31.10.2022 •

Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes

Der Bundesrat spricht sich auf Antrag Baden-Württembergs für eine nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund aus.

„Die 20er-Jahre unseres Jahrhunderts sind ein Krisenjahrzehnt: Die Corona-Pandemie ist eine nie dagewesene Bewährungsprobe für unser Gesundheitssystem, für unseren Bevölkerungsschutz und für unser staatliches Gemeinwesen. Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen war ein schrecklicher Vorbote immer stärkerer Extremwetter. Und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist der zynische Bruch der Friedensordnung in Europa, vor unserer Haustür. Das alles stellt eine Zeitenwende dar, wie Bundeskanzler Olaf Scholz richtigerweise festgestellt hat. Nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bestand deshalb Einigkeit, dass wir mehr in den Bevölkerungsschutz investieren müssen. Nach dem 24. Februar 2022, dem Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine, bestand Einigkeit, dass wir den Zivilschutz stärken müssen. Wir Landes-Innenminister hatten uns mit Bundesinnenministerin Faeser auf zehn Milliarden zusätzlich für den Zivilschutz verständigt. Parteiübergreifend. Einstimmig! Doch nun will der Bund nicht mehr, sondern weniger Geld geben. Die Kürzungen der Ampel sind eine Katastrophe für den Katastrophenschutz. Das ist das Gegenteil von dem, was wir im Bereich Innere Sicherheit brauchen. Gerade die aktuelle Krise zeigt doch: Wir dürfen nicht an der Sicherheitsarchitektur unseres Landes sparen. Es bleibt zu hoffen, dass die Zeitenwende keine leere Phrase bleibt, sondern ihr konkrete Taten folgen. Die Menschen in unserem Land warten darauf – insbesondere hunderttausende Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz. Und es bleibt zu wünschen, dass der Bund sein Verhältnis mit den Ländern in diesem wie in anderen Bereichen neu belebt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in der Debatte des Bundesrates in Berlin.

Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes
Quelle: Steffen Kugler

Finanzielles Engagement des Bundes

Auf Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen fordert der Bundesrat, dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund zehn Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ bereitstellt. Damit können notwendige Strukturen geschaffen beziehungsweise wiederaufgebaut werden, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen adäquaten Schutz zu bieten. Die Entschließung des Bundesrats wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Grund für den Entschließungsantrag ist der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die dadurch veränderte Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt.

Stärkung der Äußeren und Inneren Sicherheit

„Genau wie die Bundeswehr braucht der Zivil- und Katastrophenschutz Fahrzeuge, die fahren und Boote, die schwimmen. Nun soll es beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und beim Technischen Hilfswerk zu Ausgabenkürzungen von bis zu 40 Prozent kommen. Und die Sirenenförderprogramme sind dreifach überzeichnet, weil der Bund keine ausreichenden weiteren Fördermittel zur Verfügung stellt. Eine Kürzung der Mittel, egal aus welchem Grund, ist der falsche Weg! Die Stärkung der Äußeren Sicherheit, die 100 Milliarden für unsere Bundeswehr, sie sind uneingeschränkt richtig und wichtig. Doch Äußere Sicherheit funktioniert nicht ohne Innere Sicherheit. Wenn wir unsere Verteidigungsfähigkeit stärken, gehört die zivile Verteidigung, also der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, zwingend mit dazu. Und für diesen Zivilschutz trägt ganz unstreitig und klar der Bund die Verantwortung“, so Minister Thomas Strobl.

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