notfallrettung vorgesehen sind. Das Ziel ist eine bedarfsgerechtere rettungsdienstliche Versorgung von Hilfeersuchen, um einen effizienteren Einsatz rettungsdienstlicher Ressourcen sicherzustellen.
Jan Osnabrügge betont:
„Die Einführung der Akut-Einsatzfahrzeuge im Sinne der differenzierten Notfallversorgung ist eine neue Versorgungsform, die so in Schleswig-Holstein bisher einzigartig ist und durch die Genehmigung maßgeblich vom Justiz- und Gesundheitsministerium des Landes ermöglicht und von der RKiSH professionell durchgeführt werden wird. Das ist ein starkes Zeichen für alle Menschen in Schleswig-Holstein! Wir sind sehr dankbar für die konstruktiven und erfolgreichen Gespräche mit den Kostenträgern, die dieses Projekt damit erst ermöglichen“
Gesundheitsstaatssekretär Dr. Oliver Grundei ergänzt:
„Der Einsatz von Akut-Einsatzfahrzeugen hat Hand und Fuß. Wir sind von diesem Projekt überzeugt und haben daher bereits im Februar unsere Genehmigung erteilt. Wir bedanken uns für das Engagement der RKiSH, das AEF-System umzusetzen.“
Auch die Kostenträger sind in die Planungen einbezogen und unterstützen das Vorhaben.
„Damit der Rettungsdienst im Notfall flexibler auf den individuellen Hilfebedarf reagieren kann, begrüßen wir die Erprobung des AEF in einem Projekt. Hierdurch können nicht erforderliche Fahrten im Rettungswagen vermieden und die Notaufnahmen der Krankenhäuser geschont werden.“, sagt die Leiterin der vdek – Landesvertretung Schleswig-Holstein, Claudia Straub.
AOK-Landesdirektorin Iris Kröner ergänzt:
„Wir unterstützen gern die Erprobung des neuen Akut-Einsatzfahrzeuges (AEF) als Pilotprojekt, weil wir überzeugt sind, dass das AEF einen werthaltigen Beitrag zur Entlastung der bestehenden Rettungsdienststruktur in der Region leisten kann. Durch den Einsatz von medizinisch hochqualifiziertem Rettungsfachpersonal erhoffen wir uns eine gute medizinische Erstversorgung der Patientinnen und Patienten und die kompetente Einschätzung, ob ein Transport zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus erforderlich ist“.
Für den Einsatz in Akut-Einsatzfahrzeugen sind Rettungsfachkräfte mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation vorgesehen. Dies soll den Beruf vielfältiger und attraktiver machen. Diese übernehmen die Untersuchung und Erstversorgung vor Ort. Bei Bedarf verweisen sie die Patientinnen und Patienten an die ambulante Versorgungsstruktur. Sollten sie aber einen stationären Behandlungsbedarf feststellen, können sie einen Krankentransportwagen oder Rettungswagen nachfordern, der die Patientinnen und Patienten beispielsweise in ein Krankenhaus bringt. Ihnen wird auch eine telemedizinische Konsultationsmöglichkeit zur Verfügung stehen, sodass sie ärztliche Expertise flexibel nutzen können. Unabhängig davon können sie jederzeit eine Notärztin oder einen Notarzt direkt vor Ort hinzuziehen.
Die Akut-Einsatzfahrzeuge werden nun zunächst in den größeren Städten im Versorgungsbereich der RKiSH zum Einsatz kommen, weil von dort potentiell die meisten subakuten Notrufe in der Leitstelle eingehen. Die Einführung der Akut-Einsatzfahrzeuge wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, um nach dem Ende der Bewertungsphase weitere Erkenntnisse zum Einsatz und zur Verbesserung der neuen Versorgungsform zu gewinnen.
Christian Mandel
Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein
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