10.11.2020 •

BKA: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität veröffentlicht Bedrohungs- und Schadenspotential in Deutschland unverändert hoch

PantherMedia / maxkabakov

Tätergruppierungen, die der Organisierten Kriminalität zuzuschreiben sind, stellen ein hohes Schadens- und Bedrohungspotenzial in Deutschland dar. Dies zeigt das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr 2019, das heute veröffentlicht wurde. Es enthält die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland.

Im Jahr 2019 ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung der gegen OK-Gruppierungen geführten Ermittlungsverfahren von 535 auf 579 (+8,2 %) zu verzeichnen. Der Anstieg ergibt sich durch die erstmalige Beteiligung der Zoll-Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an der Datenerhebung. Sie meldeten 37 OK-Gruppierungen. Ohne diese erstmals statistisch berücksichtigten OK-Gruppierungen, beträgt der Anstieg sieben OK-Gruppierungen im Vergleich zum Vorjahr. Der festgestellte Gesamtschaden beträgt rund 803 Millionen Euro (2018: 691 Mio. Euro). Im Rahmen von Finanzermittlungen konnten 2019 bei 234 (2018: 207) von 579 OK-Gruppierungen kriminelle Erträge in Höhe von rund 644 Millionen Euro nachvollzogen werden (2018: 675 Mio. Euro). Bei 170 OK-Gruppierungen wurden Vermögenswerte in Höhe von rund 116 Millionen Euro (2018: rund 72 Mio. Euro in 172 Ermittlungsverfahren) vorläufig sichergestellt.

Seit 2018 enthält das Lagebild auch Schwerpunktbetrachtungen zu aktuellen Erscheinungsformen der OK, welche die Polizei besonders im Blick hat. Dazu gehört die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen, die so genannte Clankriminalität. Sie ist geprägt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung.

Im Jahr 2019 ermittelten Bundes- und Landesbehörden gegen 45 OK-Gruppierungen (2018: 45), die der Clankriminalität zugeordnet werden konnten, was einem Anteil von 7,8 % (2018: 8,4 %) aller im Berichtsjahr erfassten OK-Gruppierungen entspricht. Überwiegend wurde wegen Rauschgifthandel und /-Schmuggel ermittelt, gefolgt von Straftaten der Deliktsbereiche Eigentumskriminalität und Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben. Die Ermittlungen zeigten, dass die kriminellen Clanmitglieder international gut vernetzt sind und vorhandene Kontakte in ihre ursprünglichen Heimatstaaten zur Begehung von Straftaten nutzen. Im Zuge ihrer Aktivitäten erwirtschafteten die tatverdächtigen Clanmitglieder einen kriminellen Ertrag von ca. 3,6 Millionen Euro (2018: 28 Mio. Euro), wovon ein Drittel im Rahmen von Finanzermittlungen vorläufig sichergestellt werden konnte (ca. 1,2 Mio. Euro; 2018: ca. 22 Mio. Euro).

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