CO2-Bepreisung für alle fossilen Brennstoffe

Der Treibhausgas-Ausstoß ist ab 2023 auch für Kohle- und Abfallbrennstoffe mit einem CO2-Preis belegt.
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Ab 2023 wird die Verbrennung von Kohle und ab 2024 dann auch die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einbezogen. Zudem wird die Erhöhung des CO2-Preises für Sprit, Heizöl und Gas auf den 1. Januar 2024 verschoben. Der Bundesrat hat die Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz gebilligt.

Mit dem geänderten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird die CO2-Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitet. Damit soll der Brennstoffemissionshandel in Deutschland künftig in den Normalbetrieb übergehen. Der CO2-Preis ist ein wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Bundesregierung hat die Ausweitung im Juli beschlossen. Der Bundestag hat die Gesetzesänderungen am 20. Oktober verabschiedet. Nach der jetzt erfolgten Billigung des Bundesrats sollen sie am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

CO2-Preiserhöhung für Sprit, Heizöl und Gas auf 2024 verschoben

Die Einbeziehung der Abfallverbrennung sowie die nächste Erhöhung für Sprit, Heizöl und Gas wird um ein Jahr auf den 1.1.2024 verschoben. Damit wird der Beschluss der Koalitionsfraktionen vom 3. September umgesetzt, um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zusätzlich bei den Energiekosten zu entlasten.

Deutsche Klimaschutzziele

Die nationale CO2-Bepreisung ist ein wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen und soll sicherstellen, dass die vorgegebenen Emissionsbudgets eingehalten werden.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEGH) ist die gesetzliche Grundlage für das nationale Emissionshandelssystem zur Bepreisung der CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Bereichen Verkehr und Wärme. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den nationalen Emissionshandel. Die nun vom Kabinett beschlossene Änderung des BEHG nimmt auch Regelungen für die CO2-Bepreisung von Kohle- und Abfallbrennstoffen auf. Sie setzt damit den vollständigen Rechtsrahmen zur CO2-Bepreisung sämtlicher vom nationalen Emissionshandel erfassten Brennstoffe ab 2023.

Emmissionsbudget muss nach EU-Vorgaben jährlich sinken

Seit dem Start des nationalen Emissionshandels im Januar 2021 waren während der Einführungsphase in den Jahren 2021 und 2022 zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas mit einem CO2-Preis nach dem BEHG belegt. Die CO2-Bepreisung von Kohle und Abfällen war von Anfang an vorgesehen. Es mussten jedoch zunächst Regeln für die Berichterstattung und somit die Bepreisung entwickelt werden.

Der Gesetzentwurf setzt die neuen passgenauen Regelungen um. Mit der Änderung des BEHG sind nun alle fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets. Dieses Budget muss nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung jährlich und kontinuierlich sinken.


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