Die Kriminalitätsbelastung in Hessen ist im Jahr 2019 erneut deutlich gesunken. Mit genau 364.833 Straftaten wurden 7.965 Fälle weniger gezählt als noch im Vorjahr (-2,1 Prozent). Das ist der niedrigste Wert seit 1980. Die Kriminalitätsbelastung ist mit 5.823 Straftaten pro 100.000 Einwohner ebenfalls weiter gesunken (2018: 5.971).
Die Gefahr, in Hessen Opfer von Kriminalität zu werden, ist damit auf einem historischen Tiefstand. 65,2 Prozent der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten wurden letztes Jahr aufgeklärt. Das ist der mit Abstand höchste jemals gemessene Wert, seit Einführung der Kriminalstatistik im Jahr 1971. Es wurden fast zehn Prozent weniger Wohnungseinbruchsdelikte (-9,8 Prozent) als noch im Vorjahr registriert.
Der Hessische Innenminister Peter Beuth dankte anlässlich der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 Landespolizeipräsident Udo Münch stellvertretend für alle Polizistinnen und Polizisten für die herausragende Arbeit. „Die Wahrscheinlichkeit in Hessen Opfer einer Straftat zu werden ist weiter deutlich gesunken. Hessen gehört zu den sichersten Bundesländern in Deutschland. Die Aufklärungsquote ist die beste aller Zeiten. Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihren eigenen vier Wänden und auf unseren Straßen und Plätzen so sicher wie nie zuvor. Dank unserer historischen Stellenpakete sind heute auch deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, um Kriminalität mit mordernster Technik zu bekämpfen.
Außerdem zeigen unsere Schutzleute sichtbar mehr Präsenz, um der Bevölkerung als Freund und Helfer zur Seite zu stehen und das Sicherheitsgefühl weiter zu stärken. Für die beste Kriminalstatistik in der Geschichte unseres Landes möchte ich der hessischen Polizei von Herzen danken“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.
Moderne Videosicherheitstechnik erleichtert die Strafverfolgung
Neben einer starken polizeilichen Präsenz im öffentlichen Raum sind moderne Videoschutzanlagen in den Städten und Gemeinden ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit auf Hessens Straßen. „Wir stärken damit nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bürger vor Ort, sondern ermöglichen auch eine verbesserte Strafverfolgung. Die hessische Polizei liefert dabei das Knowhow und hilft den Kommunen einen geeigneten Standort zu finden und übernimmt die Überwachung der Bilder. Zwei Drittel der Kosten trägt die Landesregierung“, so der Innenminister.
Für die Förderung von Videosicherheitstechnik der Städte und Gemeinden stellt das Land deshalb auch jährlich 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. In Hessen sind zurzeit in 19 Städten 23 Bildaufzeichnungsanlagen mit insgesamt 204 Kameras von Polizei- bzw. Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb. „Auch bei unserem Kommunalprogramm KOMPASS setzen wir neben zahlreichen präventiven Maßnahmen gezielt auf Videosicherheitstechnik“, sagte der Minister. Mittlerweile seien fast 70 hessische Städte und Gemeinden der Sicherheitsinitiative beigetreten, weitere Kommunen werden zeitnah aufgenommen.
Hessische Polizei warnt vor „falschen Polizeibeamten“
In Hessen hat sich – wie auch in anderen Bundesländern – der negative Trend steigender Fälle von sogenannten „falschen Polizeibeamten“ fortgesetzt. „Bei dieser perfiden Masche täuschen die skrupellosen Täter ihren – in der Regel älteren Opfern – am Telefon vor, sie befänden sich in einer konkreten Gefahrenlage. Leider gibt es immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die den täuschend echt wirkenden Anweisungen Folge leisten und so um ihr Erspartes gebracht werden.
Die Anrufe kommen fast ausschließlich aus dem Ausland und die gewerbsmäßigen Betrüger sind deshalb nur sehr schwer zu ermitteln. Wir warnen deshalb mit Präventionsveranstaltungen der Polizei und unserer App hessenWARN vor diesen Kriminellen“, erläuterte Peter Beuth. Seit 2016 hat sich die Zahl der Fälle von 219 auf 642 im letzten Jahr verdreifacht. Die Aufklärungsquote lag 2019 bei 13,6 Prozent. In dem Zusammenhang unterstrichen Landespolizeipräsident Udo Münch und die Präsidentin des Landeskriminalamts Sabine Thurau, dass die hessische Polizei niemals von Bürgern Geld oder andere Wertgegenstände einfordern würde, auch nicht zur sicheren Verwahrung.
Mehr als 4.000 Übergriffe auf Polizisten
Die Zahl der Übergriffe gegen Polizisten stieg weiter. 2019 wurden 4.080 Polizeivollzugsbeamte als Opfer registriert, 2018 waren es bereits 3.967. Von 1.926 Tatverdächtigen waren 789 Personen (rund 41 Prozent) Ausländer. Auf Initiative des Hessischen Innenministers Peter Beuth hin hatte der Bundestag 2017 beschlossen, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte früher registriert und härter bestraft werden. So werden zum Beispiel Angriffe auf Polizisten bei Befragungen und Unfallaufnahmen oder auf helfende Feuerwehrfrauen und -männer mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet (nach §114, bzw. §115 StGB). Mit 112 (2018: 115) registrierten Angriffen auf Rettungskräfte und 15 (2018: 16) auf Feuerwehrleute im letzten Jahr blieb die Zahl auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.
„Unsere Polizeistudie hat gezeigt, dass neun von zehn Schutzpolizisten schon mindestens einmal angegriffen wurden. Diese Angriffe hinterlassen bei den Kolleginnen und Kollegen nicht nur körperliche Spuren. Für jeden zweiten Polizeibeschäftigten, der einmal Opfer eines Angriffs wurde, sind diese Erlebnisse sehr belastend. Diese Zahlen machen betroffen und zeigen, dass wir unsere Polizistinnen und Polizisten besser schützen müssen und die Mindeststrafe auf sechs Monate angehoben werden muss“, so der Minister. Mit moderner Ausstattung und Body-Cams investiere die Landesregierung zudem gezielt in den Schutz der Frauen und Männer bei der Polizei.
Deutlich weniger Straftaten gegen Asylunterkünfte
Die Straftaten gegen Asylunterkünfte bewegen sich mit vier Straftaten deutlich unter dem Niveau des Jahres 2018 (zehn Fälle) und sind alle dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Bei den Straftaten handelt es sich um Sachbeschädigung, Propagandadelikte und Volksverhetzung. 37 Fälle der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2019 (2018: 26) richteten sich gegen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge außerhalb von Asylbewerberunterkünften (+42,3 Prozent), hiervon sind 36 Fälle (2018: 26) der PMK -rechts- zuzurechnen. In keinem Fall (2018: 2) richteten sich Straftaten im Jahr 2019 gegen Hilfsorganisationen bzw. ehrenamtliche oder freiwillige Helfer im Kontext Asyl.
*Die Zahlen des Jahres 2019 der Politisch motivierten Kriminalität stehen unter dem Vorbehalt des derzeit erfolgenden Fallzahlenabgleichs mit dem Bundeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz. Es können sich noch marginale Abweichungen ergeben.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Pressesprecher: Michael Schaich
Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden