11.10.2022 •

Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet: BSI und DAkkS stärken Zusammenarbeit

Berlin/Bonn, 14. September 2022. Mit einer Verwaltungsvereinbarung bauen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ihre Zusammenarbeit weiter aus. Ziel der unter Anwesenheit von Staatssekretär Dr. Markus Richter geschlossenen Vereinbarung ist eine Kooperation bei der Akkreditierung von privaten Konformitätsbewertungsstellen, die Prüfungen im Bereich der Cybersicherheit durchführen. Dazu wird insbesondere die Bereitstellung von Fachbegutachterinnen und Fachbegutachtern des BSI bei Akkreditierungsverfahren der DAkkS im Bereich der Informationssicherheit geregelt.

Staatssekretär Dr. Markus Richter: "Ich begrüße die Festigung der Kooperation des BSI und der Deutschen Akkreditierungsstelle. Eine sichere Digitalisierung kann nur mit vertrauenswürdigen Zertifizierungen und verlässlichen Prüfstellen gelingen. Die Verwaltungsvereinbarung garantiert, dass die Fachkompetenzen der beiden Institutionen in diesen Bereichen gebündelt werden. Die sich daraus ergebenden Synergien garantieren ein zuverlässiges und effizientes Gelingen der Akkreditierungsverfahren."

BSI-Präsident Arne Schönbohm: "Für die Gestaltung einer sicheren Digitalisierung sind starke Partnerschaften mit kompetenten Partnern aus Sicht des BSI ein zentrales Element. Verbindliche Cyber-Sicherheitsanforderungen sollen künftig das Sicherheitsniveau von IT-Produkten erhöhen. Im Bereich der dafür nötigen Begutachtung der Konformitätsbewertungsstellen werden wir eine enge Abstimmung sicherstellen, um den Anforderungen für Cyber-Sicherheitszertifizierungen noch besser gerecht werden zu können."

DAkkS-Geschäftsführer Dr. Stephan Finke: "Durch die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung wird die schon bisher enge Zusammenarbeit zwischen DAkkS und BSI weiter vertieft und auf eine zukunftssichere Basis gestellt. Es ist wichtig, dass sich beide Behörden im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages gemeinsam für die bestmögliche Qualität und Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen und der Verfahren zur Prüfung von IT-Systemen und Software einsetzen, damit das hohe Maß an Vertrauen in ein geprüftes oder zertifiziertes Produkt gerechtfertigt ist. Es war beiden Behörden ein besonderes Anliegen, um durch eine intensivierte Zusammenarbeit und einen ständigen Wissenstransfer für die neuen, technisch sehr komplexen Aufgaben gewappnet zu sein. Dass dies in so kurzer Zeit gelungen ist, freut mich sehr und ich möchte mich bei den Beteiligten in beiden Behörden für ihr Engagement bedanken."

Prüflabore und Zertifizierungsstellen benötigen als Nachweis ihrer Kompetenz üblicherweise eine Akkreditierung der DAkkS. Auf Grundlage dieser Kompetenzbestätigung kann das BSI als zuständige Behörde ihnen dann die Befugnis erteilen, um als Konformitätsbewertungsstellen auf dem Markt tätig zu werden. Durch dieses Vorgehen wird ein hohes Kompetenzniveau aller Akteure im sensiblen Bereich der Informationssicherheit gewährleistet.


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